Sei doch nicht blöd! Lese, korrigiere und unterschreibe nichts bei einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung! Was Du über Polizeitricks wissen solltest.
 
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Beitrag 6758 von UFO-Peter » 14.01.2016, 20:58

Sei doch nicht blöd! Lese, korrigiere und unterschreibe nichts bei einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung! Was Du über Polizeitricks wissen solltest.



Wenn Du bei der Polizei eine Zeugenaussage machst oder Anzeige erstattest, ist es meines Erachtens besser, den Sachverhalt bei der Polizei selbst aufzuschreiben. Dasselbe gilt auch, wenn man als Beschuldigter vernommen wird.

Bei Beschuldigtenvernehmungen kommt es in der Regel häufiger vor, dass der Beamte die 'Einlassung' unvollständig und/oder sinnentstellend aufschreibt; weil der Polizist grundsätzlich davon ausgeht, dass er eher dem Anzeigeerstatter seinen Job verdankt, als dem Beschuldigten.

Darüber hinaus verdankt der Polizeibeamte seinen ach so 'tollen' Job natürlich auch demjenigen mehr, der jeweils nicht im Recht ist. So kann es also sein, dass man gegebenenfalls auch als Anzeigeerstatter grundsätzlich schlechte Karten bei der polizeilichen Vernehmung hat; falls der Beamte den Eindruck hat, dass der Kläger im Recht ist.

Erfahrungsgemäß gibt es aber trotzdem bei Beschuldigtenvernehmungen die größten Probleme, weil Beamte in der Regel den Sachverhalt unvollständig und sinnentstellend aufschreiben. Ich habe lange darüber nachgedacht, wie man sich in solch einer Situation am besten verhalten sollte als Beschuldigter.

Falls der Polizist sich weigert, dass man es als Beschuldigter alles selbst aufschreibt bei der Polizei, oder falls man es nicht selbst aufschreiben möchte, scheint es in dieser unangenehmen Situation das Beste zu sein, das wörtlich zu nehmen, was in der Vorladung geschrieben steht.

Dass es nämlich (nur) darum geht, einen Sachverhalt zu klären. Hierfür reicht es völlig aus, dies ausschließlich mündlich zu tun. Schließlich steht in dieser Vorladung nichts davon geschrieben, dass es ums Lesen, Korrigieren/Ergänzen und Unterschreiben eines vom Beamten verfassten Schriftstücks geht.

Übrigens hat man natürlich auch das Recht, als Beschuldigter die Aussage (völlig) zu verweigern. Und, man hat natürlich auch das Recht, trotz zuvor gemachter mündlicher (oder schriftlicher) Aussage, die Unterschrift zu verweigern.

Zudem ist keiner verpflichtet, überhaupt einer polizeilichen Vorladung nachzukommen (Ab 4:50 oberes Video). Allerdings kann von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, dass der Beschuldigte von der Polizei der Vernehmung (gewaltsam) zugeführt wird.

Erfahrungsgemäß ist es bei polizeilichen Vernehmungen so, dass in der Regel vom Polizisten so viel weggelassen wird bei der Erstellung des Schriftstückes; dass sogar dann, wenn unter jeder Textzeile eine Leerzeile für Korrekturen freigelassen wurde; dieser Platz voraussichtlich nicht reichen wird.

Das ist ja auch für den Beamten sehr bequem, dass er einfach nur irgendwelchen Blödsinn hinschreibt, der so verkürzt und entstellt ist, dass man die sogenannte 'Einlassung' des Beschuldigten in dieser kaum erkennen kann.

In dessen Folge ist der Beschuldigte dann völlig überfordert, so einen Blödsinn dann umfassend und ausreichend zu korrigieren, sodass dann in der Regel das Ergebnis immer noch ziemlich verfälscht ist.

Beschuldigte wissen meistens nicht, dass das vom Beamten verfasste Dokument auch dann dem Gericht zur Einsichtnahme vorliegt, wenn es der Beschuldigte nicht gelesen und auch nicht unterschrieben hat.

In diesem Fall wird sich der Beamte aber davor hüten, was zu schreiben, was unvollständig und völlig desolat ist, weil dann ja er verantwortlich ist für die Richtigkeit des Schriftstücks.

Sobald aber der Beschuldigte was unterschreibt, ist es egal, ob der Polizist zuvor alles vollständig und richtig aufgeschrieben hatte; weil der Beschuldigte (ja so dumm war und) sich vor den "Karren spannen" ließ, es korrigierte und dessen Richtigkeit bestätigte.

Sage als Beschuldigter einfach dem Beamten, dass Du nur gekommen bist, um einen Sachverhalt aufzuklären; genau so, wie es schließlich auf der Vorladung geschrieben steht! Sogar dann, wenn tatsächlich was vom Unterzeichnen eines Schriftstücks geschrieben stünde, bist Du hierzu nicht verpflichtet.

Erkläre dem Polizeibeamten am besten auch, dass es Dir nicht in den Sinn käme, die Loyalität des Beamten anzuzweifeln; indem Du es wagen würdest, seine Arbeit zu kontrollieren und zu korrigieren.

Dass Du also volles Vertrauen hast in seine Arbeit; dass Du selbstverständlich davon ausgehst, dass das vom Polizeibeamten erstellte Schriftstück ganz bestimmt in Ordnung ist.

Wenn dann der Beamte erwidert, dass Du dann ja das Dokument getrost unterschreiben könntest, so antworte, dass Du die Richtigkeit nicht mit Deiner Unterschrift bestätigen kannst, weil Du es ja nicht gelesen hast.

Und, dass Du es nicht liest, weil Du damit ja oberlehrerhaft die Loyalität des Beamten anzweifeln würdest; was Dir nicht in den Sinn käme, den Beamten dadurch herabzuwürdigen, dass Du es wagen würdest, seine Arbeit zu kontrollieren.

Dann wird natürlich der Beamte behaupten, dass Deine Unterschrift unbedingt erforderlich wäre, um so ganz sicher zu gehen, dass mit dem Schriftstück auch zweifelsfrei alles in Ordnung ist. (Dabei ist es in der Regel umgekehrt, dass beim Fehlen der Unterschrift wahrscheinlich alles in Ordnung sein wird.)

Antworte dann einfach, dass der Beamte sich dann eben von einem anderen Beamten kontrollieren lassen soll; und, dass es nicht Deine Aufgabe ist als Beschuldigter, die Polizei zu kontrollieren.

Der Beamte wird dann natürlich nicht locker lassen, denn schließlich möchte er Dich unbedingt als 'Dummen' missbrauchen, der ihm den Scheiß, den er (wahrscheinlich) geschrieben hat, ergänzt und korrigiert; und ihm dann auch noch die Verantwortung für die Richtigkeit des Schriftstücks abnimmt.

Er wird Dir erklären, dass das von ihm erstellte Dokument rechtlich erst dann als Deine Aussage gilt, wenn Du es gelesen, gegebenenfalls korrigiert und dessen Richtigkeit bestätigt hast mit Deiner Unterschrift. Wenn Du jetzt weich wirst und unterschreibst, hast Du den Kampf verloren.

Antworte ihm (oder ihr), dass Du von ihm keine rechtliche Beratung brauchst; sondern, dass Du gegebenenfalls bei Fragen (D)einen Anwalt fragen würdest! Und, stelle einfach nur wiederholt klar, dass Du Dich nicht als Kontrolleur für vom Beamten erstellte Schriftstücke benutzen lässt!

Lasse Dich auch nicht von irgendwelchen dummen Bemerkungen in die Irre führen, dass man nicht (mehr) genug Zeit hätte; oder, dass Du keine 'Romane' schreiben sollst. Falls Du bei der Polizei was schreibst, kannst und darfst Du so viel schreiben, wie Du möchtest; ja, sogar mehrere 'Romane'.

Sei Dir stets bewusst, dass Du die Polizei überhaupt nicht brauchst, um eine Aussage zu machen. Du kannst Zuhause so viele Aussagen machen, wie Du willst. Du kannst diese dann einfach bei Deinem Anwalt oder dem Gericht abgeben. Auch könnte sie Dein Anwalt für Dich aufschreiben, die Du dann unterschreiben kannst.

Bei der Polizei kann es passieren, dass man Druck auf Dich ausübt, indem man Dich allzu lange herumsitzen lässt, was gegebenenfalls sehr unangenehm sein kann. In diesem Fall sollte man sagen, dass man sich deswegen nicht mehr richtig in der Lage fühlt, auszusagen; und man deswegen nach Hause gehen wird.

Falls man nicht verhaftet wurde, hat man jederzeit das Recht, die Vernehmung zu beenden und nach Hause zu gehen; dass man also noch nicht mal fragen muss, ob man nach Hause gehen darf. Die Polizei hat dann die Möglichkeit, Dich gegebenenfalls erneut vorzuladen.
Wurde allerdings die Tür hinter Dir verschlossen, und die Polizei diese trotz eindringlicher Aufforderung nicht umgehend öffnet, ist dies der Straftatbestand der Freiheitsberaubung. Bei gesundheitlichen Problemen sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, möglichst schnell mit der Vernehmung fertig zu werden auf Teufel komm raus.

Gegebenenfalls ist es besser, dem Beamten mitzuteilen, dass die Vernehmung aufgrund gesundheitlicher Probleme (vorläufig) beendet werden muss; anstatt, dass man faule Kompromisse eingeht, um die Vernehmung schneller zu beenden.

Es kann sein, dass der Beamte kein Schriftstück anfertigt, sondern alles auf ein Diktiergerät spricht. Auch hier sollte man keinesfalls ein Schriftstück unterzeichnen, womit man die Erlaubnis erteilt, es vom Diktiergerät in die Schriftform zu übertragen; und/oder gar dessen Richtigkeit bestätigt.

Darüber hinaus gibt es aber auch Polizeitricks, wo man fast machtlos dagegen ist. Man geht zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Nachdem Du dem Beamten alles erzählt hast, was vorgefallen ist, startet die Polizei wiederum gegen Dich ein Ermittlungsverfahren.

Der Beamte fragt Dich, ob er das, was Du zuvor ausgesagt hattest, hierfür verwenden darf; worauf Du ihm dies erlaubst, weil Du ja nichts zu verheimlichen hast und Du Dich völlig im Recht fühlst.

Nachdem Du alle Seiten zweifach unterschrieben hast und Du bereits im Flur bist, wirst Du noch mal in ein anderes Zimmer gebeten, wo Du scheinbar alles noch einmal unterschreiben sollst.

Weil Du arglos keinen Hinterhalt erahnst, unterschreibst Du schon mal die jeweils erste Seite des vorigen Schriftstücks, das inzwischen schnell noch einmal ausgedruckt wurde.

Du wartest darauf, dass Dir die anderen Seiten auch noch vorgelegt werden, um diese auch noch zu unterschreiben; wunderst Dich aber, dass Dir diese nicht vorgelegt werden, um sie zu unterschreiben.

Achselzuckend gehst Du nach Hause, und denkst Dir nichts dabei. Bis Dir vielleicht einige Jahre später der Betrug klar wird, was es eventuell zu bedeuten hatte.

Anscheinend hatte die Polizei die von Dir unterschriebene Seite separat verwendet als Aussage von Dir, bevor die Polizei das Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet hatte.

Dokumentarisch ist nun rechtlich einwandfrei belegt, weil Du ja unterschrieben hast, dass Du ursprünglich (angeblich) nur das ausgesagt hattest, was auf der ersten Seite des Dokuments geschrieben steht.

Und, dass es nun der 'erfolgreichen' Arbeit des Ermittlers zu verdanken sei, dass er es aufgrund seiner 'vorbildlichen' Vernehmung geschafft hatte, die Aussagen aus Dir herauszukitzeln, die im Dokument für das Ermittlungsverfahren auf den folgenden Seiten geschrieben stehen.

Bedenke, dass, wenn Du gegebenenfalls doch was unterschreibst bei der Polizei, dass Du niemals das Deckblatt unterzeichnen kannst, sondern nur die Folgeblätter mit Deiner Aussage!

Weil die Polizei willkürlich aufs Deckblatt schreiben kann, was sie will, sind so für jedwede Betrügereien der Polizei Tür und Tor geöffnet. Du weißt schließlich nie, was die Polizei so mit den von Dir unterschriebenen Dokumenten anstellt.

Im Fall Mollath war es so, dass er zur Polizei ging, um eine Aussage zu machen; worauf man ihm sagte, dass er hierzu ein anderes mal vorgeladen werde. Dies scheint nämlich auch eine gängige Masche von Polizeitricks zu sein.

Später stand dann in der Urteilsbegründung nur noch geschrieben, dass er nach Vorladung von der Polizei diese Aussage machte. Davon, dass er aber schon zuvor zur Polizei gegangen war, um diese Aussage sofort zu machen, stand aber nichts in der Urteilsbegründung geschrieben.

Der Dich vernehmende Polizist hat niemals Dein Gutes im Sinn, sondern will Dich nur übel hereinlegen. Der Beamte wird natürlich stets so tun, als wäre er Dein Freund; sodass Du dadurch geneigt sein könntest, dass es Dir hülfe, wenn Du ihm kompromissbereit und kooperativ auf irgend eine Weise nachgibst.

Es gegebenenfalls bei Deiner Korrektur des vom Polizisten angefertigten Schriftstücks nicht ganz so genau zu nehmen, um so dem Beamten einen Gefallen zu tun, damit man so auch schneller fertig wird; wo auch er sich bestimmt darüber freuen wird, ist eine für Dich völlig verhängnisvolle Denkweise, die Dir ganz sicher zum Verhängnis werden wird, auf die Du keinesfalls hereinfallen darfst.

Kooperativ zu sein kann zwar in bestimmten Fällen tatsächlich von Nutzen sein. Allerdings brauchst Du hierbei kein von der Polizei erstelltes Dokument lesen, ergänzen, korrigieren oder unterschreiben. Dies solltest Du unbedingt nie nie niemals tun.

Wie schon gesagt ist dann nämlich der Polizist in der Regel dazu gezwungen, alles noch einmal gewissenhaft und vollständig aufzuschreiben, sodass so der Richter ja auch einen Eindruck über das Vorgefallene gewinnt.

Nur, dass der Richter dann nicht die Möglichkeit hat, dieses Polizeidokument als Deine Einlassung anzusehen; sodass er dann natürlich gezwungen ist, Deine mündliche Aussage bei der Gerichtsverhandlung als Deine (wahre) Aussage anzusehen.

Denke nicht, dass Du bei der Gerichtsverhandlung sowie alles neu erzählst, sodass dadurch ja alles nicht Zutreffende im von Dir damals unterschriebenen Polizeidokument automatisch widerrufen wird! Das Gericht könnte nämlich doch einfach was aus diesem Polizeidokument in die Urteilsbegründung übernehmen.

Denke immer daran, dass, vor allem für den Fall, dass Du Beschuldigter bist, Dir bei der Vernehmung eigentlich kein Mensch gegenüber sitzt, sondern grundsätzlich eher so eine Art "wilde Bestie", um es mal so völlig übertrieben auszudrücken!

Gibst Du der Polizei nur eine Information, oder Du wurdest als Zeuge vorgeladen, solltest Du am besten auch nichts unterschreiben, was der Beamte geschrieben hat. Hast Du beispielsweise gegen Deinen Arbeitgeber ausgesagt und unterschrieben, könnte der Dich am anderen Tag fragen, wieso Du ihn angezeigt hast. Denn das Vorblatt schreibt die Polizei.

Je mehr Du bei der Vernehmung kuschst, umso mehr Verachtung wird der vernehmende Beamte Dir gegenüber verspüren. Wenn Du aber ihm immer stets selbstbewusst und kompromisslos auftrittst, wird er innerlich umso mehr Achtung vor Dir entwickeln.

Mit Bemerkungen wie: "Das ist doch nicht mein Problem" oder: "Ich schreibe so viele Romane, wie ich will" sprichst Du so Tacheles, wodurch Du Dir dem Polizisten gegenüber Respekt verschaffst.

Oder, wenn beispielsweise der (männliche) Beamte auf Deine Beschwerde hin ausschweifend sagt, dass er diese überhaupt nicht nachvollziehen könne; schließlich hätte ihn mal eine Frau sogar gelobt und er Dich so verhöhnt, antworte am besten: "Warum erzählen Sie mir das überahupt? Das will ich doch gar nicht wissen."

Du darfst ihn/sie aber weder duzen noch beleidigen.

Das zweite Video belegt, dass man froh sein kann, wenn man von der Polizei nicht brutal verprügelt wird. Die Beamten wissen doch ganz genau, dass sie sich in diesem Unrechtsstaat nahezu alles erlauben können. Es sei denn, dass ein Polizist im Recht ist. In der Regel bekommt er dann aber kein Recht bei der Justiz.

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