Trotz gesetzlicher Hürden kann Jemand schneller gegen seinen Willen entmündigt werden, oder gar zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden, obwohl keine Gefahr von der Person ausgeht, als man glaubt.
 
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Beitrag 1955 von UFO-Peter » 03.11.2013, 21:25

Trotz gesetzlicher Hürden kann Jemand schneller gegen seinen Willen entmündigt werden, oder gar zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden, obwohl keine Gefahr von der Person ausgeht, als man glaubt.


Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt • ZEIT ONLINE • www.zeit.de

In Deutschland müssen jährlich etwa 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie. Ihre Betreuer können deren Zurechnungsfähigkeit nur selten beurteilen.

Eva Erdinger meldete bei der Polizei den Verlust ihrer Brieftasche, als der Beamte überrascht von seinem Computer aufsah. Ihr Betreuer hätte einen Einlieferungsbeschluss in die psychiatrische Klinik erwirkt, sagte der Beamte.

Begründung: Die 56-Jährige hätte im Streit einem Bekannten gedroht und stelle daher eine "Gefahr für sich und andere" dar. Sofort wurde die gelernte Erzieherin mit der Streife in die Erlanger Psychiatrie gebracht.

Mehrfach war sie schon wegen einer schweren Depression freiwillig in der Klinik, aber nun galt ihr Wille nicht mehr. Zwar räumt sie ein, einen ehemaligen Freund beschimpft zu haben, aber "nur so, wie jeder einmal heftig streitet."

Dass man zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird, widerfährt meistens nur betreuten Menschen. Aber auch die Betreuung kann einer Person gegen ihren Willen gerichtlich angeordnet werden. Eine Betreuung ist das, was früher Unmündigkeit hieß.

Eine Person darf nur dann zwangsweise psychiatrisch behandelt werden, wenn sie entweder eine Gefahr darstellt, und/oder keine Einsicht in die Erkrankung hat.

Das Zweite ist insbesondere dann problematisch, wenn ein Arzt einem Patienten eine Krankheit anhängt, die er gar nicht hat. Diese zweite Bedingung ist meines Erachtens ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte.

Wenn beispielsweise jemand manisch-depressiv ist, sein Gemütszustand also periodisch zwischen himmelhochjauchzend und depressiv wechselt, aber der Ansicht ist, dass dies keine Krankheit ist, kann ein Arzt ihn gegen seinen Willen psychiatrisch behandeln.

Um dies zu verhindern, kann der Betroffene den Arzt einfach anlügen, dass er zwar wüsste, dass es eine Krankheit ist, er aber trotzdem nicht behandelt werden möchte.
Und so kann es geschehen, dass immer dann, wenn ein Arzt irgendwas diagnostiziert, dass dann schon vorsichtshalber der jeweilige Patient dem Arzt vorheuchelt, dass er dies als Erkrankung empfindet, nur um nicht zwangsweise behandelt zu werden. Das Diagnosehandbuch aus den USA (aktuell DSM-5) für Psychiater, das psychische Krankheitsbilder auflistet, wird immer dicker.

Unter dem Umstand, dass laufend Patienten ihren Psychiater anlügen, und so jeweils alle möglichen Symptome bei sich als krankhaft darstellen, glauben dies dann auch viele Ärzte jeweils, sodass man sich nicht zu wundern braucht, dass die Liste der psychiatrischen Erkrankungen immer länger wird.

Ich vermute, dass dieses Gesetz so zustande kam. Ursprünglich wollten vielleicht Abgeordnete die zwangsweise psychiatrische Behandlung nur dann erlauben, wenn Gefahr vom Erkrankten ausgeht.

Davon bekamen dann aber Lobbyisten der Psychobranche Wind, sodass sie forderten, dass auch bei fehlender Einsicht in die Erkrankung eine Zwangsbehandlung angebracht wäre.

Die Abgeordneten blickten hierbei aber nicht richtig durch, indem sie sich einen Patienten ohne Einsicht in seine Erkrankung wie einen völlig Verrückten vorstellten, der praktisch kaum noch Intelligenz hat; sodass er überhaupt nicht weiß, was eine Krankheit überhaupt ist.

Beziehungsweise, dass also jemand aufgrund seiner Erkrankung die Diagnose des Arztes nicht verstehen kann; dass er also nicht begreifen kann, dass bei ihm überhaupt eine Erkrankung festgestellt wurde.

Und vermutlich deswegen stimmten diese Abgeordneten diesem Passus zu, der vorsieht, dass bei fehlender Einsicht in die psychische Erkrankung zwangsweise behandelt werden darf mit den schon von mir beschriebenen Folgen.

Ich meine aber, dass auch bei Gefahr keine psychiatrische Zwangsbehandlung erfolgen darf. Allerdings müsste dann so eine Person zum Schutz der Öffentlichkeit eingesperrt werden dürfen.

Dieses Gesetz müsste also meines Erachtens entsprechend abgeändert werden, dass meines Erachtens überhaupt keiner mehr zwangsweise medizinisch behandelt werden darf.

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