Mit dem Nichtausschlagen eines Erbes hat man nicht nur Anspruch auf das Eigentum des Verstorbenen, sondern man ist auch sonst rechtlich für dessen vorige Taten haftbar.
Hatte beispielsweise der Verstorbene kurz vor seinem Tod was gekauft, was eine Million Euro kostet; sind die Erben an dessen Stelle an diesen Kaufvertrag gebunden und müssen die Rechnung bezahlen.
Und hatte der Verstorbene das Urheberrecht verletzt, was ja bekanntlich sehr teuer werden kann; so gehen auch diese Ansprüche zivilrechtlich auf alle Erben über.
Hatte beispielsweise der Verstorbene kurz vor seinem Tod was gekauft, was eine Million Euro kostet; sind die Erben an dessen Stelle an diesen Kaufvertrag gebunden und müssen die Rechnung bezahlen.
Und hatte der Verstorbene das Urheberrecht verletzt, was ja bekanntlich sehr teuer werden kann; so gehen auch diese Ansprüche zivilrechtlich auf alle Erben über.
Selbstverständlich können die Erben zwar nicht strafrechtlich für Straftaten des Verstorbenen zur Verantwortung gezogen werden.
Aber weil man in der Regel nicht weiß, was der Verstorbene sonst noch alles anstellte, sollte man meines Erachtens grundsätzlich ein Erbe ausschlagen.
Wenn dieser Staat meines Erachtens nicht so ein ominöser Kasperstaat wäre, dieser also gute und gerechte Gesetze hätte, könnte jeder Erbberechtigte beruhigt sein Erbe antreten; ohne irgendwelche bösen Überraschungen befürchten zu müssen.
Aber weil man in der Regel nicht weiß, was der Verstorbene sonst noch alles anstellte, sollte man meines Erachtens grundsätzlich ein Erbe ausschlagen.
Wenn dieser Staat meines Erachtens nicht so ein ominöser Kasperstaat wäre, dieser also gute und gerechte Gesetze hätte, könnte jeder Erbberechtigte beruhigt sein Erbe antreten; ohne irgendwelche bösen Überraschungen befürchten zu müssen.