Aber es gibt doch gar keine Pubertät. Der Mythos von der (angeblichen) "Pubertät" als Vorwand, um junge Menschen um ihr Menschenrecht auf eine erfüllte Sexualität zu bringen.
 
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Beitrag 1606 von UFO-Peter » 14.03.2010, 11:42

Aber es gibt doch gar keine Pubertät. Der Mythos von der (angeblichen) "Pubertät" als Vorwand, um junge Menschen um ihr Menschenrecht auf eine erfüllte Sexualität zu bringen.

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Der Begriff der in Wirklichkeit nicht existierenden "Pubertät" wird von der irregeleiteten Gesellschaft missbraucht, um jungen Menschen ihr Menschenrecht auf eine erfüllte Sexualität abzusprechen, indem man einfach ihre gegebenenfalls schon vorhandenen sexuellen Bedürfnisse gewissermaßen als Abfallprodukt oder unweigerlichen Nebeneffekt der Entwicklungsphase zur geschlechtlichen Reife ansieht.

Sexuelle Bedürfnisse entstehen und entwickeln sich im Laufe des Lebens allmählich. Weil aber der Gesetzgeber das Recht auf Sexualität vom Alter abhängig macht, musste eine Ausrede her, um dieses Unrecht irgendwie zu legitimieren.

Hierzu behauptet man einfach, dass sich ein solch junger Mensch noch in der sogenannten "Pubertät" befände; und meint damit, dass die gegebenenfalls schon in jungen Jahren vorhandenen sexuellen Bedürfnisse nur die Folge der geschlechtlichen Entwicklung zur "sexuellen Reife" seien.

Das ist aber Unsinn, weil in Wirklichkeit die Entwicklung an sich nicht automatisch entsprechende Bedürfnisse hervorbringt. So entwickeln sich beispielsweise die Geschlechtsorgane schon im vorgeburtlichen Embryonalalter, ohne dass das Embryo schon sexuelle Bedürfnisse hat.

Wenn die Natur dafür sorgt, dass auch junge Menschen ab einem bestimmten Alter schon gewisse sexuelle Bedürfnisse verspüren, so geschieht dies nicht ohne Grund.

Anscheinend ist es dann auch gut, wenn junge Menschen dies auch schon in jungen Jahren ausleben können, was aber leider der Staat weitgehend verhindert.

So kann man erst ab 18 Jahren heiraten, was meines Erachtens ein großes Unrecht ist, sodass es dadurch bei jungen Menschen zu unmoralischem häufigem Partnerwechsel kommt,

was die Gesellschaft nicht akzeptieren sollte, dass der Gesetzgeber solche moralisch verwerflichen Verhältnisse schafft, indem dadurch junge Menschen in die Hurerei (Partnerwechsel) getrieben werden.

Mike Krüger machte sich einst lustig über das Thema "Pubertät", indem er auf seiner LP "Sweet Little 16th" verkündete: "Ich hab’ gerne pubertiert.", und sich über das angeblich mit diesem Alter verbundene Onanieren lustig machte, nach der Formel: "Pubertieren = Onanieren".
Aha; so ist das also, wenn man den Unsinn von der (angeblichen) "Pubertät" glauben würde, dass junge angeblich "pubertierende" Jugendliche sich demnach praktisch in der Entwicklungsphase des Onanierens befinden.

Man kann dies meines Erachtens mit dem Erlernen des Laufens bei Kleinkindern vergleichen. Zwar sind die Beine noch nicht so entwickelt, dass sie so perfekt laufen können, wie die von Jugendlichen und Erwachsenen. Es wäre aber absoluter Unsinn, gestattete und ermöglichte man Kleinkindern das Laufen erst in so einem Alter, wenn deren Beine voll entwickelt sind.

Welch armselige Gesellschaft, die ihre jungen Menschen mit ihrer Wahnvorstellung von der angeblichen "Pubertät" in die Masturbation und mitunter auch in die Hurerei (häufiger Partnerwehsel) treibt, wegen der Möglichkeit des Heiratens erst ab 18 Jahren.

Juristisch gesehen begehen beispielsweise Kindergartenkinder mit Doktorspielchen gemäß $176 StGB Straftaten. Die Strafbarkeit ist zwar aufgrund der Strafunmündigkeit der Täter nicht gegeben; deswegen handelt es sich aber trotzdem um Straftaten, die gegebenenfalls Konsequenzen für die Kinder haben können.

Wenn beide unter 14 sind, sind dem Strafgesetzbuch zufolge beide jeweils Opfer und Täter zugleich. Es handelt sich dabei juristisch gesehen um wechselseitigen sexuellen Missbrauch, der gegebenenfalls den Entzug des Sorgerechts durch das Jugendamt und/oder den Entzug des Arbeitsrechts der Erzieher zur Folge haben kann. Anders ist dies beim §182, der den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen unter 18 Jahren regelt, wo von einem Mindestalter des Täters ausgegangen wird.

http://forum.digitalfernsehen.de/forum/politik/155976-verschaerfung-im-sexualstrafrecht.html

Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert ist, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.






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