Millionäre: Teure Vorliebe - SPIEGEL ONLINE • www.spiegel.de
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Den göttlichen Geboten der Bibel zufolge ist das Eigentum der Eltern schon zu deren Lebzeiten auch das Eigentum der Kinder. Siehe hierzu Lukas 15 Vers 31!
Mein Sohn, du bist allezeit bei mir; und alles, was mein ist, das ist dein.
Quelle: http://www.bibel-online.net/buch/42.lukas/15.html#15,31
Dass persönlicher Kleinkram jeweils persönliches Eigentum ist, ist grundsätzlich kein Problem. Anders ist dies aber bei größeren generationsübergreifenden Besitztümern, also Land, Grundstück und Immobilien (Häuser).
In der Regel ist eine Generation finanziell nicht in der Lage, beispielsweise ein Haus zu bauen, sodass hierzu oftmals das angesparte und jeweils von Generation zu Generation weitervererbte Kapital mitverwendet wird für umfangreichere Anschaffungen.
Weil man als Mensch nicht ewig lebt, und demzufolge der Nachwuchs jeweils praktisch die Verlängerung des eigenen Lebens darstellt, muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Nachkommen grundsätzlich schon zu Lebzeiten jeweils Miteigentümer der Besitztümer ihrer Eltern sind.
Der Gesetzgeber hat dies aber leider noch nicht verstanden, sodass es dadurch leider oftmals dazu kommt, dass eine Generation das jeweils in den Generationen zuvor angehäufte Kapital einfach verprasst; nicht selten durch unmoralische Hurerei.
Dabei wird dann mitunter sogar auch das Wohnhaus mit Hypotheken belastet, sodass die Eltern zwar zu ihrer Lebzeit noch darin wohnen können, aber die Kinder dann aus dem Haus raus müssen, weil es ihnen nicht gehört.
Rechtlich erben die Nachkommen dann zwar das Haus. Wenn es aber völlig mit Hypotheken belastet ist, können sie diese in der Regel nicht bezahlen, sodass sie dann aus dem Haus raus müssen. Sie erben es also nur zum Schein.
Dieses führt dann oftmals zu so einer Verarmung, dass dann das Sozialamt auf Kosten der Gesellschaft entsprechende Leistungen erbringen muss, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Und man dann besorgt fragt, ob der Sozialstaat noch zu halten ist.
Wenn also die Nachkommen vor einem Nichts stehen, nachdem die Eltern das gesamte Vermögen zu ihren Lebzeiten verprassten und verstorben sind, muss das Sozialamt ran, wodurch dann das ganze Land in finanzielle Schwierigkeiten kommt.
Zur Fürsorgepflicht der Eltern gehört auch, dass man am Ende seines Lebens sein gesamtes Kapital an die nächste Generation vererbt anstatt es zu verprassen. Man wohnt doch in Häusern. Oftmals schafft es aber eine Generation nicht, das Kapital für den Bau eines neuen Hauses zusammenzubekommen, sodass sich das Kapital von Generation zu Generation ansammelt, sodass irgendwann ein neues Haus erbaut werden kann.
Wenn dann aber so ein Verprasser dazwischen ist, der das von den vorigen Generationen mühsam ersparte Kapital einfach verprasst, so tut er dies auf fremde Kosten. Die nachfolgende Generation kann dann kein Haus erbauen. Auf diese Weise verarmt die Gesellschaft insgesamt, je mehr es von solchen Verprassern gibt.
Die Lösung ist ein Umdenken bei der Gesetzgebung, dass davon ausgegangen werden sollte, dass die Nachkommen grundsätzlich schon zu Lebzeiten ihrer Eltern Miteigentümer des Eigentums der Eltern sind. Weil das Leben generationsübergreifend ist, müsste demzufolge auch das Eigentum gesetzlich generationsübergreifend behandelt werden.
In der Regel ist eine Generation finanziell nicht in der Lage, beispielsweise ein Haus zu bauen, sodass hierzu oftmals das angesparte und jeweils von Generation zu Generation weitervererbte Kapital mitverwendet wird für umfangreichere Anschaffungen.
Weil man als Mensch nicht ewig lebt, und demzufolge der Nachwuchs jeweils praktisch die Verlängerung des eigenen Lebens darstellt, muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Nachkommen grundsätzlich schon zu Lebzeiten jeweils Miteigentümer der Besitztümer ihrer Eltern sind.
Der Gesetzgeber hat dies aber leider noch nicht verstanden, sodass es dadurch leider oftmals dazu kommt, dass eine Generation das jeweils in den Generationen zuvor angehäufte Kapital einfach verprasst; nicht selten durch unmoralische Hurerei.
Dabei wird dann mitunter sogar auch das Wohnhaus mit Hypotheken belastet, sodass die Eltern zwar zu ihrer Lebzeit noch darin wohnen können, aber die Kinder dann aus dem Haus raus müssen, weil es ihnen nicht gehört.
Rechtlich erben die Nachkommen dann zwar das Haus. Wenn es aber völlig mit Hypotheken belastet ist, können sie diese in der Regel nicht bezahlen, sodass sie dann aus dem Haus raus müssen. Sie erben es also nur zum Schein.
Dieses führt dann oftmals zu so einer Verarmung, dass dann das Sozialamt auf Kosten der Gesellschaft entsprechende Leistungen erbringen muss, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Und man dann besorgt fragt, ob der Sozialstaat noch zu halten ist.
Wenn also die Nachkommen vor einem Nichts stehen, nachdem die Eltern das gesamte Vermögen zu ihren Lebzeiten verprassten und verstorben sind, muss das Sozialamt ran, wodurch dann das ganze Land in finanzielle Schwierigkeiten kommt.
Zur Fürsorgepflicht der Eltern gehört auch, dass man am Ende seines Lebens sein gesamtes Kapital an die nächste Generation vererbt anstatt es zu verprassen. Man wohnt doch in Häusern. Oftmals schafft es aber eine Generation nicht, das Kapital für den Bau eines neuen Hauses zusammenzubekommen, sodass sich das Kapital von Generation zu Generation ansammelt, sodass irgendwann ein neues Haus erbaut werden kann.
Wenn dann aber so ein Verprasser dazwischen ist, der das von den vorigen Generationen mühsam ersparte Kapital einfach verprasst, so tut er dies auf fremde Kosten. Die nachfolgende Generation kann dann kein Haus erbauen. Auf diese Weise verarmt die Gesellschaft insgesamt, je mehr es von solchen Verprassern gibt.
Die Lösung ist ein Umdenken bei der Gesetzgebung, dass davon ausgegangen werden sollte, dass die Nachkommen grundsätzlich schon zu Lebzeiten ihrer Eltern Miteigentümer des Eigentums der Eltern sind. Weil das Leben generationsübergreifend ist, müsste demzufolge auch das Eigentum gesetzlich generationsübergreifend behandelt werden.