Markus Hempfling versteht die Welt nicht mehr. Der Familienvater musste über 10.000 Euro an Rechtsanwälte und Gerichte zahlen. Auslöser ist der versuchte Verkauf einer gebrauchten Hose für 12,50 Euro bei eBay. Für die Betreffzeile wählte er exakt die Bezeichnung, die vom Hersteller der Hose verwendet wurde: „Street One, Sam, Gr. 38“.
Noch bevor sich ein Interessent meldete, erhielt er Post von einem Rechtsanwalt. Das Angebot der Hose verstoße gegen ein Markenrecht. Der Name „Sam“ sei vom Bekleidungsunternehmen „Uncle Sam“ als Marke eingetragen und nur „Uncle Sam“ dürfe den Namen benutzen. Zudem solle Markus Hempfling für die von ihm ausgelöste Beanspruchung der Anwälte knapp 1.800 Euro Anwaltsgebühren zahlen.
Viele werden jetzt verwundert den Kopf schütteln. Wie kann der Verkauf einer gebrauchten Hose ein Markenrecht verletzen? Vor allem dann, wenn man die Hose genauso wie der Hersteller benennt. Markus Hempfling jedenfalls war sich keiner Schuld bewusst und zahlte die Anwaltsrechnung nicht. Ein Fehler, der ihn am Ende über 10.000 Euro kostete.
Verkaufen Sie am besten keine gebrauchten Waren, sondern spenden Sie diese besser der Caritas oder dem Roten Kreuz!
Zumindest sollten Sie nichts über das Internet zum Verkauf anbieten, weil die Abmahnanwälte Ihnen sonst Unrecht antun könnten. Denn es ist für Sie als Privatperson kaum möglich, sich gegen solches Unrecht zur Wehr zu setzen.
Auch sollten Sie am besten nichts Gebrauchtes kaufen, weil Sie gegebenenfalls wegen Hehlerei verurteilt werden könnten, falls die Ware Diebesgut ist. Auch sollten Sie stets Ihr Fahrrad abschließen. Falls Ihnen das Rad gestohlen wird, könnten Sie sonst wegen Verleitung zum Diebstahl verurteilt werden.
Sollten Sie trotzdem betroffen sein, können Sie ja versuchen, sich auf ein Urteil des Mühlhäuser Amtsgerichtes zu berufen, das praktisch das Grundgesetz und alle anderen Gesetze Deutschlands für unwirksam erklärte: Klick!
Es scheint so, als ob fast das gesamte Rechtssystem eine einzige Ansammlung von allen möglichen und unmöglichen Spitzfindigkeiten ist; um dem Bürger das Leben zu versauern, wo es Rechtsanwälte und Gerichte irgendwie schaffen können.
Zumindest sollten Sie nichts über das Internet zum Verkauf anbieten, weil die Abmahnanwälte Ihnen sonst Unrecht antun könnten. Denn es ist für Sie als Privatperson kaum möglich, sich gegen solches Unrecht zur Wehr zu setzen.
Auch sollten Sie am besten nichts Gebrauchtes kaufen, weil Sie gegebenenfalls wegen Hehlerei verurteilt werden könnten, falls die Ware Diebesgut ist. Auch sollten Sie stets Ihr Fahrrad abschließen. Falls Ihnen das Rad gestohlen wird, könnten Sie sonst wegen Verleitung zum Diebstahl verurteilt werden.
Sollten Sie trotzdem betroffen sein, können Sie ja versuchen, sich auf ein Urteil des Mühlhäuser Amtsgerichtes zu berufen, das praktisch das Grundgesetz und alle anderen Gesetze Deutschlands für unwirksam erklärte: Klick!
Es scheint so, als ob fast das gesamte Rechtssystem eine einzige Ansammlung von allen möglichen und unmöglichen Spitzfindigkeiten ist; um dem Bürger das Leben zu versauern, wo es Rechtsanwälte und Gerichte irgendwie schaffen können.