Polanski wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Er soll das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt haben. Polanski bekannte sich damals schuldig. Nach 42 Tagen Haft hatte er sich 1978 der Fortsetzung des Verfahrens entzogen, war ins Ausland geflohen und seither nicht mehr in die USA zurückgekehrt.In seiner nun veröffentlichten Erklärung bestätigte Polanski, dass er sich vor 33 Jahren schuldig bekannte. Er habe damals im Staatsgefängnis von Chino ein Strafe verbüßt, "die eigentlich die Gesamtstrafe darstellen sollte". Nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe der Richter seine Meinung jedoch geändert und erklärt, die in Chino verbüßte Haft sei nicht die Gesamtstrafe. "Wegen dieses Rückziehers verließ ich damals die Vereinigten Staaten", schreibt Polanski.
Zombie in Gstaad: Beendet den Fall Polanski - Kino - Feuilleton - FAZ.NET
Die Öffentlichkeit ist, wegen der Odenwaldschule und der Fälle in kirchlichen Einrichtungen, vom Furor des schlechten Gewissens gepackt. Nun soll rückwirkend Strenge geübt werden, da gilt keine Einzelfallprüfung mehr, keine Gnade, auch dem Opfer hört man nicht mehr zu. Seit 1977 erklärt sie, dass sie durch die andauernde Erörterung der Causa nichts zu gewinnen habe. [...] Viele der Männer, die vor ihm wegen desselben Delikts verurteilt wurden, kamen mit einer Bewährungsstrafe davon.
Der Verdacht, Polanski wegen seines Ruhms und seines traurigen Lebens zu begünstigen, hat beim zuständigen Richter zum genauen Gegenteil geführt. Er wollte unbedingt, dass Polanski ins Gefängnis geht. Um aber einen langen Prozess und womöglich eine Berufung zu vermeiden, schlug er dem Angeklagten einen juristischen Deal vor:Statt eines Prozesses sollte sich Polanski in einem Punkt schuldig bekennen und einige Monate in einem Staatsgefängnis absitzen, um seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Polanski hat diesen Teil der Abmachung erfüllt. Damit verzichtete er auf einen öffentlichen Strafprozess. [...] Und Polanski kehrte aus Europa zurück, um seine Zeit im Staatsgefängnis von Chino abzusitzen.
Die war dann, mit 42 Tagen, dem Richter, dem sehr an seinem Bild in den Medien gelegen war, zu kurz. Er wollte den Deal nun nachverhandeln und forderte, Polanski solle auf sein Aufenthaltsrecht in den Vereinigten Staaten verzichten. Diesen Wortbruch bezeugt nicht nur Polanskis Anwalt, sondern auch der damals zuständige Staatsanwalt, ein gottesfürchtiger Mormone, den so ziemlich alles von Polanski trennt.
Nach 5. Mose 22 Vers 28 ist die sexuelle Vergewaltigung einer nicht verlobten Jungfrau grundsätzlich keine Straftat. Auch ist man mit 13 meines Erachtens nicht mehr wirklich ein Kind, sodass den göttlichen Geboten der Bibel zufolge eigentlich nur noch der Straftatbestand des Alkoholkonsums nach 2. Mose 22 Vers 28 übrig bleibt; weswegen ich der Ansicht bin, dass Polanski seine gerechte Strafe bereits verbüßte.
Man sollte meines Erachtens besser was gegen abartige Homosexualität und abartigen Sex mit Tieren tun. Wenn die Entwicklung so weitergeht, wird eines Tages auch Sex mit Leichen salonfähig sein; mit der Begründung, dass keiner wegen seiner Orientierung benachteiligt werden dürfe. Auch darf man einen Täter nicht zu einer Strafe verurteilen; und dann einfach noch mal den Täter verurteilen wollen; das wäre ja Rechtsbeugung.
Inzwischen ist Roman Polanski wieder ein freier Mann, weil das Auslieferungsgesuch des Unrechtsstaates USA von der Schweiz abgelehnt wurde: Klick!