Werturteile sind Meinungsäußerungen. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass die Person, die diese Meinung äußert, eine subjektive Beziehung zu deren Aussagegehalt hat. Der Inhalt einer Meinungsäußerung handelt nicht von etwas Geschehenem oder Bestehendem und ist somit keiner objektiven Klärung zugänglich.
Meinungsäußerungen sind in der Regel nicht nachprüfbar, entziehen sich einer Einstufung als wahr oder unwahr und können folglich nicht bewiesen werden. Ein Beispiel für ein Werturteil ist: „Der Verkäufer ist mir unsympathisch.“
Die Äußerung der eigenen Meinung genießt Schutz in Inhalt und Form. Dabei darf die negative Kritik eines Werturteils scharf, schonungslos und ausfällig sein, solange sie sachbezogen ist. Jedoch hat der Schutz der Persönlichkeit Vorrang vor dem Schutz der Meinungsfreiheit, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder reine Formalbeleidigung erweist.
Das ist dann der Fall, wenn die Aussage keinen sachlichen Bezug hat, sondern ausschließlich darauf abzielt, eine bestimmte Person anzugreifen, zu kränken oder zu diffamieren. Bei Werturteilen ist die Qualität der Äußerungen unerheblich, es kommt nicht darauf an, ob sie emotional oder rational, nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos sind.
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-bewertung-recht.htm
Kritik darf scharf, schonungslos und ausfällig sein - Google-Suche