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Man nennt es 'Religion'? Ja, was denn nennt man so? Wer oder was ist 'es'? Sie müssten mir schon bitte sagen, was genau in der Bibel geschrieben steht, woran man angeblich nicht zweifeln darf! Ein biblisches/göttliches Gebot, dass man an Irgendwas nicht zweifeln darf, ist mir nicht bekannt.
Die kirchlichen Lügenbarone verbreiten überall ihren Unsinn, der nur dazu bestimmt ist, dass möglichst viele Mitglieder rekrutiert werden sollen, wozu gegebenenfalls auch gehört, dass man sich unverständlich ausdrückt.
Beim obigen Video und den zwei nachfolgenden dieser Playliste geht es um das Thema 'Zweifel'; wirklich sehr interessant, erhellend und aufrüttelnd.
Wenn heutzutage jemand in einen Fluss springt, um ein ertrinkendes Kind zu retten, wird anschließend der Retter wegen Übertreten des Badeverbots verurteilt, mit der Begründung, dass das Herbeirufen von Hilfe ausgereicht hätte.
Weil ich am 5.8.2005 die Notbremse zog, damit ein mutmaßlicher Bankräuber festgenommen werden kann, unternahm die dann eintreffende Polizei anscheinend nichts gegen diesen Mann, sondern die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelte gegen mich wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Weil man eine Notbremse nur bei Gefahr betätigen darf, wurde ich gefragt, ob ich mich in Gefahr befand, was ich verneinte. Und ich wurde nach einer detaillierten Täterbeschreibung des mutmaßlichen Bankräubers befragt; schließlich muss ja alles seine Ordnung haben.
Bei dieser Charade beschrieb ich den mutmaßlichen Bankräuber so gut ich konnte; ohne zu fragen, warum damals die Polizei nach deren Eintreffen den Verdächtigen nicht einfach gleich im Zug festgenommen hatte.
Ich war ja schließlich schuld, dass die Polizei den mutmaßlichen Bankräuber nicht festnehmen konnte, weil sie damit beschäftigt war, mich sofort im Zug schriftlich dokumentiert zu vernehmen, warum ich durch Ziehen der Notbremse den Bahnverkehr gefährdet hatte.
Demgegenüber stellen aber jahrelang den Bau von Hochwasserschutzanlagen aufschiebende Rechtsstreitigkeiten keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar,
Die kirchlichen Lügenbarone verbreiten überall ihren Unsinn, der nur dazu bestimmt ist, dass möglichst viele Mitglieder rekrutiert werden sollen, wozu gegebenenfalls auch gehört, dass man sich unverständlich ausdrückt.
Beim obigen Video und den zwei nachfolgenden dieser Playliste geht es um das Thema 'Zweifel'; wirklich sehr interessant, erhellend und aufrüttelnd.
Wenn heutzutage jemand in einen Fluss springt, um ein ertrinkendes Kind zu retten, wird anschließend der Retter wegen Übertreten des Badeverbots verurteilt, mit der Begründung, dass das Herbeirufen von Hilfe ausgereicht hätte.
Weil ich am 5.8.2005 die Notbremse zog, damit ein mutmaßlicher Bankräuber festgenommen werden kann, unternahm die dann eintreffende Polizei anscheinend nichts gegen diesen Mann, sondern die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelte gegen mich wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Weil man eine Notbremse nur bei Gefahr betätigen darf, wurde ich gefragt, ob ich mich in Gefahr befand, was ich verneinte. Und ich wurde nach einer detaillierten Täterbeschreibung des mutmaßlichen Bankräubers befragt; schließlich muss ja alles seine Ordnung haben.
Bei dieser Charade beschrieb ich den mutmaßlichen Bankräuber so gut ich konnte; ohne zu fragen, warum damals die Polizei nach deren Eintreffen den Verdächtigen nicht einfach gleich im Zug festgenommen hatte.
Ich war ja schließlich schuld, dass die Polizei den mutmaßlichen Bankräuber nicht festnehmen konnte, weil sie damit beschäftigt war, mich sofort im Zug schriftlich dokumentiert zu vernehmen, warum ich durch Ziehen der Notbremse den Bahnverkehr gefährdet hatte.
Demgegenüber stellen aber jahrelang den Bau von Hochwasserschutzanlagen aufschiebende Rechtsstreitigkeiten keinen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar,
wodurch vielerorts die Hochwasserschutzanlagen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten, mit den unweigerlich damit verbundenen Flutschäden an Bahnanlagen; unfassbar.
Das dann zur Bußgeldsache abgemilderte Verfahren wegen Vornahme einer betriebsgefährdenden und betriebsstörenden Handlung wurde am 13.3.2005 von der Strafabteilung des Amtsgerichts Halle-Saalkreis eingestellt (Gz 381 OWi 838 Js 4639/05).
Begründet wurde der Vorwurf, dass es gereicht hätte, auszusteigen und den Lokführer zu verständigen, anstatt die Notbremse zu ziehen. Obwohl ich laut diesem unanfechtbaren Beschluss die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, wurden mir diese bis heute nicht in Rechnung gestellt.
Dass immer wieder Menschen durch Naturkatastrophen ums Leben kommen, ist ja auch verständlich, wenn man bedenkt, wie das Gros der Menschheit die Gebote Gottes mit Füßen treten.
Da wird abartiger Sex zwischen Menschen mit männlichem Genital zugelassen, weil die ja angeblich darauf orientiert wären, dass die Genitalien nicht zueinander passen, dadurch keine wirklich befriedigende Sexualität möglich ist und Nachwuchszeugung auch nicht.
Stattdessen wird diese erbärmliche Hexenjagd auf Pädophile nicht gestoppt, obwohl es völlig normal und natürlich ist, dass es in der Gesellschaft hin und wieder minderjährige Mädchen gibt, die schon in diesem zarten Alter schwanger sein möchten.
Dies geht sogar so weit, dass ein 13-jähriges Mädchen sich nicht traut, nach § 176 StGB die "Straftat" zu begehen, Sex mit einem 13-Jährigen zu haben; und deswegen stattdessen lieber mit einem erwachsenen Mann Sex haben will/muss.
Wenn wir Menschen dieses Trauertal verlassen wollen, müssen wir aber auch was dafür tun, uns einen Pfad ins Licht zurück zu Gott zu legen.
Die Lebensbedingungen von Zwölfjährigen heute: Schwanger oder Bierbauch vom Alkoholkonsum? Hoffentlich nicht das Zweite. Wie der Staat dafür "sorgt", dass Jugendliche auf abartige Weise häufigen Partnerwechsel praktizieren.
Das dann zur Bußgeldsache abgemilderte Verfahren wegen Vornahme einer betriebsgefährdenden und betriebsstörenden Handlung wurde am 13.3.2005 von der Strafabteilung des Amtsgerichts Halle-Saalkreis eingestellt (Gz 381 OWi 838 Js 4639/05).
Begründet wurde der Vorwurf, dass es gereicht hätte, auszusteigen und den Lokführer zu verständigen, anstatt die Notbremse zu ziehen. Obwohl ich laut diesem unanfechtbaren Beschluss die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, wurden mir diese bis heute nicht in Rechnung gestellt.
Dass immer wieder Menschen durch Naturkatastrophen ums Leben kommen, ist ja auch verständlich, wenn man bedenkt, wie das Gros der Menschheit die Gebote Gottes mit Füßen treten.
Da wird abartiger Sex zwischen Menschen mit männlichem Genital zugelassen, weil die ja angeblich darauf orientiert wären, dass die Genitalien nicht zueinander passen, dadurch keine wirklich befriedigende Sexualität möglich ist und Nachwuchszeugung auch nicht.
Stattdessen wird diese erbärmliche Hexenjagd auf Pädophile nicht gestoppt, obwohl es völlig normal und natürlich ist, dass es in der Gesellschaft hin und wieder minderjährige Mädchen gibt, die schon in diesem zarten Alter schwanger sein möchten.
Dies geht sogar so weit, dass ein 13-jähriges Mädchen sich nicht traut, nach § 176 StGB die "Straftat" zu begehen, Sex mit einem 13-Jährigen zu haben; und deswegen stattdessen lieber mit einem erwachsenen Mann Sex haben will/muss.
Wenn wir Menschen dieses Trauertal verlassen wollen, müssen wir aber auch was dafür tun, uns einen Pfad ins Licht zurück zu Gott zu legen.
Die Lebensbedingungen von Zwölfjährigen heute: Schwanger oder Bierbauch vom Alkoholkonsum? Hoffentlich nicht das Zweite. Wie der Staat dafür "sorgt", dass Jugendliche auf abartige Weise häufigen Partnerwechsel praktizieren.