In einer Talkshow gesteht ein Talkgast eine Straftat oder sogar Verbrechen. Die Polizei erfährt zwar hiervon, aber die Justiz kann nichts gegen diese Person unternehmen aufgrund der unsäglichen Gesetzeslage.
Diese sieht natürlich vor, dass jemand nur dann für was bestraft werden darf, wenn ihm die Straftat nachgewiesen wird. Wenn der Beschuldigte aber die Aussage verweigert, ist unklar, weswegen er überhaupt verurteilt werden könnte.
Wenn er aber die bei der Talkshow gestandene Straftat (erneut) gesteht, kann er wegen dieser Tat zur Verantwortung gezogen werden.
Auch wenn er stattdessen sagt, dass er bei der Talkshow gelogen hatte, kann er wegen Vortäuschung einer Straftat und/oder Irreführung der Polizei verurteilt werden.
Wie man sieht, ist es also so, dass für den Fall, dass der Angeklagte die Aussage verweigert, er nicht verurteilt werden kann; obwohl bewiesen ist, dass er eine Straftat beging. Nur weil man nicht weiß, welche Straftat es ist, kann er nicht belangt werden.
Wenn jemand ein Verbrechen beging, kann der Haftrichter den Täter aus der Haft entlassen, wenn von dem Täter keine Gefahr ausgeht.
Hierzu müsste der Haftrichter aber über hellseherische Fähigkeiten verfügen; oder die Gedanken des Inhaftierten lesen können, um dies überhaupt beurteilen zu können.
Auch wenn eingeschätzt werden soll, ob jemand vorzeitig aus der Haft entlassen werden soll; oder ob jemand aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden kann;
Diese sieht natürlich vor, dass jemand nur dann für was bestraft werden darf, wenn ihm die Straftat nachgewiesen wird. Wenn der Beschuldigte aber die Aussage verweigert, ist unklar, weswegen er überhaupt verurteilt werden könnte.
Wenn er aber die bei der Talkshow gestandene Straftat (erneut) gesteht, kann er wegen dieser Tat zur Verantwortung gezogen werden.
Auch wenn er stattdessen sagt, dass er bei der Talkshow gelogen hatte, kann er wegen Vortäuschung einer Straftat und/oder Irreführung der Polizei verurteilt werden.
Wie man sieht, ist es also so, dass für den Fall, dass der Angeklagte die Aussage verweigert, er nicht verurteilt werden kann; obwohl bewiesen ist, dass er eine Straftat beging. Nur weil man nicht weiß, welche Straftat es ist, kann er nicht belangt werden.
Wenn jemand ein Verbrechen beging, kann der Haftrichter den Täter aus der Haft entlassen, wenn von dem Täter keine Gefahr ausgeht.
Hierzu müsste der Haftrichter aber über hellseherische Fähigkeiten verfügen; oder die Gedanken des Inhaftierten lesen können, um dies überhaupt beurteilen zu können.
Auch wenn eingeschätzt werden soll, ob jemand vorzeitig aus der Haft entlassen werden soll; oder ob jemand aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden kann;
sieht das Gesetz unsinnigerweise vor, dass Gutachter beziehungsweise Psychologen einschätzen sollen, ob von dem Inhaftierten noch gefährlich ist.
Im Prinzip genauso verhält es sich bei der Notwehr, zu der man nur zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs berechtigt ist. Auch hier ist es aber oft so, dass das Opfer über hellseherische Fähigkeiten verfügen müsste; oder Gedanken lesen können müsste.
Wird man beispielsweise von einer Person brutal niedergeschlagen, kann man in diesem Moment gar nicht wissen, ob der Angriff schon beendet ist; oder ob weitere Schläge folgen werden. Dieses Gesetz im Strafgesetzbuch ist wirklich sehr lustig, weil es so ziemlicher Blödsinn ist.
Auch wenn dieser Paragraph 32 des Strafgesetzbuches auf seine ganz eigenwillige und dubiose Weise viel Heiterkeit beim Lesen auslöst, so ist dieser aber leider praktisch so gut wie wertlos.
Wenn weiterhin fast die gesamte Gesellschaft aus Schweinefleisch fressenden (3. Mose 11) und kurzhaarigen rasierten (3. Mose 9) Irren besteht, brauchen wir uns nicht wundern, wenn unsere Gesetze Schildbürgergesetze sind.
Aber zum Glück wurde die staatliche Gewalt und somit alle Gesetze Deutschlands 1997 vom Mühlhäuser Amtsgericht für unwirksam erklärt, sodass dadurch der Weg frei ist für die alttestamentarischen Gesetze des Herrgotts.
Offener Brief (per E-Mail) an den Verfassungsschutz Thüringen; hier aktualisiert und somit sinngemäß und etwas erweitert wiedergegeben. Betreff: Offene E-Mail: Amtsgericht Mühlhausen erteilte mir rechtskräftig das Recht und die Pflicht, alle Gesetze dieses Landes zu ignorieren.
Im Prinzip genauso verhält es sich bei der Notwehr, zu der man nur zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs berechtigt ist. Auch hier ist es aber oft so, dass das Opfer über hellseherische Fähigkeiten verfügen müsste; oder Gedanken lesen können müsste.
Wird man beispielsweise von einer Person brutal niedergeschlagen, kann man in diesem Moment gar nicht wissen, ob der Angriff schon beendet ist; oder ob weitere Schläge folgen werden. Dieses Gesetz im Strafgesetzbuch ist wirklich sehr lustig, weil es so ziemlicher Blödsinn ist.
Auch wenn dieser Paragraph 32 des Strafgesetzbuches auf seine ganz eigenwillige und dubiose Weise viel Heiterkeit beim Lesen auslöst, so ist dieser aber leider praktisch so gut wie wertlos.
Wenn weiterhin fast die gesamte Gesellschaft aus Schweinefleisch fressenden (3. Mose 11) und kurzhaarigen rasierten (3. Mose 9) Irren besteht, brauchen wir uns nicht wundern, wenn unsere Gesetze Schildbürgergesetze sind.
Aber zum Glück wurde die staatliche Gewalt und somit alle Gesetze Deutschlands 1997 vom Mühlhäuser Amtsgericht für unwirksam erklärt, sodass dadurch der Weg frei ist für die alttestamentarischen Gesetze des Herrgotts.
Offener Brief (per E-Mail) an den Verfassungsschutz Thüringen; hier aktualisiert und somit sinngemäß und etwas erweitert wiedergegeben. Betreff: Offene E-Mail: Amtsgericht Mühlhausen erteilte mir rechtskräftig das Recht und die Pflicht, alle Gesetze dieses Landes zu ignorieren.