Der Fall Dominique Strauss-Kahn (Vergewaltigungsvorwurf) – Wie die geschäftstüchtige Polizei und Justiz das Recht beugen, indem sie voreingenommenerweise grundsätzlich den Kläger bevorzugen.
 
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Beitrag 1897 von UFO-Peter » 08.07.2011, 15:48

Der Fall Dominique Strauss-Kahn (Vergewaltigungsvorwurf) – Wie die geschäftstüchtige Polizei und Justiz das Recht beugen, indem sie voreingenommenerweise grundsätzlich den Kläger bevorzugen.

Sie behauptet, dass sie von Dominique Strauss-Kahn vergewaltigt wurde, was er bestreitet. Weil erst mal keine weiteren Beweise vorlagen, stand Aussage gegen Aussage, sodass nur klar war, dass eine dieser beiden Parteien ein Verbrecher ist.

Wenn man aber nicht weiß, wer von beiden verbrecherisch handelte, warum kam nur Strauss-Kahn in Untersuchungshaft? Ginge es bei Polizei und Justiz gerecht zu, müssten dann nicht beide gleich behandelt werden? Dass also entweder beide in Untersuchungshaft kommen oder keiner von beiden.

Schließlich ist es ja auch gefährlich, eine Falschanklägerin frei herumlaufen zu lassen. Sie könnte beispielweise draußen jemanden brutal niederschlagen. Denn wer verlogener Weise falsch anklagt, dem traut man natürlich auch jede andere Straftat zu, weil so eine Person einfach gefährlich ist.

Die Rechtsbeugung von Seiten der Justiz zeigt sich schon verbal darin, dass man einseitig von einem Tatverdacht beim Beklagten ausgeht, obwohl dieser doch beim Kläger genauso besteht. Aber letzterer wird zumindest erst mal einfach ignoriert, was verbrecherische Rechtsbeugung ist in diesem Kasperstaat USA.

Zuerst war der Tatverdacht eins zu eins auf beide Parteien verteilt; bis die Ermittlungen ergaben, dass die Klägerin anscheinend mit illegalen Drogengeschäften zu tun hat, sodass dadurch von nun an der Tatverdacht auf Seiten der Klägerin viel größer war.
Obwohl man von diesem Moment an bei der Klägerin von einer Wahrscheinlichkeit des Tatverdachts von vielleicht etwa 90 Prozent ausgehen musste, und diese demgegenüber bei Strauss-Kahn nur noch etwa 10 Prozent beträgt, wird weiterhin bei der Klägerin von keinem Tatverdacht gesprochen, sondern nur von einer vermindernden Glaubwürdigkeit.

Polizei und Gericht ignorieren einfach diesen dringenden Tatverdacht, sodass bisher weder ein Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin eingeleitet wurde, noch sie in Untersuchungshaft genommen wurde. Diese zum Himmel schreien4nde Ungleichbehandlung hat einen einfachen Grund.

Polizei und Justiz verdanken ihren Job schließlich zu einem großen Teil den Kriminellen; und denjenigen, die Anzeige erstatten; unabhängig davon, ob der Kläger lügt oder die Wahrheit sagt.

Wer einen Prozess in Gang bringt, ist grundsätzlich für Polizei und Justiz sozusagen der "Gute", weil jeder Prozess den Arbeitsplatz von Richtern sichert und somit deren Existenzgrundlage.

Und erst recht, wenn ein Kläger eine falsche Anklage erhebt, ist so eine Person dadurch für die Justiz umso beliebter, weil dies für jeden jobgeilen Richter geradezu der Idealfall ist, wenn ein Kläger zugleich auch ein Verbrecher ist.




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