Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch ermöglicht Polizisten, den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zu begehen, ohne für diesen Eidbruch belangt werden zu können.
 
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Beitrag 1751 von UFO-Peter » 26.08.2015, 12:12

Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch ermöglicht Polizisten, den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zu begehen, ohne für diesen Eidbruch belangt werden zu können.

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Zwar haben Polizeibeamte einen besonderen Eid geschworen; können aber gesetzlich in der Regel nicht belangt werden, wenn sie entgegen ihren Vorschriften Opfer einfach im Stich lassen. Ich hatte dies schon zwei mal erlebt.

Vor über 20 Jahren musste ich die Polizei alarmieren, weil eine Frau um Hilfe schrie, weil sie mit einem Mann Probleme hatte, der eine Eisenstange in der Hand hielt. Einige Zeit später beobachtete ich, wie zwei Beamte hinter den beiden Personen auf der anderen Straßenseite hinterher gingen.

Die Lage hatte sich zwar beruhigt, aber der Mann ging neben der Frau her mit der Eisenstange in der Hand. Dann drehten die Beamten einfach um und kehrten zur Polizeiwache zurück, ohne dass die Frau das Eintreffen der beiden Polizisten bemerken konnte.

In den Augen der beiden Polizisten bestand angeblich kein Bedarf, was zu unternehmen. Vor einigen Monaten schrie in *** eine Frau laut und sehr verzweifelt um Hilfe, worauf ich die Polizei in Worbis alarmierte. Als die Polizei nach 10 Minuten immer noch nicht da war, fragte ich noch mal nach, worauf mir die Gegenfrage gestellt wurde, och ich denn mit der Stoppuhr dastehen würde.

Als dann endlich die Polizei nach weiteren 5 Minuten eintraf, sagte ich sofort, dass der Tatort nicht hier vorn ist, sondern hinter dem Plattenbau, was den Polizisten erst mal nicht zu interessieren schien; denn er fragte mich, was geschehen sei, obwohl ich dies schon am Telefon sagte. Nach einigen Sätzen forderte er mich auf zu schweigen und schritt einige Meter zur Seite, um zu horchen.

Dann sagte ich, dass ich hörte, dass die Frau gewürgt wurde, worauf mir der Beamte widersprach, dass ich dies nicht gehört haben konnte. Darauf hin verlor ich die Geduld und brüllte den Polizisten an, dass da hinten gerade eine Frau ermordet wird; und er nichts Besseres zu tun hätte, als ewig mit mir herumzudiskutieren.

Ich ging dann zu meinem Schlafzimmerfenster und sah, wie die Beamtin allein zu dem Block ging, wo die Schreie zuvor zu hören waren.
Möglicherweise war der andere Beamte eingeschnappt, weil ich ihn anbrüllte; denn ich hatte ihn nicht mehr gesehen, sodass sich dieser aus dem Staub gemacht haben könnte.

Der gottlose Unrechtsgesetzgeber in diesem Land hat nun dafür 'gesorgt', dass weder Hilfeherbeirufender, noch das Opfer, die Polizei wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen können. Der Hilferufende nicht, weil er nicht der Geschädigte ist. Das Opfer auch nicht, weil es gar nicht weiß, dass die Polizei herbeigerufen wurde.

Man braucht sich also nicht wundern, wenn Polizeibeamte im Ernstfall einfach verduften, anstatt zu helfen, wie dies beispielsweise beim Amoklauf in Erfurt war, als die Polizei einfach zwei Stunden vor dem Gebäude verweilte; und darauf wartete, bis sich die Situation von selbst entspannte.

In dieser Zeit verblutete ein Opfer jämmerlich, weil der medizinische Dienst nicht das Gebäude betreten durfte, weil die Polizei sich einfach weigerte, einzugreifen. Die Polizei ist reine Steuergeldverschwendung, wenn diese erst nach 15 Minuten am Tatort eintrifft und dann einfach die Hilfeleistung verweigert.

Weil aufgrund der gesetzlichen Lage dieser Straftatbestand kaum verfolgt werden kann, braucht man sich nicht wundern, wenn das so häufig vorkommt, dass Polizisten einfach ihren Eid brechen. In so einer Situation ist es wie ein Hohn, dass man die Möglichkeit zu einer entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerde hat.

In der Regel wird diese einfach im Papierkorb landen, weil der Leiter einer Polizeiwache natürlich nicht möchte, dass so ein schlimmer Straftatbestand in seinem Verantwortungsbereich bekannt wird. Und so lange die gesetzliche Lage so bleibt, wird man im Ernstfall weiterhin auf Gott angewiesen sein, weil die deutsche Polizei unter diesen gesetzlichen Umständen leider zu einem Kindergarten verkommen ist.

Im Staat haben letztlich die Bewaffneten die eigentliche Macht.




Erfurter soll Paketbombe verschickt haben • MDR.DE • www.brisant.de

Da beide aber nicht unter ihren wirklichen Namen im Internet in Kontakt standen, konnten die Beamten den Urheber der Drohungen damals nicht ausfindig machen.

Es sieht so aus, als ob die Polizei sich wieder mal davor gedrückt hatte, ihre Pflicht zu erfüllen und zu ermitteln. Es dürfte insbesondere der Polizei bekannt sein, dass die Staatsanwaltschaft über IP-Adressen den genauen Standort des vom Täter benutzten Computers ermitteln kann.

Aber in diesem Fall schien die Polizei zu faul gewesen sein, zu ermitteln. Ich habe das übrigens auch sogar schon zwei mal erlebt, dass mir ein Polizist den Unsinn erzählte, dass die Polizei keine Möglichkeit hätte, die Wohnadresse von Internetusern zu ermitteln.

Als ich einmal was bei der Polizei meldete, dass jemand was schrieb, was so aussah, als ob ein Mord geplant sei, sagte mir die Polizistin am Telefon einfach, dass die Polizei kein Internet hätte;
und die Polizei Schreiber im Internet sowieso nicht ermitteln könne.

Ich war dann ausgerastet am Telefon und habe die Polizistin angebrüllt, dass sie nicht so einen Unsinn erzählen soll. Daraufhin vereinbarten wir, dass sie einen Streifenwagen zu mir schickt, wo ich dann den Ausdruck dieser Webseite übergeben könne.

http://weltrettungsforum.w4f.eu/b1649

Ich habe das schon mehrfach erlebt, dass die Polizei sich einfach drückt, wenn Menschen in Not sind. Man muss oftmals schreien oder brüllen, damit sich überhaupt was tut. Oder der Polizist ist dann eingeschnappt wie ein Kleinkind, dass er sich völlig zurückzieht.





Der 29-Jährige verwüstete demnach das Zimmer, in dem er zusammen mit seiner Freundin lebte. Der Mann teilte Schläge aus und griff auch die Mutter an, als diese die beiden Streithähne trennen wollte.
Schließlich kam die Polizei und verbot dem Mann die Wohnung erneut zu betreten. Der kehrte laut dem Bericht jedoch später mit einem Messer zurück, trat die Wohnungstür ein und stach auf Mutter und Tochter ein.


Wieder mal ließ die Polizei die Opfer einfach im Stich. Anstatt den Täter festzunehmen, wurde von Seiten der Polizei einfach nur mit dem Zeigefinger gedroht, in der Art: "Tue das nicht noch mal!", wodurch dann das Unglück erst richtig seinen Lauf nehmen musste.

Schließlich verdanken in einem Unrechtsstaat auch Polizeibeamte ihren Job nicht den Rechtschaffenen und Opfern; sondern, den Kriminellen und Verbrechern; weswegen man sich nicht zu wundern braucht, wenn sich die Polizei wieder mal kriminalitätsfördernd verhielt.
Bei geringfügigen Angelegenheiten kann man bei der Polizei eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen; beziehungsweise, dass man einfach sagt, dass man sich beschweren möchte.

Bei schwerwiegenderen Angelegenheiten hat eine solche Beschwerde kaum Zweck, weil sich die Beamten gegenseitig 'schützen' werden, sodass man sich besser direkt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft wenden sollte.




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