Bundesverfassungsgericht Vorratsdatenspeicherung - Google-Suche-deutsch
Ja ja; "Gott Verfassungsgericht" hat wieder mal gesprochen, sodass natürlich völlig "klar" ist, dass sich der demokratisch gewählte Gesetzgeber wieder mal irrte; was für eine Blamage. Aber jetzt mal ganz im Ernst!
Meines Erachtens war es völlig richtig, als vor kurzem das Bundesverfassungsgericht die Versorgungssätze für Kinder und Jugendlich von Hartz IV für verfassungswidrig erklärte. Denn schließlich ist es mit den Menschenrechten nicht vereinbar, wenn junge Menschen an Unterernährung leiden müssen, weil die entsprechenden Sätze zu niedrig sind.
Ganz anders ist dies aber meines Erachtens in diesem Fall, wo das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Normenkontrolle (GG Artikel 93 + 100) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärte. Was hat dies denn mit den verfassungsmäßig verankerten Menschenrechten zu tun?
Es kann und darf nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, sich in alle möglichen Feinheiten der Politik einzumischen, weil dies ausschließlich Aufgabe eines demokratisch gewählten Parlaments ist. Wenn sich nämlich das Bundesverfassungsgericht laufend in alle möglichen politischen Entscheidungen einmischt, wird dadurch doch die ebenfalls verfassungsmäßig verankerte Demokratie praktisch ausgehebelt.
Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht laufend alle möglichen Gesetze eines demokratisch gewählten Parlaments für verfassungswidrig erklärt. Ich erwarte deswegen, dass die Bundesregierung dieses Urteil nicht akzeptiert; und die demokratisch beschlossenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin in Kraft bleiben.
Was hat eigentlich elektronische Vorratsdatenspeicherung mit Menschenrechten und dem Grundgesetz zu tun? Meines Erachtens geht diese Einmischung in die Gesetzgebung viel zu weit; denn, was hat das überhaupt noch mit Demokratie zu tun, wenn sich das Bundesverfassungsgericht laufend in die Gesetzgebung einmischt?
Ich bin überzeugt, dass sich das die Verfassungsväter nicht so gedacht hatten, als sie die sogenannte "Normenkontrolle" in die Artikel 93 und 100 des Grundgesetzes integrierten. Abgesehen davon, dass ich diese Ausnahmeregelung generell ablehne, sollte das Bundesverfassungsgericht doch nur dann eingreifen können, wenn wirklich Menschenrechte verletzt werden vom Gesetzgeber.
Ja ja; "Gott Verfassungsgericht" hat wieder mal gesprochen, sodass natürlich völlig "klar" ist, dass sich der demokratisch gewählte Gesetzgeber wieder mal irrte; was für eine Blamage. Aber jetzt mal ganz im Ernst!
Meines Erachtens war es völlig richtig, als vor kurzem das Bundesverfassungsgericht die Versorgungssätze für Kinder und Jugendlich von Hartz IV für verfassungswidrig erklärte. Denn schließlich ist es mit den Menschenrechten nicht vereinbar, wenn junge Menschen an Unterernährung leiden müssen, weil die entsprechenden Sätze zu niedrig sind.
Ganz anders ist dies aber meines Erachtens in diesem Fall, wo das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Normenkontrolle (GG Artikel 93 + 100) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärte. Was hat dies denn mit den verfassungsmäßig verankerten Menschenrechten zu tun?
Es kann und darf nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, sich in alle möglichen Feinheiten der Politik einzumischen, weil dies ausschließlich Aufgabe eines demokratisch gewählten Parlaments ist. Wenn sich nämlich das Bundesverfassungsgericht laufend in alle möglichen politischen Entscheidungen einmischt, wird dadurch doch die ebenfalls verfassungsmäßig verankerte Demokratie praktisch ausgehebelt.
Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht laufend alle möglichen Gesetze eines demokratisch gewählten Parlaments für verfassungswidrig erklärt. Ich erwarte deswegen, dass die Bundesregierung dieses Urteil nicht akzeptiert; und die demokratisch beschlossenen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin in Kraft bleiben.
Was hat eigentlich elektronische Vorratsdatenspeicherung mit Menschenrechten und dem Grundgesetz zu tun? Meines Erachtens geht diese Einmischung in die Gesetzgebung viel zu weit; denn, was hat das überhaupt noch mit Demokratie zu tun, wenn sich das Bundesverfassungsgericht laufend in die Gesetzgebung einmischt?
Ich bin überzeugt, dass sich das die Verfassungsväter nicht so gedacht hatten, als sie die sogenannte "Normenkontrolle" in die Artikel 93 und 100 des Grundgesetzes integrierten. Abgesehen davon, dass ich diese Ausnahmeregelung generell ablehne, sollte das Bundesverfassungsgericht doch nur dann eingreifen können, wenn wirklich Menschenrechte verletzt werden vom Gesetzgeber.
Ich als Internetnutzer und Forenbetreiber begrüßte die Vorratsdatenspeicherung, weil sie mir einen Schutz verschaffte. Dadurch konnte mich beispielsweise keiner fälschlich verklagen, dass ich vorübergehend was Strafbares in meinem Forum kurzfristig veröffentlicht hätte, was ich aber in Wirklichkeit nie geschrieben hatte.
Auch finde ich beispielsweise das Gejammer eines Rechtsanwaltes zum Kotzen, der sich darüber beklagte, dass einige seiner Mandanten sich nicht mehr trauen, per E-Mail mit ihm in Kontakt zu treten, weil ggf. das Finanzamt über die Vorratsdatenspeicherung von falschen Angaben bei der Steuererklärung erfahren könnte. Och, der Arme.
Es wird schließlich keiner dazu gezwungen, das Internet zu nutzen, wenn jemand was gegen die Vorratsdatenspeicherung hat, sodass doch überhaupt nicht von der Möglichkeit einer Verletzung von Menschenrechten ausgegangen konnte, sodass meines Erachtens das Bundesverfassungsgericht hier nicht das Recht hatte, sich in die Gesetzgebung einzumischen.
Der Gesetzgeber hatte ein meines Erachtens sehr gutes Gesetz gemacht, was leider auf diese undemokratische Weise gekippt wurde. So darf das nicht weitergehen, damit dieses Land nicht in undemokratischer und unparlamentarischer Barbarei versinkt.
Die Gesetzgebung gehört in die Hände des vom Volk gewählten Parlaments, anstatt dass eine Handvoll hochrangiger Richter auf derartige Weise wieder mal, wie schon so oft, die gesetzgebende Macht an sich reißt.
Wer tatsächlich der Ansicht ist, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts so großartige Experten sind, diese Ansicht teile ich übrigens nicht, der braucht sich zudem nicht wundern, wenn der Gesetzgeber aus dessen Sicht sein Handwerk (angeblich) nicht versteht, wenn die besten Leute anstatt im Parlament, im Verfassungsgericht sind.
Gäbe es nämlich die grundgesetzlich geregelte sogenannte 'Normenkontrolle' nicht, wären diese Leute ja voraussichtlich gleich im Parlament und würden gleich ordentliche Gesetze beschließen.
Ist so gesehen die (angebliche) Unfähigkeit nicht eine Folge davon, dass es diese Normenkontrolle überhaupt gibt, wodurch die besten Leute im Bundesverfassungsgericht tätig sind, anstatt gleich in der gesetzgebenden Gewalt?
Auch finde ich beispielsweise das Gejammer eines Rechtsanwaltes zum Kotzen, der sich darüber beklagte, dass einige seiner Mandanten sich nicht mehr trauen, per E-Mail mit ihm in Kontakt zu treten, weil ggf. das Finanzamt über die Vorratsdatenspeicherung von falschen Angaben bei der Steuererklärung erfahren könnte. Och, der Arme.
Es wird schließlich keiner dazu gezwungen, das Internet zu nutzen, wenn jemand was gegen die Vorratsdatenspeicherung hat, sodass doch überhaupt nicht von der Möglichkeit einer Verletzung von Menschenrechten ausgegangen konnte, sodass meines Erachtens das Bundesverfassungsgericht hier nicht das Recht hatte, sich in die Gesetzgebung einzumischen.
Der Gesetzgeber hatte ein meines Erachtens sehr gutes Gesetz gemacht, was leider auf diese undemokratische Weise gekippt wurde. So darf das nicht weitergehen, damit dieses Land nicht in undemokratischer und unparlamentarischer Barbarei versinkt.
Die Gesetzgebung gehört in die Hände des vom Volk gewählten Parlaments, anstatt dass eine Handvoll hochrangiger Richter auf derartige Weise wieder mal, wie schon so oft, die gesetzgebende Macht an sich reißt.
Wer tatsächlich der Ansicht ist, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts so großartige Experten sind, diese Ansicht teile ich übrigens nicht, der braucht sich zudem nicht wundern, wenn der Gesetzgeber aus dessen Sicht sein Handwerk (angeblich) nicht versteht, wenn die besten Leute anstatt im Parlament, im Verfassungsgericht sind.
Gäbe es nämlich die grundgesetzlich geregelte sogenannte 'Normenkontrolle' nicht, wären diese Leute ja voraussichtlich gleich im Parlament und würden gleich ordentliche Gesetze beschließen.
Ist so gesehen die (angebliche) Unfähigkeit nicht eine Folge davon, dass es diese Normenkontrolle überhaupt gibt, wodurch die besten Leute im Bundesverfassungsgericht tätig sind, anstatt gleich in der gesetzgebenden Gewalt?