
Wenn man sich diejenigen Strafgesetze mancher Länder anschaut, die die Notwehr betreffen, habe ich den Eindruck, als seien diese Gesetze von Irren gemacht worden. In Deutschland regelt der § 32 des Strafgesetzbuches was an Notwehr erlaubt ist, und was nicht. Dabei stellt sich heraus, dass Notwehr praktisch verboten ist.
Während der Absatz 1 noch nachvollziehbar ist, definiert der Absatz 2 den Begriff "Notwehr" auf eine solch absurde Weise, dass Notwehr praktisch nicht erlaubt ist. Denn während man bspw. geschlagen wird, kann man doch gar nicht zurückschlagen, weil das doch gar nicht geht, dass man exakt im selben Moment zuschlägt, wenn man geschlagen wird.
Und nachdem man geschlagen wurde, darf man dem Absatz 2 zufolge nicht zurückschlagen, weil der Angriff in diesem Moment ja nicht mehr gegenwärtig ist. Anschließend kann dann der Täter jeweils immer weiter schlagen, ohne eine entsprechende Gegenwehr befürchten zu müssen,
weil diese ja dem Opfer nicht erlaubt ist, dass er jeweils zurückschlägt, weil juristisch der Angriff nach jedem Schlag nicht mehr gegenwärtig ist, sodass das Opfer dazu gezwungen ist, sich totschlagen zu lassen.
Auf diese Weise wird jeder, der sein Leben rettet, weil er zurückschlägt, von der Justiz wegen Körperverletzung oder wegen Überschreitung des Maßes der Notwehr verurteilt und gilt dann als vorbestraft. Und/oder ihm widerfährt dann dies:
Knast in Deutschland Foltern, raufen, randalieren - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Nachfolgendes geschah zwar in Österreich; dort sind aber die diesbezüglichen Strafgesetze vergleichbar mir denen in Deutschland, was dieses Schandurteil erklärt.
Keine Notwehr - SV mit Messer
Die kürzlich bei Arte gesendete dreiteilige Kriminalserie 'Whitechapel', in der ein Jack the Ripper imitierender Täter laufend Morde verübt, hat im dritten Teil eine Szene,
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Während der Absatz 1 noch nachvollziehbar ist, definiert der Absatz 2 den Begriff "Notwehr" auf eine solch absurde Weise, dass Notwehr praktisch nicht erlaubt ist. Denn während man bspw. geschlagen wird, kann man doch gar nicht zurückschlagen, weil das doch gar nicht geht, dass man exakt im selben Moment zuschlägt, wenn man geschlagen wird.
Und nachdem man geschlagen wurde, darf man dem Absatz 2 zufolge nicht zurückschlagen, weil der Angriff in diesem Moment ja nicht mehr gegenwärtig ist. Anschließend kann dann der Täter jeweils immer weiter schlagen, ohne eine entsprechende Gegenwehr befürchten zu müssen,
weil diese ja dem Opfer nicht erlaubt ist, dass er jeweils zurückschlägt, weil juristisch der Angriff nach jedem Schlag nicht mehr gegenwärtig ist, sodass das Opfer dazu gezwungen ist, sich totschlagen zu lassen.
Auf diese Weise wird jeder, der sein Leben rettet, weil er zurückschlägt, von der Justiz wegen Körperverletzung oder wegen Überschreitung des Maßes der Notwehr verurteilt und gilt dann als vorbestraft. Und/oder ihm widerfährt dann dies:
Knast in Deutschland Foltern, raufen, randalieren - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Nachfolgendes geschah zwar in Österreich; dort sind aber die diesbezüglichen Strafgesetze vergleichbar mir denen in Deutschland, was dieses Schandurteil erklärt.
Keine Notwehr - SV mit Messer
Keine Notwehr: Bursch erstach 17-Jährigen
Jakominiplatz: "Wie ein Rudel" fiel eine Gruppe über Lehrling her. Dieser zückte ein Messer und tötete jungen Mann. Am Montag stand er vor Gericht. Selbst Staatsanwalt Hansjörg Bacher spricht von einer Tragödie, von einer Notwehrsituation, nur:
Das Maß der erlaubten Notwehr wäre überschritten gewesen. In der Nacht zum 24. Oktober 2004 verblutete am Jakominiplatz ein 17-jähriger Grazer, vier tiefe Messerstiche hatten seinen Oberkörper getroffen. Ein Stich mitten ins Herz.
Und jetzt auf der Anklagebank im Straflandesgericht Graz ein 18-jähriger Elektrikerlehrling, beschuldigt der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
"Es wird schon so gewesen sein, dass dieser Beschuldigte von anderen Burschen attackiert wurde - aber die Stiche wären nicht notwendig gewesen", ist der Ankläger überzeugt.
Die kürzlich bei Arte gesendete dreiteilige Kriminalserie 'Whitechapel', in der ein Jack the Ripper imitierender Täter laufend Morde verübt, hat im dritten Teil eine Szene,
was die rechtliche Situation bezüglich Notwehrsituationen betrifft, wo leider grundsätzlich auch Kriminalbeamte davon betroffen sind.
Miniserie "Jack the Ripper macht Whitechapel unsicher" - News • www.moviepilot.de
Die Beamten stürmen in die Wohnung, in der gerade der Täter gerade damit begonnen hatte, einen weiteren Mord zu verüben, worauf sich der Täter mit dem Messer in der Hand von seinem Opfer abwendet. Juristisch gesehen ist diese Situation keine Notwehrsituation mehr, weil der Täter in genau diesem Moment seine Tat unterbrach.
Deswegen dürfen die Beamten nicht einfach auf ihn schießen, sondern versuchen ihn quasi mit bloßen Händen zu überwältigen, weil genau in dieser Situation der rechtswidrige Angriff nicht mehr stattfand, wobei der Täter einen der Beamten mit seinem Messer lebensgefährlich verletzt. Auch in Kriminalfilmen wird die absurde rechtliche Situation entsprechend sichtbar.
Einen Eindruck davon, wie es im Arbeitsumfeld der Justizbeamten zugeht, gibt dieser Bericht. Wer wie Richter Ronald Schill aus der Reihe tanzt und versucht wirklich Recht zu sprechen, wird von den anderen Justizangehörigen ausgegrenzt und so lange beobachtet, bis man was gefunden hat, um ihn anzuklagen.
Schließlich muss jeder Justizbeamter es als unangenehm empfinden, wenn ein Richter versucht solche Urteile zu sprechen, die die Kriminalität im Land verringert. Schließlich sichert eine (möglichst) hohe Kriminalitätsrate deren Arbeitsplätze und Existenz.
Sonntagsblatt - Artikel AG 51-99 Recht Ronald Schill
Vor Jahren wurde im TV über einen Fall berichtet, wo ein Laden laufend von bewaffneten Einbrechern überfallen wurde, und die Polizei einfach nichts dagegen unternahm. Und als der Ladenbesitzer mal zurückschoss, musste er auch noch ein Bußgeld wegen Störung der öffentlichen Sicherheit zahlen. Er löste dann sein Problem so, indem er die Schaufenster zumauern ließ.
Als vor Jahrzehnten die Passagiermaschine Landshut entführt wurde, die dann von der Sondereinsatztruppe GSG9 gestürmt wurde, fragten diese zuvor die Justiz, ob sie denn auch bei einem Sturmangriff die Entführer erschießen dürfen, um ganz sicher zu gehen, dass ihnen gegebenenfalls danach keine juristischen Probleme erwachsen können.
Das Problem ist nur, dass die Entführten in der Landshut nicht die Möglichkeit hatten, die Justiz zu fragen, ob sie die Entführer töten dürfen, falls sie dazu in der Lage gewesen wären.
Weil Notwehr nur bei gegenwärtigem Angriff erlaubt ist, bedeutet dies praktisch, dass ein Bestohlener dem Dieb hinterher schießen darf, um zu verhindern, dass er mit der Beute davon läuft, weil der rechtswidrige Angriff zu diesem Zeitpunkt noch gegenwärtig ist. Aber einem davon laufenden Mörder darf man nicht hinterher schießen, weil die Mordtat nicht mehr gegenwärtig ist.
Miniserie "Jack the Ripper macht Whitechapel unsicher" - News • www.moviepilot.de
Die Beamten stürmen in die Wohnung, in der gerade der Täter gerade damit begonnen hatte, einen weiteren Mord zu verüben, worauf sich der Täter mit dem Messer in der Hand von seinem Opfer abwendet. Juristisch gesehen ist diese Situation keine Notwehrsituation mehr, weil der Täter in genau diesem Moment seine Tat unterbrach.
Deswegen dürfen die Beamten nicht einfach auf ihn schießen, sondern versuchen ihn quasi mit bloßen Händen zu überwältigen, weil genau in dieser Situation der rechtswidrige Angriff nicht mehr stattfand, wobei der Täter einen der Beamten mit seinem Messer lebensgefährlich verletzt. Auch in Kriminalfilmen wird die absurde rechtliche Situation entsprechend sichtbar.
Einen Eindruck davon, wie es im Arbeitsumfeld der Justizbeamten zugeht, gibt dieser Bericht. Wer wie Richter Ronald Schill aus der Reihe tanzt und versucht wirklich Recht zu sprechen, wird von den anderen Justizangehörigen ausgegrenzt und so lange beobachtet, bis man was gefunden hat, um ihn anzuklagen.
Schließlich muss jeder Justizbeamter es als unangenehm empfinden, wenn ein Richter versucht solche Urteile zu sprechen, die die Kriminalität im Land verringert. Schließlich sichert eine (möglichst) hohe Kriminalitätsrate deren Arbeitsplätze und Existenz.
Sonntagsblatt - Artikel AG 51-99 Recht Ronald Schill
Richter Gnadenlos. In der Kantine isst der Gnadenlose allein. Adventszeit in Hamburg, die Dächer der Stadt liegen verhangen im Nieselregen. Die Kantine im sechsten Stock des Strafjustizgebäudes bietet Aussicht und Ente mit Rotkohl. Ringsum Richter und Staatsanwälte in Gruppen, Kollegentratsch, Kaffeeklatsch, Gelächter. Ronald Barnabas Schill, 40, sitzt meist abseits an einem Fensterplatz. [...]
Und mit schuld daran sind, glaubt man Richter Schill, die Jugendrichter: ,Als Abziehen' verharmlosen Jugendrichter schwere Straftaten wie Raub. Viele Jugendrichter sammeln Fälle einzelner Täter über Jahre", ohne zu verhandeln. "In der Justiz heißt das: Es gibt Jäger und Sammler."
Vor Jahren wurde im TV über einen Fall berichtet, wo ein Laden laufend von bewaffneten Einbrechern überfallen wurde, und die Polizei einfach nichts dagegen unternahm. Und als der Ladenbesitzer mal zurückschoss, musste er auch noch ein Bußgeld wegen Störung der öffentlichen Sicherheit zahlen. Er löste dann sein Problem so, indem er die Schaufenster zumauern ließ.
Als vor Jahrzehnten die Passagiermaschine Landshut entführt wurde, die dann von der Sondereinsatztruppe GSG9 gestürmt wurde, fragten diese zuvor die Justiz, ob sie denn auch bei einem Sturmangriff die Entführer erschießen dürfen, um ganz sicher zu gehen, dass ihnen gegebenenfalls danach keine juristischen Probleme erwachsen können.
Das Problem ist nur, dass die Entführten in der Landshut nicht die Möglichkeit hatten, die Justiz zu fragen, ob sie die Entführer töten dürfen, falls sie dazu in der Lage gewesen wären.
Weil Notwehr nur bei gegenwärtigem Angriff erlaubt ist, bedeutet dies praktisch, dass ein Bestohlener dem Dieb hinterher schießen darf, um zu verhindern, dass er mit der Beute davon läuft, weil der rechtswidrige Angriff zu diesem Zeitpunkt noch gegenwärtig ist. Aber einem davon laufenden Mörder darf man nicht hinterher schießen, weil die Mordtat nicht mehr gegenwärtig ist.
Siehe dazu auch:


http://www.beschwerdezentrum.ch/
http://www.beschwerdezentrum.de/
http://www.justizirrtum.de/
Und siehe auch diese beiden Beiträge von mir meines alten Forums!