Vor Jahren rief ich ziemlich oft die Call-In-Telefon-Nummer des Quiz-TV-Senders 9Live an. Nach einiger Zeit war diese Nummer gesperrt; und vorbildlicher Weise fragte die Telekom nach, ob diese starke Benutzung einer Service-Nummer von mir so gewollt sei.
Ich antwortete, dass diese zahlreichen Anrufe von mir beabsichtigt sind; und ich mir der damit hohen Telefonkosten bewusst bin, worauf die Telekom diese Service-Nummer wieder frei schaltete.
Ich antwortete, dass diese zahlreichen Anrufe von mir beabsichtigt sind; und ich mir der damit hohen Telefonkosten bewusst bin, worauf die Telekom diese Service-Nummer wieder frei schaltete.
Und es gibt auch ein Urteil des Landgerichts Bonn, Aktenzeichen: 7 O 470/09, dass die Telekom diesbezüglich eine Fürsorgepflicht hat.
Telekom muss auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen (Internet-Law) • www.jurablogs.com/de
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