Strafrechtlich relevante Inhalte im Internet wo im Internet melden?
 
Botschaften an die Menschheit im Namen der Wahrheit und des göttlichen Lichts.

Beitrag 1649 von UFO-Peter » 14.04.2010, 11:44

Zwei Beschwerden an die Internet-Beschwerdestelle abgelehnt. Beleidigungen und religiös motivierte Mordankündigungen sind demnach rechtlich nicht zu beanstanden.

Am 6. Dezember 2009 12:09 UHR schickte ich Nachfolgendes per Kontaktformular an die Beschwerdestelle www.internet-beschwerdestelle.de.

Betreff: Jugendgefährdende Webseite Gays.de

Hallo,

hiermit beantrage ich die Schließung der Webseite www.gays.de, weil der Betreiber dieser Seite grundsätzlich Beleidigungen toleriert. Ich hatte einige Zeit in diesem Forum Beiträge geschrieben, wo ich dann laufend beleidigt wurde. Dies geht sogar bis zur Duldung von verschleierten Aufrufen zur Gewalt, indem man mir entgegnete; dass, wenn ich meine Inhalte in einem Schwulenclub verkünden würde, dass es dann passieren könne, dass ich hinaus-geprügelt werden könnte. In meinem Forum habe ich hierzu diesen Threat eröffnet, wo ich dies alles anprangere:

http://weltrettungsforum.w4f.eu/206

Mit freundlichen Grüßen

Am 8. Dezember, 2009 12:31 Uhr erhielt ich diese ablehnende Antwort:

Sehr geehrter Herr ***,

Ihre Email wurde uns von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) weitergeleitet. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überprüft als Organ der Landesmedienanstalten die Einhaltung der Bestimmungen des "Staatsvertrags über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien" (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV).

Gerne erläutere ich Ihnen zum besseren Verständnis die Aufgaben und das Prüfverfahren der KJM:

Mit der KJM wird eine gemeinsame Aufsicht für Rundfunk und Telemedien realisiert. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen. Die bislang unzureichende Durchsetzung des Jugendschutzes im Internet soll so verbessert werden. Die KJM dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des JMStV im privaten Rundfunk und in Telemedien (Internet).

Zur Vorbereitung der Entscheidungen der Prüfausschüsse und der KJM setzt der Vorsitzende der KJM gemäß der Geschäftsordnung Prüfgruppen ein. Die Prüfgruppen bereiten die Prüffälle auf und geben Entscheidungsempfehlungen ab. Als Grundlage für die Empfehlung der Prüfgruppe übermitteln die zuständige Landesmedienanstalt (bei Rundfunkfällen) oder jugendschutz.net (bei Telemedienfällen) eine Dokumentation des Angebots zusammen mit einer Vorbewertung. Der Prüfausschuss übernimmt die Empfehlung der Prüfgruppe, wenn jedes Mitglied des Prüfausschusses ausdrücklich dieser Empfehlung zugestimmt hat. Wird keine Einstimmigkeit im Prüfausschuss erreicht, wird die Entscheidung durch alle KJM-Mitglieder getroffen. Im Falle eines Verstoßes erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen gegen den Anbieter durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt.

Nach einer ersten Sichtung des Angebots http://www.gays.de haben wir im frei zugänglichen Bereich keinen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt. Eingehendere inhaltliche Prüfungen von Angeboten werden von der organisatorisch an die KJM angebundenen Stelle jugendschutz.net ausgeführt. Gerne können Sie sich unter hotline@jugendschutz.net direkt an die Beschwerdestelle wenden.

Bezüglich der von Ihnen beschriebenen Beleidigungen innerhalb des Forums von gays.de müssen wir Ihnen mitteilen, dass dabei kein Bezug zum Jugendschutz besteht, sodass wir hierfür nicht der richtige Ansprechpartner sind.

Weitere Informationen über die Arbeit der KJM finden Sie unter http://www.kjm-online.de.

Mit freundlichen Grüßen

Agneta Petsch

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

der Landesmedienanstalten

KJM-Stabsstelle

c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Heinrich-Lübke-Straße 27

81737 München
Am 10. April 2010 12:39 schickte ich Nachfolgendes per Kontaktformular an die Beschwerdestelle www.internet-beschwerdestelle.de.

Betreff: IBS Beschwerde >>> Forum

Adresse (URL): http://rafa.foren-city.de

Thema (Pfad): http://rafa.foren-city.de/topic,4889,180,-der-geisteskranke-wahnsinn-vom-erloesenden-opfertod-christi.html#105259

Datum: 24.2.2010

Betreffzeile: Verdacht eines geplanten Mordes

Name des Verfassers: magnusfe

ZITAT
das wichtigste ereignis was jemals stattgefunden hat bzw. noch stattfinden wird ist das blutige schlachtopfer des gottsohnes, alles andere ist völlig irrelevant im vergleich dazu

deshalb stehen ja auch überall kreuze herum
ZITAT ENDE

Meines Erachtens könnte hier ein Mord geplant sein. Wenn der Verfasser glaubt, dass er irgendwann einer Person begegnet, die er für den Sohn Gottes hält, könnte er diese ermorden, um seiner geisteskranken Auffassung zufolge die Welt zu retten.


Am 13. April, 2010 17:01 Uhr erhielt ich diese ablehnende Antwort:

Sehr geehrter Herr Peter Stolz,

vielen Dank für Ihre beigefügte Zuschrift an die Internet-Beschwerdestelle.

Zur vollständigen Bearbeitung von Beschwerden benötigen wir grundsätzlich möglichst genaue und konkrete Angaben zum Inhalt der Beschwerde.

Bitte machen Sie bei künftigen Beschwerden Angaben hierzu.

Nach stichpunktartiger Überprüfung des von Ihnen geschilderten Beitrags http://rafa.foren-city.de/topic,4889,180,-der-geisteskranke-wahnsinn-vom-erloesenden-opfertod-christi.html#105259 in der besagten Foren Community http://rafa.foren-city.de

teile ich Ihnen anlässlich Ihrer Beschwerde mit, dass kein rechtswidriger oder schädlicher Inhalt festgestellt werden konnte.

Hinsichtlich der rechtlichen Überprüfung von uns gemeldeten Inhalten teile ich Ihnen mit, dass sich unsere Zuständigkeit insbesondere auf Verstöße gegen den Jugendschutz und die öffentliche Ordnung (wie zum Beispiel Gewaltdarstellungen, Volksverhetzung, Nazi-Propaganda etc.) erstreckt.

Die auf der Seite befindlichen Beiträge des Users magnusfe sind zwar provokant, teilweise aggressiv und insoweit auch bedenklich, jedoch liegt kein rechtswidriger Verstoß vor.

Insoweit liegen keine Voraussetzungen für eine mögliche geplante Straftat vor. Auch das bloße Befürworten von Übergriffen genügt nicht.

Vorliegen ist zu beachten, dass es sich um ein multi-religöses Forum handelt. Der Inhalt des Threads betrifft grundsätzlich religiöse Aspekte, Theorien und Vermutungen. Das ein User (hier magnusfe) das Opfer Jesus (Sohn Gottes) gutheißt bzw. auch wieder gutheißen würde, rechtfertigt allein keinen strafrechtlichen Verstoß. Insofern hält sich der betreffende User mit seinen religiösen Ansichten in seinen Beiträgen an der Grenze des vermeintlich noch Erlaubten.

Ein öffentliches Auffordern zu Straftaten gemäß § 111 StGB liegt ebenso wenig vor.

Eine Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB erfordert eine – zumindest konkludente – Kundgebung, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem oder den Aufgeforderten ein bestimmtes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reichern hierzu bloße Unmutsäußerungen oder Provokationen ebenso wenig aus, wie das einfach Befürworten von Straftaten oder diesbezügliche Meinungsäußerungen, selbst wenn sie bei einigen in Frage kommenden Personen Pläne für eine Straftat auslösen.

Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusst finale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen.

Es reicht nicht aus, dass durch befürwortende Erklärungen oder sogar berechnende Stimmungsmache ein psychisches Klima geschaffen wird, in dem Straftaten gedeihen können, erforderlich ist darüber hinaus das einer Aufforderung wesenseigene Element einer offenen und gezielten Einflussnahme auf die Willensentschließung Dritter.

Sollten nach der Sichtung weitere streitgegenständliche Beiträge eingestellt worden sein, so teilen Sie uns diese mit, denn die Errichtung von rechtswidrigen Beiträgen ist unter Strafe gestellt.

Informationen zum Zuständigkeitsbereich und zur Vorgehensweise unserer Hotline können Sie gerne in unserer Beschwerdeordnung (http://www.eco.de/services/1863.htm) nachlesen.

Auch wenn wir anlässlich der beigefügten Beschwerde keine weiteren Maßnahmen ergreifen, hoffen wir auf Ihre weitere Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Karim Soukar

Internet Content Analyst

Internet-Beschwerdestelle Deutschland

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eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Lichtstraße 43h

50825 Köln

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Oder, wenn Sie meinen, dass AfD und PEGIDA rechts­radikal wären, weil beide gegen das Gut­menschen­tum sind, das alle Flücht­linge inte­grieren will ein­schließ­lich Deutsch­lern­pflicht; obwohl sie doch in einem Lager mit Wohn­con­tainern viel besser auf­ge­hoben wären.
 
Oder, wenn Sie abstreiten, dass auch Deutschland den Flüchtlingsstrom mit verursachte, indem die deutsche Regierung verantwortlich dafür war, dass Deutschland 2014 nur noch die Hälfte an den UNHCR zahlte, wodurch eine Hungersnot in den Flüchtlingslagern ausgelöst wurde.
 
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