Sei doch nicht blöd! Lasse Dir Deinen Youtube-Account nicht kündigen! Wie man testet, ob ein Urheberrechtsanspruch besteht.

Beitrag 4121 von UFO-Peter » 10.04.2016, 14:18

Sei doch nicht blöd! Lasse Dir Deinen Youtube-Account nicht kündigen! Wie man testet, ob ein Urheberrechtsanspruch besteht.

Viele Youtube-Accounts werden irgendwann gekündigt, weil eintreffende Verwarnungen einfach ignoriert werden. Aber, warum setzt man nicht einfach alle Videos in diesem halben Jahr vorübergehend auf privat, falls bereits eine zweite schwere Verwarnung eintraf, sodass bei der nächsten die Kündigung fällig ist?

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Weil schon nach der ersten (strengen) Verwarnung (wo man den Kurs absolvieren muss, damit alle deswegen von Youtube gesperrten Videos wieder entsperrt sind) das Hochladen längerer Videos deaktiviert ist, sollten Videos stattdessen auf einem anderen Youtube-Kanal hochgeladen werden; diesen gegebenenfalls erstellen! Und natürlich auch deswegen, um so die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Verwarnung zu verringern.

Um diese Wahrscheinlichkeit noch mehr zu verringern, sollte man bei den in den letzten Wochen hochgeladenen Videos schauen, welche eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, weltweit gesperrt zu werden (Musik, Filme, Sport), um diese vorsichtshalber auch auf privat zu setzen. Dies lohnt sich, um so zu verhindern, dass man die vielen Videos dieses Kanals auch vorübergehend auf privat setzen muss.

Es ist schließlich so, dass die erste (große) Verwarnung eigentlich ziemlich unproblematisch ist, weil man einfach von da an Videos nur auf einen anderen Kanal hochzuladen braucht. Problematisch ist immer nur die zweite (große) Verwarnung; weil die bewirkt, dass man für längere Zeit alle Videos dieses Kanals auf privat setzen muss beziehungsweise unbedingt sollte.

Videos am besten testweise auf privat gesetzt hochladen; um so dem automatischen System von Youtube die Gelegenheit zu geben, diese gegebenenfalls von vornherein zu sperren.

Eine mit einem privat hochgeladenen Video verbundene Verwarnung ist erheblich weniger streng. Im Video-Manager ist dann gegebenenfalls auch ein Link neben dem Video, das zu einer Seite führt, wo die Positionen des Videos angegeben sind, welche den Grund für die Sperrung sind.

Beispielsweise könnte man das Video erneut erstellen ohne die problematischen Teile. Es könnte auf dieser Seite ein Hinweis mit dem Angebot sein, dass Youtube die problematische(n) Stelle(n) herausschneidet. Falls Youtube ein Video gesperrt oder gar entfernt hat, wäre es günstiger gewesen, wenn es kein aus vielen Videos zusammengeschnittenes Video gewesen wäre.

Abgesehen hiervon besteht grundsätzlich auch bei allen anderen hochgeladenen Videos ohne von Youtube angegebenen Urheberhinweis ein gewisses Risiko, dass es gesperrt wird einschließlich Verwarnung, nachdem man es veröffentlicht hat.

Von Youtube abgemahnte und gesperrte Videos empfehle ich, weiterhin öffentlich zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass Youtube diese Videos vielleicht doch irgendwann wieder entsperrt, falls der Rechteinhaber seinen Anspruch auf das Video zurückzieht.
Hat man mehrere Teile einer Serie hochgeladen, von denen einige abgemahnt und gesperrt wurden, sollte man vorsorglich die anderen Teile löschen (oder auf privat setzen), um so keine weitere Verwarnung zu riskieren. Seine Videos auf mehrere Youtube-Kanäle aufzuteilen ist grundsätzlich sinnvoll, weil man so die verwarnten Kanäle jeweils vorläufig ruhen lassen kann, während man die anderen nicht verwarnten weiter nutzt zum Upload.

Beim Erstellen eines neuen Youtube-Kanals hat man die Wahl, nur einen neuen Kanal, oder ein neues Konto bei Youtube zu erstellen. Den Link für die Erstellung eines neuen Kanals findet man irgendwo unter Einstellungen (Zahnradsymbol rechts oben). Den Link für ein neues Konto findet man unter >Neues Konto - Create Account<, wobei automatisch auch ein neuer Kanal erstellt wird.

Grundsätzlich könnte es besser sein, nur einen neuen Kanal zu erstellen, weil man für das Erstellen eines neues Kontos eine neue E-Mail-Adresse benötigt und für das Freischalten von langen Videos eine neue Telefonnummer. Man kann tricksen, indem man sich bei seinem E-Mail-Anbieter eine (weitere) Spam-E-Mail-Adresse zulegt.

Eine 'weitere' Telefonnummer erzeugt man nicht durch Anfügen einer Ziffer an die bereits existierende. Vielleicht funktioniert das Tricksen, indem man schon beim erstren Bestätigen eines Kanals eine weitere Ziffer anhängt an die Telefonnummer, sodass man weitere Nummern erzeugen kann durch Ersetzen der letzten Ziffer.

Man kann nur bis zu zwei Kanäle für längere Videos durch telefonisches Bestätigen freischalten. Der Vorteil eines weiteren Kontos besteht darin, dass bei der Kündigung eines Kontos eben nur dieses eine Konto gekündigt wird, und so gegebenenfalls die Kanäle anderer Konten erhalten bleiben.

Der Nachteil ist, dass es irgendwann sein könnte, dass man sich jeweils abmelden und erneut anmelden muss, um das Konto zu wechseln, was umständlich ist. Keinesfalls ein weiteres Konto eröffnen!

Hat man den Kanal mit derselben Telefonnummer für lange Videos freigeschaltet, wie beim ersten Konto, ist diese Telefonnummer mit zu vielen Konten verknüpft, sodass man diese Nummer nicht mehr verwenden kann.

Ist angegeben, dass man schon zwei Verwarnungen hat, und man deswegen alle Videos auf privat gesetzt hat, ist bereits ein halbes Jahr vor dem angegebenen Termin, an dem beide Verwarnungen abgelaufen sind, die erste Verwarnung abgelaufen, sodass man da schon die Videos wieder auf 'öffentlich' oder auf "nicht gelistet" schalten kann.

Dies aber erst dann tun, wenn wirklich geschrieben steht, dass man nur eine Verwarnung (Maßnahme) hat; also geschrieben steht, dass man bei zwei weiteren Verwarnungen gekündigt wird! Erfahrungsgemäß geschieht dies allerdings mit drei Tagen Verspätung.

Wenn ein Video manuell abgemahnt wurde, kann man versuchen, es auf einem anderen Kanal als 'privat' hochzuladen, und dann gegebenenfalls auf 'nicht gelistet' zu setzen. Möglicherweise wird es dann nicht abgemahnt werden. Weitere Allgemeine Tipps zum Hochladen von Videos auf Youtube: Klick!


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