UFOs laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch zum Abschuss freigegeben? Bedürfen GG und StGB einer dringenden Reform, damit auch außerirdisches Leben ausreichend geschützt ist?
 
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Beitrag 1899 von UFO-Peter » 01.07.2017, 03:36

UFOs laut Grundgesetz und Strafgesetzbuch zum Abschuss freigegeben? Bedürfen GG und StGB einer dringenden Reform, damit auch außerirdisches Leben ausreichend geschützt ist?


Berlin (Deutschland) - Vor wenigen Minuten hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren den Antrag der Verwaltung des Deutschen Bundestages stattgegeben und erklärt, dass auch zukünftig keine Einsicht in die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gewährt werden muss.
Zuvor hatte der Berliner Frank Reitemeyer genau diese Einsicht in ein Dossier der Wissenschaftlichen Dienste zum Thema "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" eingeklagt und im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich eingeklagt.



Im Grundgesetz ist der Schutz des Lebens verankert; nicht aber, dass man nicht töten soll. Der Grundsatz "Schutz des Lebens" ist aber ein völlig anderer, als "Du sollst nicht töten."

Wo das Leben geschützt werden soll, ist Töten nicht wirklich verboten; sondern in so einer Gesellschaftsordnung überleben nur die, welche ihr Leben beispielsweise mit Bodyguards am besten schützen.

Auch gilt dem Grundgesetz zufolge das Prinzip "Schutz des Eigentums"; was auch nicht unbedingt bedeutet, dass man nicht stehlen soll.

Sondern, dass derjenige am wenigsten bestohlen wird, der es versteht, mit möglichst geeigneten technischen und/oder personellen Maßnahmen sein Eigentum am effektivsten zu schützen.

Schließlich braucht Eigentum nicht geschützt zu werden, wenn keiner was stiehlt. Aber ein Grundgesetz, dass vom Schutz des Eigentums ausgeht, geht damit automatisch von der (gewollten) Existenz von Diebstahl aus.

Auch existiert im Grundgesetz beispielsweise der Grundsatz nicht, dass man nicht falsch gegenüber seinem Nächsten aussagen darf, und damit gegebenenfalls das Recht beugt; sodass es dadurch in Deutschland keinen Ort gibt, an dem mehr gelogen wird, als bei Gerichten.

Auch hier gilt stattdessen der faschistoide Grundsatz, dass das Recht ein schützenswertes Rechtsgut ist; was bedeutet, dass eben derjenige, der sich den teuersten Anwalt leisten kann, sich am besten gegen Unrecht zur Wehr setzen kann.

Ein Staat mit so einer Verfassung ist kein Rechtsstaat, sondern ein faschistischer Unrechtsstaat; dem die Ideologie zugrunde liegt, dass der Stärkere den Schwächeren im gewalttätigen Kampf übertrumpft.

Man braucht sich also nicht wundern, wenn bei Gerichtsverhandlungen meistens derjenige gewinnt, der sich den teuersten Anwalt leisten kann.

Und dass auch die Gesetze grundsätzlich dem Prinzip folgen, dass der Stärkere im Kampf den Schwächeren besiegt, indem beispielsweise das Strafgesetzbuch für Straftaten und Verbrechen eher geringe Strafen vorsieht.

Zwar kommt der Begriff 'Gott' in der Präambel des Grundgesetzes vor: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen". Es ist aber zweifelhaft und vielleicht auch nicht ausreichend klar ausgedrückt, was dieser Begriff überhaupt bedeuten soll.

Dass also entweder ein allmächtiges übernatürliches geistiges Wesen gemeint ist, wie die Kirche diesen Begriff interpretiert. Oder dass der Begriff 'Gott' die Gesamtheit des im gesamten Universum existierenden evolutionär noch höher entwickelten Lebens meint.

Zum einen ist fraglich, ob auf diese Weise das evolutionär noch höher entwickelte Leben ausreichend gewürdigt wird. Und zum anderen bezeichnet der Begriff 'Gott' möglicherweise nicht klar genug dieses uns eher unbekannte Leben, wie ich schon schrieb.
Jedenfalls finde ich schon den Artikel eins des Grundgesetzes völlig unzureichend, wenn nur die Würde des Menschen unantastbar sein soll; aber die Würde des evolutionär noch höher entwickelten Lebens beziehungsweise anderer humanoider Lebensformen nicht.

Weil sich aber sowohl das Grundgesetz, als auch das Strafgesetzbuch nur auf die Menschen beziehen, entsteht dadurch unweigerlich der Eindruck, als sei evolutionär noch höher entwickeltes Leben nicht schutzwürdig.

Es wäre denkbar, dass beispielsweise das Militär mit einer gigantischen Laserkanone versucht, ein UFO mitsamt seiner Besatzung abzuschießen. Rechtlich ist dies meines Erachtens nämlich eher ungeklärt, ob dies das Militär überhaupt darf, sodass so ein schreckliches Ereignis denkbar ist.

Grundgesetz und Strafgesetzbuch sind also meines Erachtens dringend überarbeitungsbedürftig, um hier Klarheit zu schaffen; damit die wichtigsten beiden Gesetze vor allem auch evolutionär höher entwickeltes Leben ausreichend schützt und würdigt.

Oder dass man am besten gleich das göttliche Grundgesetz nach 2. Mose 20 zum Grundgesetz Deutschlands beziehungsweise Europas macht; das nicht nur vorrangig Gott die Ehre gibt, sondern auch sonst keinen Unterschied macht zwischen Mensch und allem anderen Im Universum existierenden Leben.

Beispielsweise heißt es da in einem Gebot, dass man nicht töten soll, was sich grundsätzlich nicht nur auf Menschen bezieht, sondern auf alles existierende Leben. Oder wie wäre es, dass es im Grundgesetz einfach heißen würde, dass die Würde aller Lebewesen beziehungsweise allen Lebens unantastbar ist?

Auch vergrößert die jetzige Fassung des Grundgesetzes die Gefahr von terroristischen Anschlägen. Es könnte nämlich sein, dass radikale Religiöse es als völlig inakzeptabel empfinden, dass beispielsweise der Abschuss eines UFOs aufgrund unserer Gesetze als rechtlich in Ordnung angesehen werden könnte.

Wenn nämlich ein streng gläubiger Terrorist das so sieht, dass die Besatzung des UFOs Gott ist, an den er glaubt; könnte er sich zu einem Terroranschlag verpflichtet fühlen, um auf diese Weise den Kampf gegen die Gottlosen aufzunehmen; um auf diese Weise das Leben seines Gottes vor den ungläubigen Mördern zu retten.

Nun ja; und wenn man sich zudem so manche Gerichtsurteile so anschaut, bekommt man unwillkürlich den Eindruck, als würden Mörder als Richter entsprechende Gerichtsurteile fällen, die praktisch beinahe einer Aufforderung zum Mord gleichkommen.

Denn, wie kann das möglich sein, dass ich im Jahr 1997 wegen räuberischen Diebstahls im minderschweren Fall vom Landgericht Mühlhausen vom Richter Rüdiger Richel verurteilt wurde, weil ich einem Kind vor ein Fahrrad wegnahm, dessen Hinterradbremse defekt war; und es dann vor seinen Augen in meine Wohnung verbrachte?

Ist so ein Urteil nicht auch eine Einladung für Attentäter, die sich durch solche Urteile in ihrem Glauben bestätigt fühlen müssen, Gottlose zu töten, wo man sie findet? Ich denke, dass wir Deutschen wirklich noch sehr viel Arbeit vor uns haben, unser gesamtes Staatssystem von Grund auf zu reformieren, um die Selbstausrottung der Deutschen zu verhindern.


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