Der Kachelmann-Prozess – Gericht und Staatsanwaltschaft suchten akribisch vergeblich nach Beweisen, um die Aussage einer Lügnerin zu belegen, sodass der Angeklagte am Ende schließlich (doch) freigesprochen werden musste.
 
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Beitrag 25 von UFO-Peter » 10.06.2011, 02:42

Der Kachelmann-Prozess – Gericht und Staatsanwaltschaft suchten akribisch vergeblich nach Beweisen, um die Aussage einer Lügnerin zu belegen, sodass der Angeklagte am Ende schließlich (doch) freigesprochen werden musste.

Auf überaus beeindruckende Weise warf der Kachelmann-Prozess auf seine eigentümliche Weise die interessante Frage auf, ob man Lügnerinnen sexuell vergewaltigen darf. Selbstverständlich nicht, denn schließlich haben Frauen, die nicht lügen, doch grundsätzlich erst recht ein Menschenrecht auf eine sexuelle Vergewaltigung.

Weil aber das Landgericht Mannheim dies offensichtlich anders sah, versuchte es bis zum bitteren Ende ausreichend Beweise für Kachelmanns mutmaßliche Vergewaltigungstat zu finden, was ihm aber nicht gelang, sodass der ehemalige Wettermann freigesprochen werden musste aus Mangel an Beweisen, sodass Kachelmann auf diese Ehre leider verzichten musste, von so einem unsäglichen Gericht verurteilt zu werden..

Nicht zuletzt ist daran auch die Klägerin schuld, weil sie sich durch eine Lüge unglaubwürdig machte, wenn auch nur auf einem Nebenschauplatz. Auf diese Weise blieb dem Herrn Kachelmann die außerordentliche Ehre "erspart", von einer offensichtlich geldgierigen und zugleich jobgeilen Justiz rechtskräftig verurteilt zu werden.

Stattdessen kam für den prominenten Angeklagten leider nur ein für ihn beschämender Freispruch heraus; da kann man halt nichts machen. Dass es in der deutschen Republik mit unserer unerträglichen Justiz nicht ganz mit rechten Dingen zugeht, ist ja nun wirklich kein Geheimnis.

So war es nachweislich auch bei diesem Prozess nicht anders zu erwarten, als dass die Justiz um größtmögliches Unrecht bemüht war; denn jedem Rechtsexperten war natürlich schon von Anfang an klar, dass schon die Anklage völlig rechtswidrig war; denn schließlich ist eine Lügnerin überhaupt nicht glaubwürdig.

Aber die offensichtlich jobgeilen Justizangehörigen haben natürlich ein persönliches Interesse an der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes, sodass man sich nicht zu wundern braucht, dass ohne Rücksicht auf den Steuerzahler und den offensichtlich unschuldigen Herrn Kachelmann noch so viele wie möglich Verhandlungstage herausgeschunden wurden.

Letztlich wissen wir zwar nicht mit Sicherheit, ob Kachelmann wirklich unschuldig war. Sicher ist aber, dass die verlogene Nebenklägerin sich des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung schuldig machte; denn nachweislich belog sie absichtlich das Gericht.

Und sicher ist meines Erachtens auch die offensichtlich stattgefundene kriminelle Rechtsbeugung des Mannheimer Landgerichts, für die sich dieses Gericht in diesem Unrechtsstaat natürlich leider nicht rechtlich verantworten muss.

Denn schließlich gelten für die deutsche geldgierige und jobgeile Justiz nicht das Grundgesetz und alle anderen Gesetze, sondern die ungeschriebenen Gesetze des Geschäftes, zu dem der Staat die Justiz gemacht hat.

In diesem Fall das ungeschriebene Gesetz, dass sprichwörtlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Oder wurde in Deutschland jemals ein verbrecherischer Nazi-Richter für seine unrechtmäßigen Todesurteile belangt?

Selbstverständlich nicht, denn schließlich wird ein Richter niemals einen seiner Kollegen verurteilen. Und genauso wird auch, wie in diesem Fall, eine Lügnerin wohl kaum vor Gericht die Wahrheit sagen.

Was bleibt, ist die unendliche Scham, mit der sich die Klägerin vor aller Welt blamierte, indem sie vor Gericht als Hauptbelastungszeugin ungeniert log, dass sich sprichwörtlich die Balken bogen.

Als Straftäterin beging sie zweifellos die Straftat der falschen Verdächtigung. Und das Unerträgliche an dem Ganzen ist, dass sich diese Lügnerin deswegen voraussichtlich nicht auch noch rechtlich dafür verantworten muss.

Denn bei der deutschen Justiz gilt nicht das Prinzip der Beweislastumkehr, sondern das Grundprinzip der Rechtsumkehr. Denn schließlich verdanken die Justizangehörigen ihren Job und damit ihre persönliche Existenz nicht den Rechtschaffenen, sondern den Kriminellen.

Insbesondere sind Prominente für die jobgeile Justiz geradezu das absolute Feindbild, weil man schließlich grundsätzlich einem Prominenten am wenigsten eine Straftat oder gar ein Verbrechen zutraut.

Im Fall Kachelmann ist es also nicht verwunderlich, dass zu dem Zeitpunkt, als bereits klar war, dass es weder ausreichende Beweise gab noch eine glaubwürdige Zeugin, das Gericht dann trotzdem alles daran setzte, auf Kosten des Beklagten irgendwie doch was zu finden, mit der man eine Verurteilung hätte irgendwie rechtfertigen können.
Im Prinzip genauso war dies einst auch schon vor Jahren, als der überaus prominente Andreas Türck der Vergewaltigung verdächtigt wurde. Auch in diesem Fall hätte es erst gar nicht zu einer Anklage kommen dürfen, weil die Anklägerin bekannt war als verlogene Falschaussagerin.

Auf diese Weise sind die armen Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte die eigentlichen Opfer dieses Systems, für das sie gar nichts können. Auch wenn ein Richter ein gerechtes Urteil sprechen wollte, wäre er hierzu nicht in der Lage, weil ihm schon unbewusst klar ist, dass jedes Unrechtsurteil mehr für ihn persönlich und für seine Kollegen ein persönlicher Vorteil ist.

Was muss dieses Wissen doch psychologisch und emotional gesehen für einen Richter ein entsetzliches Gefühl sein, in seiner gesamten Berufstätigkeit überwiegend nur Unrechtsurteile gesprochen zu haben?

Das Wissen, eingebunden zu sein in einem verbrecherischen System, unweigerlich mit seiner Arbeit ständig nur Unrecht in die Welt zu bringen, ist wirklich schlimm und unerträglich, was der deutsche Staat unserer armen Justiz für eine solch unerträgliche Last auferlegt.

Der arme Herr Kachelmann musste nach viermonatiger Untersuchungshaft noch viele weitere Verhandlungstage über sich ergehen lassen, obwohl es aus rechtlicher Sicht schon zu diesem Zeitpunkt nicht die geringste Grundlage für eine Anklage gab, wie dies auch sein Verteidiger feststellte.

Aber dieser Lügnerin glaubte das Gericht, sodass der arme Herr Kachelmann als völlig Unschuldiger diese gerichtliche Prozedur über sich ergehen lassen musste. Das Gericht hätte wohl tatsächlich sehr gern diesen armen Mann ins Gefängnis geschickt, wie dies sein engagierter Verteidiger völlig zurecht sagte. Aus der Urteilsbegründung:

Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin. (...)

Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Sabine W. möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.

Der Verteidiger Johann Schwenn sagte meines Erachtens völlig zurecht, dass es offensichtlich gewesen sei, dass die Kammer seinen Mandanten nur „zu gerne verurteilt“ und in ihrer Urteilsbegründung noch mal „richtig nachgetreten” hätte, um den Angeklagten maximal zu beschädigen.

Rechtsexperten sind sich einig darüber, dass es nicht sein darf, dass ein Gericht nicht das Recht hat, einen Freigesprochenen sozusagen als "Freigesprochenen zweiter Klasse" zu degradieren; was hier aber geschah.

Aber anstatt, dass das Gericht wirklich um Recht und Gesetz bemüht war, beklagte es sich über den großartigen Verteidiger Schwenn, dass er das Gericht missachtet hätte.

Auf diese Weise brachte es der Richter auf den Punkt; dass er nämlich seiner eigenen Aussage zufolge in Wirklichkeit gar nicht an Recht und Gesetz interessiert war, sondern nur an der mit seinem Amt verbundenen Ehre.

In einem Fall, wo als weitgehend einziges Beweismittel nur die Aussage einer Lügnerin zur Verfügung stand, den Ruf des Freigesprochenen auf so eine Weise zu beschädigen, und somit zweifellos den Straftatbestand der Verleumdung zu begehen, indem man verlogener Weise so tut, als hätten die Beweise beinahe für eine Verurteilung gereicht, ist meines Erachtens wieder mal ein schlimmer Justizskandal.

Aber anstatt, dass der Richter wegen Verleumdung strafrechtlich belangt wird, wird er voraussichtlich weiterhin in Amt und Würden bleiben. Ich finde dies außerordentlich schlimm, wenn meines Erachtens offensichtlich Kriminelle als Richter ständig das Recht beugen dürfen in diesem Unrechtsstaat.

Wie lange will eigentlich dieser Staat noch tatenlos zuschauen, wie eine offensichtlich aus jobgeilen Richtern und Staatsanwälten zusammengesetzte Justiz, laufend das Recht bis zum Anschlag beugt? Wer ein wirklich rechtschaffener Richter ist, würde nämlich seinen Job sofort niederlegen, wenn er weiß, dass er aufgrund dieses Umstands unweigerlich voreingenommen ist und dadurch seine Urteile Unrecht sind.





Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.

Kabarettist Dieter Hildebrandt
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