http://www.youtube.com/watch?v=xaYfl-651Y4
Erst einmal möchte ich mich für diesen offensichtlich jugendgefährdenden Titel entschuldigen. Aber ich finde, dass dies bei so einem unendlich wichtigen Thema ausnahmsweise mal erlaubt sein sollte. Also ihr jungen Menschen; nehmt mir dies bitte ausnahmsweise mal nicht übel!
Whistleblower-Netzwerk e.V. - Brigitte Heinisch - Altenpflege muss menschlich sein! • www.whistleblower-net.de
Brigitte Heinisch aus Berlin traute sich, die unerträglichen Zustände in Pflegeheimen anzuprangern und wurde deswegen fristlos gekündigt. Sie klagte gegen diese Kündigung und bekam nicht recht. Genau so muss das auch sein. Denn wo kämen wir Deutschen hin, wenn laufend Menschen unerträgliche Zustände publik machten?
Und auch den Dioxinskandal in Hühnereiern hätte es so nicht gegeben, wenn nicht ein aufmerksamer Mitarbeiter Alarm bei seinem Arbeitgeber geschlagen hätte. Was ist schon das bisschen Dioxin in Hühnereiern im Vergleich zu den mit der Rufschädigung verbundenen finanziellen und materiellen Verlusten?
Diese schäbigen Verräter des Chaos Computerclubs Berlin fordern in diesem Zusammenhang, dass sogenannte 'Whistleblower', wie Brigitte Heinisch, besser geschützt werden sollten. Ob Pflegenotstand, Gammelfleisch oder Behördenfehler; wer interne Missstände öffentlich macht, dürfe damit nicht seine Existenz aufs Spiel setzen. Guide Strack (Whistleblower Netzwerk e.V.) sagte laut Heute – ZDF vom 27.12.2010:
Bis jetzt ist es so, dass jemand, der eine Strafanzeige macht, oder auf einen Rechtsbruch in einer Firma hinweist, der sich damit an die Staatsanwaltschaft wendet, dass der rechtmäßig gekündigt werden kann; und zwar fristlos. Und das darf einfach nicht sein. Die Rechtsordnung muss jene schützen, die sich für deren Einhaltung einsetzen.
Also, ich verstehe nicht, wo hier überhaupt das Problem ist.
Unsere alten Mitbürger in den Pflegeheimen sind doch sowieso schon alle halbtot. Was sollte es also überhaupt für einen Grund geben, auf etwaige Missstände hinzuweisen?
Und was soll überhaupt der Aufstand wegen Gammelfleisch? Schließlich wird keiner dazu gezwungen, solches Gammelfleisch käuflich zu erwerben und zu verzehren. In einem solch freien und liberalen Land, wie es Deutschland eben nun mal ist, sollte es meines Erachtens problemlos möglich sein, auch vergammeltes Fleisch an den Mann oder die Frau zu bringen.
Laut Heute – ZDF hält man in der Regierungspartei zum Glück die bestehenden Gesetze für ausreichend. Na also, es geht doch. Der Verbraucherschutzexperte der CDU/CSU-Fraktion Peter Bleser sprach Tacheles:
Ich möchte keinen Denunziantenstaat. Ich möchte auch nicht, dass ein Bürger den anderen anschwärzt, weil er vielleicht mal ein Stopschild überfahren hat. Ich möchte ein Land haben, was durch staatliche Einrichtungen sein Rechtsgefüge garantiert; und nicht durch Denunzianten.
Sind diese Whistleblower nun Nestbeschmutzer oder Menschen mit Zivilcourage? Und wie man mit ihnen umgehen sollte, fragte die Heute-Sendung des ZDF völlig zurecht. Diese Frage konnte in dieser Nachrichtensendung zum Glück beantwortet werden, weil auf die christlichen Unionsparteien wieder mal wirklich Verlass war.
Wieder mal zeigte sich auf beeindruckende Weise, dass, wo drauf steht, dass eine Partei einer offensichtlich menschenfeindlichen und geistesgestörten Religion angehört; dass dann auch so eine offensichtlich menschenfeindliche und geistesgestörte Religion drin ist. Und genau so müssen Parteien sein.
Warum das Christentum in Wirklichkeit eine gefährliche, satanische und wahnhaft geisteskranke Religion ist.
Brigitte Heinisch kämpft seit Jahren gegen ihre Kündigung • DasErste.de
Brisant | 20.07.2011 | 17:15 Uhr
Brisant | 20.07.2011 | 17:15 Uhr
Zu wenige Pflegekräfte, Heimbewohner, die nicht gewaschen und schlecht ernährt werden - das sind Zustände, vor denen sich viele fürchten. Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch hat auf solche Missstände hingewiesen - und dafür ihren Job verloren. Die deutschen Gerichte sahen die Kündigung als rechtens an. Jetzt entscheidet der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof.
Eine heile Welt findet Brigitte Heinisch nur noch in ihrem Garten. Von der Welt draußen will sie nicht mehr viel wissen. Die gelernte Altenpflegerin hat sich vor sechs Jahren gegen unzumutbare Zustände in dem Heim gewehrt, in dem sie beschäftigt war. Dass sie dafür bestraft wurde, hat sie nicht verkraftet. Die 49-Jährige wurde krank und ist frühverrentet. "Mich hat die ganze Sache sehr mitgenommen", sagt Brigitte Heinisch.
Menschenunwürdige Zustände
Brigitte Heinisch hat aus voller Überzeugung gehandelt. Bei ihrer Arbeit in einem Berliner Altenheim hat sie Zustände erlebt, die sie nicht hinnehmen und auch nicht verantworten wollte. "Ich habe erlebt, dass die Bewohnern bis zum Mittag in Urin und Kot gelegen haben", erinnert sie sich. Einige Bewohner seien ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten fixiert worden, hätten aufgrund von Personalmangels zu wenig Essen und Trinken bekommen.
"Mit der einen Hand wäschst Du, mit der anderen ziehst Du schon die Hose hoch. Leute, die klingeln, 5,6,7 Klingeln auf einmal. Eine satt-sauber Pflege ist da noch nicht einmal gewährleistet, das ist gefährliche Pflege."
Brigitte HeinischNach der Strafanzeige folgte die fristlose Kündigung
Fristlos entlassen: Brigitte Heinisch. Als Brigitte Heinisch mit internen Beschwerden nicht weiterkam, hat sie ihren Arbeitgeber schließlich angezeigt. Für sie war es Betrug, was dort stattfand. Doch gegen ihren Arbeitgeber wurde nicht ermittelt. Dafür erhielt sie die fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Berlin sah das als rechtens an. Sie habe ihre Loyalitätspflicht verletzt und ihre Anschuldigungen leichtfertig erhoben, so die Begründung. Dabei gab es durchaus Beweise für ihre Behauptungen. Auch der medizinische Dienst der Krankenkassen stellte damals Pflegemängel fest. Die Zustände seien "unangemessen" und "risikobehaftet" gewesen. Für ihr Engagement bekam Brigitte Heinisch 2006 den "Brisant Brillant" überreicht.
Unterstützung bekam Frau Heinisch von der Öffentlichkeit und den "Brisant"-Zuschauern. 2006 erhielt sie den Publikumspreis als "Heldin des Alltags". 2007 folgte der Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) für Zivilcourage und Engagement. Ihr Anwalt glaubt, dass es um ein grundsätzliches Problem geht. Deshalb ist er mit ihrem Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Er möchte den Schutz von Arbeitnehmern erreichen, die auf Missstände aufmerksam machen. "Es geht um die freie Meinungsäußerung im Betrieb", sagt Brigitte Heinischs Anwalt Benedikt Hopmann. Am 21. Juli wird das Urteil der Straßburger Richter erwartet. Brigitte Heinisch hofft, dann endlich Recht zu bekommen.
"Es geht darum, dass nicht derjenige, der Missstände anprangert, verfolgt wird. Die Missstände sollen verfolgt werden."
Rechtsanwalt Benedikt Hopmann