
Mit diesem Beitrag möchte ich wieder mal meinem Erlöserforum alle Ehre machen, indem ich versuche, Euch vom Übel zu erlösen, das Gott der Herr Euch auferlegt, denn mit so einer unerträglichen Gesetzeslage darf und kann das nicht weitergehen, weil es rechtlich kaum eine akzeptable Möglichkeit gibt, was gegen Gotteslästerung zu unternehmen.
Wenn jemand beleidigt, verleumdet oder übel nachgeredet wird, kann grundsätzlich nur die betreffende Person Anzeige erstatten; aber ein anderer kann dies nicht für ihn tun. Dasselbe gilt auch, wenn Gott beleidigt, verleumdet oder gelästert wird, kann man den Lästerer deswegen auch nicht wegen Gotteslästerung verklagen; es sei denn, Gott selbst würde ihn verklagen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit nach §166, dass man so eine Person verklagt mit der Begründung, dass dadurch das eigene religiöse Glaubensbekenntnis verletzt werde. Aber wenn eine an Gott glaubende Person Zeuge einer Gotteslästerung wird, möchte sie schließlich diese Person nicht deswegen verklagen, weil sie deren religiösen Gefühle verletzt; sondern weil sie die Gefühle Gottes verletzt, sodass diese Möglichkeit doch grundsätzlich gar nicht in Frage kommt.
Mehr noch. Wenn eine an Gott glaubende Person einen Gottverhöhner oder -flucher deswegen verklagen würde, weil sie dadurch selbst in ihren Gefühlen verletzt werde, wäre diese Aktion selbst schon eine Verletzung der eigenen religiösen Gefühle.
Beziehungsweise, es käme beinahe einer weiteren Verhöhnung Gottes gleich, wenn man, anstatt den Gottlästerer zu verklagen, weil er mit seiner Tat Gott Schaden zufügt, ihn deswegen zu verklagen, weil man sich dadurch selbst verletzt fühle.
Wenn jemand beleidigt, verleumdet oder übel nachgeredet wird, kann grundsätzlich nur die betreffende Person Anzeige erstatten; aber ein anderer kann dies nicht für ihn tun. Dasselbe gilt auch, wenn Gott beleidigt, verleumdet oder gelästert wird, kann man den Lästerer deswegen auch nicht wegen Gotteslästerung verklagen; es sei denn, Gott selbst würde ihn verklagen.
Allerdings gibt es die Möglichkeit nach §166, dass man so eine Person verklagt mit der Begründung, dass dadurch das eigene religiöse Glaubensbekenntnis verletzt werde. Aber wenn eine an Gott glaubende Person Zeuge einer Gotteslästerung wird, möchte sie schließlich diese Person nicht deswegen verklagen, weil sie deren religiösen Gefühle verletzt; sondern weil sie die Gefühle Gottes verletzt, sodass diese Möglichkeit doch grundsätzlich gar nicht in Frage kommt.
Mehr noch. Wenn eine an Gott glaubende Person einen Gottverhöhner oder -flucher deswegen verklagen würde, weil sie dadurch selbst in ihren Gefühlen verletzt werde, wäre diese Aktion selbst schon eine Verletzung der eigenen religiösen Gefühle.
Beziehungsweise, es käme beinahe einer weiteren Verhöhnung Gottes gleich, wenn man, anstatt den Gottlästerer zu verklagen, weil er mit seiner Tat Gott Schaden zufügt, ihn deswegen zu verklagen, weil man sich dadurch selbst verletzt fühle.
Wer Gott liebt, für den ist es keine akzeptable Möglichkeit einen Gotteslästerer zu verklagen, mit dem Grund, dass damit das eigene Glaubensbekenntnis beschimpft worden sei.
Denn wer Gott wirklich liebt, möchte einen Gotteslästerer nicht wegen irgendeiner Beschimpfung eines Glaubensbekenntnisses verklagen, sondern weil mit dieser Klage den Lästerer zur Verantwortung ziehen will für die gegen Gott gerichtete Lästerung.
Wenn man also jemand tatsächlich dafür verklagen möchte, dass er Gott lästerte, so gibt es leider keine rechtliche Möglichkeit, was außerordentlich schlimm ist. Diese auf diese Weise gottlose Gesellschaft braucht sich also nicht wundern, wenn der Herr es ihr zunehmend heimzahlt.
Der Herr wird seinen Arm weiterhin gegen jedes diesbezüglich betreffende Volk ausgestreckt sein lassen, bis es endlich seine schwere Sünde erkennt und die Gesetzeslage entsprechend korrigiert. Denn so darf das nicht weitergehen, dass man ungestraft Gott lästern kann, so lange man dabei nicht die Gefühle eines Gläubigen verletzt. Denn für einen wirklich zivilisierten Staat versteht es sich von selbst, dass Gotteslästerung eine Straftat ist.
Außerdem ist es in Deutschland grundsätzlich sowieso das Beste, nicht zu klagen, weil man damit ein hohes finanzielles Risiko eingehen würde. Falls man nämlich den Rechtsstreit verliert, oder falls der Beklagte nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten zu übernehmen, muss der Kläger diese übernehmen. Wo man die Justiz zum Geschäft verkommen lässt, kann man nicht von einem Rechtsstaat sprechen.
Denn wer Gott wirklich liebt, möchte einen Gotteslästerer nicht wegen irgendeiner Beschimpfung eines Glaubensbekenntnisses verklagen, sondern weil mit dieser Klage den Lästerer zur Verantwortung ziehen will für die gegen Gott gerichtete Lästerung.
Wenn man also jemand tatsächlich dafür verklagen möchte, dass er Gott lästerte, so gibt es leider keine rechtliche Möglichkeit, was außerordentlich schlimm ist. Diese auf diese Weise gottlose Gesellschaft braucht sich also nicht wundern, wenn der Herr es ihr zunehmend heimzahlt.
Der Herr wird seinen Arm weiterhin gegen jedes diesbezüglich betreffende Volk ausgestreckt sein lassen, bis es endlich seine schwere Sünde erkennt und die Gesetzeslage entsprechend korrigiert. Denn so darf das nicht weitergehen, dass man ungestraft Gott lästern kann, so lange man dabei nicht die Gefühle eines Gläubigen verletzt. Denn für einen wirklich zivilisierten Staat versteht es sich von selbst, dass Gotteslästerung eine Straftat ist.
Außerdem ist es in Deutschland grundsätzlich sowieso das Beste, nicht zu klagen, weil man damit ein hohes finanzielles Risiko eingehen würde. Falls man nämlich den Rechtsstreit verliert, oder falls der Beklagte nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten zu übernehmen, muss der Kläger diese übernehmen. Wo man die Justiz zum Geschäft verkommen lässt, kann man nicht von einem Rechtsstaat sprechen.