Will der Gesetzgeber, dass sich Straftäter vor der Tat betrinken, damit die geplante Tat auch tatsächlich ausgeführt wird? Ist man heutzutage dazu gezwungen, die Liebe seines Herzens zu entführen, um nicht kastriert zu werden?
 
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Beitrag 1883 von UFO-Peter » 18.06.2011, 17:49

Will der Gesetzgeber, dass sich Straftäter vor der Tat betrinken, damit die geplante Tat auch tatsächlich ausgeführt wird? Ist man heutzutage dazu gezwungen, die Liebe seines Herzens zu entführen, um nicht kastriert zu werden?

Bekanntlich kann man ja in diesem Land der Lobbys die zu erwartende Strafe erheblich verringern, wenn man sich vor dem Verbrechen ordentlich betrinkt. Dies ist eben nun mal so in einem Säuferstaat.

Als Alkoholiker genießt man auf diese Weise außerordentliche Privilegien, die man sich zu Nutze machen kann, falls man beispielsweise ein wirklich schlimmes Verbrechen plant und es dann im Suff ausführt.

Für das Opfer gibt es lebenslänglich; aber der Verbrecher wird schon nach wenigen Jahren aus dem Gefängnis entlassen, bei guter Führung natürlich sogar schon vorzeitig.

In einem Land, wo der Kapitalismus beziehungsweise der Lobbyismus die absolute Macht hat, wie dies die zum Glück inzwischen aufgehobene Laufzeitverlängerung der Kernkraft zeigte, schlägt sich dies natürlich auch entsprechend auf die Strafgesetze nieder.

Schließlich ist hier in Deutschland auch die Lobby der Produzenten alkoholhaltiger Getränke sehr stark, sodass man sich nicht darüber zu wundern braucht, dass entsprechende Strafgesetze einen Verbrecher geradezu dazu auffordern, sich vor dem Verbrechen ordentlich zu betrinken, was Umsatz und Profit der Alkohollobby natürlich steigert.

Denn anders kann man dies meines Erachtens nicht werten, wenn ein Verbrecher juristisch als nicht mehr voll zurechnungsfähig gilt mit der damit verbundenen geringeren Bestrafung, nachdem er sich unmittelbar vor der Ausführung eines Verbrechens betrank.

Dass man sich also den Strafgesetzen zufolge vor der geplanten Tat sogar geradezu betrinken soll, um dann später mit weniger Strafe rechnen zu können, führt dann oftmals sogar erst recht dazu, dass die Tat dann auch ausgeführt wird, weil der Täter infolge des Alkoholeinflusses nicht mehr klar denken kann.

Macht sich der Staat auf diese Weise nicht selbst zum Straftäter, indem er solche Strafgesetze erlässt, die dann oftmals erst zu Straftaten führen?

Ist es nicht so, dass ein Täter seine grausige Tat dann vielleicht doch nicht begangen hätte, wenn er sich nicht betrunken hätte, wofür der Staat verantwortlich ist, weil diese Schildbürgerstrafgesetze Verbrecher erst dazu verleiten, sich vor ihrer Tat zu betrinken?

Es kann aber auch sein, dass die Gesetzgeber in diesem Land unter einer leichten bis mittelstarken Geisteskrankheit leiden, sodass dadurch solche unsäglichen und offensichtlich völlig absurden Gesetze zustande kommen.

Jedenfalls litten einst die Gesetzgeber der ehemaligen DDR nicht unter dieser Geisteskrankheit, denn Alkoholeinfluss hatte damals keine strafmildernde Wirkung.

Es ist sogar so, dass dies ein Teufelskreis ist. Je mehr Leute sich nämlich betrinken, um bei einer gegebenenfalls bevorstehenden Straftat nach dieser milder bestraft zu werden.

Umso mehr werden die Gehirne der Menschen geschädigt, wo dann wiederum auch umso mehr solche Abgeordnete mit alkoholbedingten Hirnschäden wiederum Gesetze beschließen werden, die den Alkoholkonsum begünstigen in diesem Land der Kasper.

Was dann wiederum zu mehr Alkoholkonsum führt, was dann wiederum zu mehr Gehirnschäden führt und so weiter. Aus dieser Spirale des Alkoholkonsums kommen wir heraus, wenn wir uns diesbezüglich die Gläubigen des orthodoxen Judentums und des Islams zum Vorbild nehmen.

Bei letzteren ist im Gegensatz zu deutschen Verhältnissen Alkoholkonsum sogar verboten. Menschen werden also bestraft, wenn sie alkoholische Getränke zu sich nehmen; anstatt dass man wie in Deutschland gegebenenfalls dafür quasi sogar belohnt wird.

So ganz nebenbei wäre dann auch die Wahrscheinlichkeit von islamisch motivierten Terroranschlägen geringer, falls sich Deutschland dazu durchringen könnte, sich vom derzeitigen Zustand der Barbarei zu verabschieden; indem der Gesetzgeber endlich was gegen die Trunkenheit unternimmt, anstatt sie gesetzlich zu fördern im Strafgesetzbuch.

Urteil in Bielefeld: Mann muss wegen Kastration von 58-Jährigem in Haft • WELT ONLINE • www.welt.de

Es geschah in Bielefeld, wie Brisant (ARD) am 30.3.2011 berichtete, dass ein 47-jähriger Mann den 58-jährigen fünffachen Vater und Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter mit zwei Komplizen überfiel, entkleidete und mit einem Messer beide Hoden abschnitt.

Natürlich kann hierbei nicht davon ausgegangen werden, dass diese Kastration medizinisch fachgerecht geschah, sodass zudem auch noch die Gefahr bestand, dass das Opfer hätte verbluten können. Von völlig fehlender Betäubung ganz abgesehen.

Nun ja; zynisch gesagt kann dies dann passieren, wenn jemand sich nicht etwas zurückhalten kann, Nachwuchs zu zeugen. Bis zu drei Kindern ist das ja in Ordnung.
Aber wenn jeder so zügellos Kinder zeugen würde, wäre das Land schon bald überbevölkert, sodass hier anscheinend jemand die Notbremse ziehen musste; oder so. Keine Ahnung.

Ich glaube, dass dies das Gericht auch so sah; denn trotz alkoholbedingter Narrenfreiheit hätten meines Erachtens sonst mehr als nur 6 Jahre Gefängnis drin gewesen sein können. Zudem muss das Gericht ja auch alle Tatumstände genau berücksichtigen.

So ist nämlich der Umstand, dass das Opfer ein nicht krimineller fünffacher Vater ist, für die Justiz natürlich geradezu ein Glücksfall; denn schließlich verdanken Justizbeamte den Kriminellen ihren Job, und nicht den Rechtschaffenen, sodass auch dieser Umstand diese überaus milde Strafe von nur sechs Jahren Haft erklärt.

Denn wohin führte das, hätte jeder Nichtkriminelle 5 Kinder? Die Kriminellen würden dann natürlich aussterben. Wohin aber mit dem gegebenenfalls überschüssigen sexuellen Druck Ihr lieben Männer? Ganz einfach; sucht mal im Internet nach dem Begriff 'Bukkake'!



Wie dieser Fall zeigt, ist heutzutage eine heterosexuelle Liebesbeziehung mit einer 17-Jährigen äußerst gefährlich; ja, sogar lebensgefährlich, sodass der sichere und somit bessere Weg der zu sein scheint, die begehrte Dame seines Herzens einfach zu entführen.

Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter so ein grauenvolles Verbrechen verübt, ist doch ziemlich wahrscheinlich aufgrund der unsäglichen Gesetzeslage.

Man muss meines Erachtens sogar davon ausgehen, dass der Täter diese Tat ursprünglich möglicherweise noch gar nicht so geplant hatte; sondern nur deswegen Alkohol trank, um im Fall einer Straftat milder bestraft zu werden.

Möglicherweise war es dann aber sein Zustand der Trunkenheit, dass er erst infolge dieser Einschränkung seiner Zurechnungsfähigkeit diese Tat beging, sodass meines Erachtens der eigentlich Schuldige an dieser Tat der deutsche Gesetzgeber sein könnte.

Bei einer Entführung geht man aber nicht das Risiko ein, dass man entmannt wird. Die Entführung einer 17-Jährigen ist zwar für so eine junge Dame nicht so sehr angenehm, aber immer noch mit sehr viel weniger Leid verbunden, als eine gegebenenfalls stattfindende Kastration.

Denn eine Entführung ist ja auch ohne Körperverletzung möglich. Und zu mittelalterlichen Zeiten war es völlig normal, dass beispielsweise ein Ritter seine Geliebte einfach in sein Heim oder Schloss entführte. Und oftmals wartete so eine Jungfrau geradezu auf ihren Entführer.

Zwar steht Entführung unter Strafe. Wenn man aber bedenkt, dass für eine Entmannung unter Alkoholeinfluss nur 6 Jahre Gefängnis drohen, kann man sich leicht ausrechnen, dass man für eine Entführung ohne Körperverletzung bestimmt mit einer erheblich geringeren Strafe zu rechnen hat, falls man überhaupt erwischt wird.

Und am 15.6.2011 berichtete Brisant über die Entführung der 17-jährigen Schülerin Franziska Syed. Ihre verzweifelte Mutter hat inzwischen schon 350 Plakate in der gesamten Stadt Leipzig verteilt. Sie befürchtet Schlimmes und hofft, dass sie noch lebt und ihr keine Gewalt angetan wurde.

Die Ungewissheit lässt laut Brisant die Familie nachts nicht mehr schlafen. Und jeder Tag, der ohne Nachricht vergeht, wächst die Angst bei Familie Syed. Die Mutter befürchtet schlimmes; hofft aber, dass Franziska gesund zu ihnen zurückkehrt.

Hoffen wir mit der Familie, dass Franziska nur entführt wurde, weil ihr Liebhaber das Risiko nicht eingehen wollte, kastriert zu werden. Oder noch besser, dass sie freiwillig aus Liebe heimlich mit ihm mitging, um ihm das Risiko eines solchen Verbrechens zu ersparen.

Franzi nach Chat spurlos verschwunden • RTL-News-Video • www.clipfish.de

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