Beispielsweise der brutale Polizeieinsatz bei den Demonstrationen zu Stuttgart21, und jetzt der brutale Polizeikessel von Blockupy-Aktivisten in Frankfurt. Nur wer meines Erachtens naiv ist, glaubt bei solchen Polizeieinsätzen an zufälliges Fehlverhalten der Polizei.
Und wenn man bedenkt, dass es ein Gesetz gibt, dass strafrechtliche Maßnahmen gegen Polizisten einfach eingestellt werden, falls durch diese der Volkszorn gestärkt werden könnte, so glaube ich, dass zwischen Beidem ein Zusammenhang besteht.
Wieso sollte das Volk zornig darüber sein, wenn Polizisten sich bei Fehlverhalten strafrechtlich verantworten müssen? Diese Ungereimtheit ist doch völlig unsinnig. Eher wird doch der Volkszorn noch größer, wenn Straftaten von Polizisten nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn jedes mal bei solchen Demos "zufällig" wieder mal die Polizei fast ohne Grund brutal zuschlägt, wo es um fundamentale sensible Interessen des Staates geht, kann es sich meines Erachtens nicht um Zufälle handeln.
Diese polizeilichen Aktionen unter falscher Flagge funktionieren wahrscheinlich so, dass der Einsatzleiter der Polizei zuvor heimlich von oben den Befehl zum unverhältnismäßigen brutalen Einsatz erhält.
Man es dann aber bei der späteren Untersuchung des Falles so aussehen lässt, dass zufällig eben mal wieder ein Einsatzleiter nur versehentlich völlig überzogen gehandelt hatte.
Und hier kommt die Nichtverfolgbarkeit von Straftaten von Polizisten ins Spiel, denn schließlich kann man einen solchen Einsatzleiter der Polizei nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn er nur einen von oben kommenden Befehl ausführt.
Und wenn man bedenkt, dass es ein Gesetz gibt, dass strafrechtliche Maßnahmen gegen Polizisten einfach eingestellt werden, falls durch diese der Volkszorn gestärkt werden könnte, so glaube ich, dass zwischen Beidem ein Zusammenhang besteht.
Wieso sollte das Volk zornig darüber sein, wenn Polizisten sich bei Fehlverhalten strafrechtlich verantworten müssen? Diese Ungereimtheit ist doch völlig unsinnig. Eher wird doch der Volkszorn noch größer, wenn Straftaten von Polizisten nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn jedes mal bei solchen Demos "zufällig" wieder mal die Polizei fast ohne Grund brutal zuschlägt, wo es um fundamentale sensible Interessen des Staates geht, kann es sich meines Erachtens nicht um Zufälle handeln.
Diese polizeilichen Aktionen unter falscher Flagge funktionieren wahrscheinlich so, dass der Einsatzleiter der Polizei zuvor heimlich von oben den Befehl zum unverhältnismäßigen brutalen Einsatz erhält.
Man es dann aber bei der späteren Untersuchung des Falles so aussehen lässt, dass zufällig eben mal wieder ein Einsatzleiter nur versehentlich völlig überzogen gehandelt hatte.
Und hier kommt die Nichtverfolgbarkeit von Straftaten von Polizisten ins Spiel, denn schließlich kann man einen solchen Einsatzleiter der Polizei nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn er nur einen von oben kommenden Befehl ausführt.
Es fiele auf, wenn man einerseits diesem Einsatzleiter die Schuld am "unverhältnismäßigen" Einsatz gäbe; er sich aber andererseits strafrechtlich nicht für diese Tat verantworten müsste. Wenn sich aber generell kein Polizist strafrechtlich verantworten muss, fällt es nicht auf.
19.10.2010: Polizei provoziert Krawall - Tageszeitung junge Welt • www.jungewelt.de
19.10.2010: Polizei provoziert Krawall - Tageszeitung junge Welt • www.jungewelt.de
»Wenn man scharfe Kampfhunde, ich meine die Polizei-Spezialeinheiten, mit zu einer Demonstration nimmt und sie dann auch noch ohne ersichtlichen Grund von der Leine und räumen lässt, dann beißen sie ohne Erbarmen zu. Dafür wurden sie gedrillt und ausgebildet.« […]
»Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann.«
Die Gruppe »Jugendoffensive gegen ›Stuttgart 21‹« berichtete, dass auf einem Video zu sehen ist, wie ein als »Demonstrant« agierender »agent provocateur« im Schlossgarten Polizisten mit Pfefferspray attackierte – und danach hinter den Reihen seiner Kollegen verschwand. Der Film war kurzzeitig im Internetportal Youtube zu sehen, dann aber gelöscht worden.
Nun gibt es zu den Ereignissen ein Internetvideo, das viele Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf das brutale Vorgehen gegen einen anscheinend Unbeteiligten.
Dieser kommt ins Bild, als eine Gruppe von Fans bereits auf dem Boden fixiert ist. Er stellt sich links auf eine Bank und dokumentiert seinerseits das Geschehen mit seiner Handy-Kamera.
Dann kommt ein behelmter Beamter von vorne und gibt einem weiteren Kollegen einen kurzen Hinweis, bevor er anscheinend unbeteiligt an dem Filmenden vorbeigeht.
Als er unmittelbar neben diesem ist, dreht er sich um und reißt den jungen Mann von der Bank auf den Boden, während sein zuvor angesprochener Kollege dazu eilt und dem Mann mit vollem Körpergewicht sein Knie in den Rücken drückt.
Das Opfer schreit vor Schmerzen und fragt immer wieder "Was habe ich denn gemacht?". Die Polizisten malträtieren den am Boden Liegenden indes weiter - bis sein Handy gegen eine Wand fliegt. […]Besonders verstörend wirkt nicht nur die Brutalität der Polizisten gegen einen anscheinend unbeteiligten Zeugen, der nur filmt:
Auch das Zerstören des Telefons passt in keiner Weise in die Darstellung, man habe Beweismittel sichern wollen.
An anderen Stellen des Videos ist von Seiten der Beamten der Ruf "Kamera weg!" zu hören, was den Verdacht nährt, dass die Polizei an einer Dokumentation des Geschehens nicht übermäßig interessiert war. […]
Mehrere Augenzeugen bestätigten SPIEGEL ONLINE, dass es die Polizei auch auf andere Fans abgesehen hatte, die das Geschehen filmten.
Der Geschäftsführer der BSG Chemie, Henry Aulich, schildert, dass er selbst beobachtete, wie die Polizei jemand am Filmen hinderte.
Als er dazu getreten sei, um darauf aufmerksam zu machen, dass auch in Zwenkau Pressefreiheit herrsche, hätten ihm die Beamten einen Platzverweis erteilt.