Wie vom Alkohol zerfressene Gehirne einen barbarischen Unrechtsstaat hervorbringen mit ihrer ebenso barbarischen Unrechtsjustiz
 
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Beitrag 1599 von UFO-Peter » 26.05.2016, 14:58

Wie vom Alkohol zerfressene Gehirne einen barbarischen Unrechtsstaat hervorbringen mit ihrer ebenso barbarischen Unrechtsjustiz

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Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland mit ihren stets um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze bemühten Richtern und Anwälten; die sie schließlich nicht den Anständigen verdanken, sondern den Kriminellen und Verbrechern.








Wenn man heutzutage bei Gericht Recht bekommen will, muss man das Glück haben, dass nicht zufällig ein Idiot Richter ist. Während in der Wirtschaft Angestellte schon bei Verdacht entlassen werden dürfen, ist es bei der Justiz genau umgekehrt.

Dort schützt unser Unrechts-Grundgesetz jeden Richter durch ihm zugesicherte Unabhängigkeit, sodass sich dort jeder Irre als Richter austoben kann bis zum Abwinken. Voraussetzung ist nur, dass er früher mal sein Jurastudium bestanden haben musste.

Demgegenüber ist es in der Wirtschaft in der Regel so, dass unfähige Unternehmer früher oder später bankrott gehen, dürfen und können demgegenüber völlig unfähige Richter einfach immer weiter machen mit ihrer Rechtsbeugung.

Weil dies beispielsweise auch die Versicherungsbranche weiß, hat sich schon längst herumgesprochen, dass Versicherungen im Schadensfall grundsätzlich besser wegkommen, wenn sie erst mal einfach die Auszahlung verweigern.

Wenn die Versicherung nur bei einem geringen Teil der Prozesse Recht bekommt, hat sich für sie die Weigerung schon gelohnt. Diesen Anteil kann die Versicherung noch durch von ihr in Auftrag gegebene und womöglich auch noch geschmierte Gutachten vergrößern.

Heutzutage ist es vielleicht besser, wenn man es im Leben zu keinem besonderen materiellen Reichtum bringt. Je ärmer man ist, umso besser. Denn als Wohlhabender bzw. Reicher, der es im Leben zu was gebracht hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man von jemandem angezeigt wird; weil man praktisch wie auf dem Präsentierteller ist.

Jeder weiß, dass man bei einer Anzeige gegen eine materiell bzw. finanziell gut "ausgestattete" Person nicht befürchten muss, dass für den Fall, dass man Recht bekommt, dass der Angeklagte die Gerichtskosten nicht bezahlen kann, wodurch man diese als Kläger übernehmen muss.

Viel besser ist es aber, wenn man arm ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass man angezeigt wird, ist erheblich geringer; weil jeder weiß, dass man gegebenenfalls die i.d.R. hohen Kosten des Rechtsstreites auch für den Fall übernehmen muss, wenn man den Rechtsstreit gewinnt.

Wer schon mal angezeigt wurde, der weiß, wie unangenehm das ist. Lohnt es sich unter diesem Umstand überhaupt noch, dass man versucht, es im Leben zu besonderem materiellem bzw. finanziellem Reichtum zu bringen?

Meines Erachtens lohnt die Mühe nicht, zu Reichtum zu kommen; wenn dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass man verklagt wird. Und somit auch die Wahrscheinlichkeit, rechtskräftig verurteilt zu werden.

Insbesondere wenn man ein rechtschaffener Mensch ist, steigt dadurch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung umso mehr; denn ein Richter spürt instinktiv, wer im Recht ist; um diesen dann möglichst zu verurteilen.

Denn schließlich verdanken Rechtsanwälte und Justizbeamte nicht den Rechtschaffenen ihre Existenzgrundlage und ihre Karriere, sondern den Kriminellen. Und je mehr Unschuldige verurteilt, und je mehr Unschuldige schuldig gesprochen werden, umso mehr steigt die Kriminalitätsrate im Volk, was den Justizbeamten doch nur recht sein kann.

So ein Richter wünscht sich natürlich gegebenenfalls auch für seinen Sohn so einen sicheren Job, den dieser aber nur erhalten kann, wenn die Kriminalitätsrate auch langfristig möglichst hoch bleibt. Absichtlich gesprochene Unrechtsurteile haben für Justizangehörige auch den vorteil, dass sich dadurch viele durch alle Instanzen klagen, was natürlich auch dem Justizgeschäft seine Existenzgrundlage sichert.

In diesem Staat interessiert es keine Sau, wie oft Richter Fehlurteile fällen. Die Hauptsache für den Geschäftsbereich Justiz ist doch, dass es möglichst viele Verhandlungen gibt; schließlich ist das der Job der Angehörigen dieses Geschäfts; in dem es nicht um Recht geht, sondern um die Erhaltung der Existenzgrundlage für alle Angehörigen der Justiz.

Wenn man also bei so einem System erfolgreich, rechtschaffend und couragiert ist, steht man meines Erachtens eigentlich schon mit einem Bein im Gefängnis. Denn der Gesetzgeber hat eben nun mal das Recht in diesem Land zu einem (meines Erachtens schmutzigen) Geschäft gemacht mit den damit verbundenen negativen Folgen.

Zudem ist man bekanntlich als Anzeigeerstatter in einer besseren Position, was den Ausgang des Rechtsstreites betrifft, was einen zusätzlichen Anreiz schafft, jemanden zu verklagen. Grundsätzlich hat man als Angeklagter den Rechtsstreit schon wegen dem Glaubwürdigkeitsverlust verloren, der unweigerlich damit verbunden ist, dass man als Angeklagter lügen darf.

Auf diese Weise werden Kläger erst zum Lügen verführt; denn, wenn jemand weiß, dass ihm systembedingt höchstwahrscheinlich sowieso geglaubt wird, man also dem Richter alles erzählen kann, nutzen dadurch natürlich viele Ankläger diesen Umstand skrupellos aus, um den Verklagten so richtig in die Pfanne zu hauen; was diesen vielleicht sonst gar nicht in den Sinn käme.

Prof. Dr. Dieter Huhn, ehemaliger Richter, sagte mal; dass es oftmals besser wäre, man würde auswürfeln, wer Recht bekommt. Zitat Ende. Weil dann nämlich jeder die gleiche Chance hätte, einen Prozess zu gewinnen. Und der Kläger nicht zum Lügen verführt werden würde, wodurch dann unerträglicher Weise des Recht des Angeklagten gebeugt wird.

Auch ist man als Anzeigeerstatter in der Sympathie des Richters, weil Rechtsanwälte und Richter insbesondere grundsätzlich auch Anzeigeerstattern ihre Existenzgrundlage und ihre Karriere verdanken, weil durch sie Rechtsstreite erst zustande kommen. Eigentlich sollte ja bei einer Verhandlung derjenige Recht bekommen, der Recht hat; was allerdings unter solchen Umständen doch eher eine Utopie ist.

Als Beispiel erwähne ich den Fall Andreas Türck. Eine Psychopathin erstattete Anzeige wegen (angeblicher) Vergewaltigung gegen diesen unbescholtenen Talkmaster. Es gab sicher in ganz Deutschland nicht einen Menschen, der dies auch nur ansatzweise für möglich gehalten hätte, dass an der Sache was dran sein könnte.

Aber unsere systembedingt schmutzige Unrechtsjustiz sah das natürlich anders, weil diese Psychopatin als Anzeigeerstatterin natürlich in einer besonderen Gunst stand, weswegen gegen diesen armen Mann postwendend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.





Besser wäre es aber gewesen, wenn man sich erst mal vorsichtshalber über diese ominöse Frau informiert hätte, was sie für eine ist. Dass sie nämlich bekannt dafür war, andere Leute zu diskreditieren und ihnen was anzuhängen.

Aber das interessierte die Justiz erst mal nicht. Stattdessen hatte man nichts Eiligeres zu tun, als diesen überaus talentierten Talkmaster rücksichtslos fertig zu machen durch sofortige Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; obwohl unter diesem Umstand meines Erachtens nicht mal der Hauch eines Anfangsverdachts gegeben war.

Auch arbeitet ein Pflichtverteidiger in der Regel mehr gegen seinen Mandanten, als für ihn. Dass das so ist, bin ich zwei mal Zeuge geworden. Das geht mitunter sogar so weit, dass ein Mandant von seinem Pflichtverteidiger sogar beleidigt wird. Und am Ende muss das Opfer gegebenenfalls auch noch diesen Pflichtanwalt bezahlen.

Das ist deswegen so, weil ein Pflichtverteidiger, man höre und staune, vom Gericht bezahlt wird. Also von der Institution, vor der der Anwalt seinen Mandanten doch schützen soll. Natürlich ist dann so ein Anwalt auf der Seite des Richters; schließlich möchte dieser, dass er auch weiterhin vom Richter für möglichst viel Fälle erwählt wird als Pflichtverteidiger.

Wenn dann aber das arme Opfer Anzeige erstattet, wird diese in der Regel von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert, weil schließlich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Auch eine Beschwerde ist in der Regel erfolglos, weil die doch alle unter einer Decke stecken. Erfahrungsgemäß hat eine Anzeige gegen Justizbeamte allenfalls nur dann Erfolg, wenn das Opfer sich zugleich auch an die Öffentlichkeit wendet.

Meines Erachtens unterhält unter solchen Umständen grundsätzlich eine Hure ein sauberes Geschäft als die Polizei, Rechtsanwälte und Justizbeamte. In Bad Langensalza sprühte jemand noch zu DDR-Zeiten an eine Wand gegenüber dem Gerichtsgebäude diesen Spruch: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz." Dieser Satz hat meines Erachtens leider auch heute noch seine Berechtigung.

Oft wird der Staatstheoretiker Montesquieu erwähnt, der um das Jahr 1700 lebte, um die sog. 'Gewaltenteilung' als staatspolitischen Fortschritt und Bestandteil der Demokratie zu begründen. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich aber hierbei um Lügenpropaganda; denn die von Montesquieu erkämpfte Gewaltenteilung hat mit der heutigen Gewaltenteilung so gut wie nichts gemeinsam. Vielleicht könnte man sogar die heutige Gewaltenteilung gewissermaßen als eine entartete Gewaltenteilung ansehen.

Denn zum einen gab es damals noch gar keine Berufsrichter, denn bei Fällen von Kriminalität bildeten Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung jeweils vorübergehend ein Gericht, das nach der Verhandlung jeweils wieder zerfiel. Zum anderen war die von Montesquieu geforderte Gewaltenteilung eine solche, wo die Gewalten sich gegenseitig kontrollieren und überwachen sollten; also aus gutem Grund keine strikte Gewaltenteilung. Im Gegensatz hierzu basiert aber die heutige Gewaltenteilung eher auf strikter Trennung, wie beispielsweise der Unabhängigkeit der Justiz.

Montesquieu forderte auch nicht, dass karrieresüchtige berufsmäßig arbeitende Justizbeamte entstehen sollten; sondern die Einteilung der stattlichen Gewalt in die drei Bestandteile Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.

Mit der Einführung von berufsmäßig arbeitenden Polizisten, Rechtsanwälten und Justizbeamten entstand leider zunehmend das Problem, dass die Karrieresucht der Justizbeamten die Justiz eher zu einer kriminalitätssteigernden Kraft machte, als zu einer kriminalitätsbekämpfenden, was durch die Unabhängigkeit der Justiz noch verstärkt wurde.

Diese quasi 'entartete' Form der Gewaltenteilung führte dann im Laufe der Zeit zu einer stetigen Zunahme der Kriminalität und immer häufigeren Kriegen.

Und auch heute ist die Gesellschaft von einer stetig steigenden Kriminalitätsrate bedroht, die voraussichtlich wieder in einen Krieg gipfeln wird, wenn die Entwicklung so weiter geht. Als Beispiel erwähne ich den Vietnamkrieg, wo Amerika völlig grundlos dieses friedliche Land jahrelang bekriegte.

Wenn nämlich ein Land voller Krimineller ist, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis ein Krimineller Präsident wird. Die Rechtsprechung darf nicht mehr von karrieresüchtigen Rechtsanwälten und Justizbeamten missbraucht werden, die laufend die Kriminalitätsrate durch absichtlich Unrechtsurteile in die Höhe treiben.

Das Recht wird laufend gebeugt von Jugendrichtern, die schwere Straftaten wie Raub und schwere Körperverletzung einfach ignorieren, indem sie einfach keine Verhandlungen anberaumen, sondern sich als Sammler betätigen. Im Jurajargon nennt man das: "Es gibt Jäger und Sammler."

Viele Urteile sprechen schon für sich. So wurde beispielsweise in einer TV-Doku über ein Frauengefängnis berichtet, dass dort eine Frau wegen Mordes einsitzt, die auf der Straße einen volltrunkenen Mann angefallen haben soll, um sich durch einen Raubmord sein Handy anzueignen, was sie aber bestreitet.

Kann man so einen Unsinn überhaupt glauben? Jeder, der noch einigermaßen klar bei Verstand ist, dem muss doch eigentlich klar sein, dass die Justiz hier anscheinend absichtlich ein Fehlurteil fällte.

Oder eine Verurteilung wegen Körperverletzung, wonach jemand seinen Nachbarn bei einem Streit gebissen haben soll. Der Verurteile erklärte, dass sein Nachbar auf ihn einschlug, sodass er in der darauffolgenden damit verbundenen körperlicher Auseinandersetzung seinen Nachbarn gebissen hatte. Verurteilt wurde aber nicht der Angreifer wegen Körperverletzung, sondern der Angegriffene.

Und der weitverbreitete christliche Glaube, dass ein Reicher im Prinzip eine eher negative Gestalt sei, wo eher ein Kamel durch ein Nadelöhr gehen könne, als so einer ins Himmelreich kommt, schürt einen zusätzlichen Hass auf reiche und wohlhabende Menschen; was auch leider für reichere und wohlhabendere Menschen die Wahrscheinlichkeit erhöht, angezeigt und verurteilt zu werden.

Man braucht sich also nicht wundern, wenn unter solchen prekären Umständen immer mehr Menschen in die Armut flüchten, wodurch es im Land immer mehr Arme gibt und immer weniger Reiche. Und es mit uns insgesamt immer mehr bergab geht, anstatt dass Wohlstand und Reichtum zunehmen.

35 Jahre unschuldig im US-Gefängnis: "Ich dachte, ich müsste sterben. Oder jemanden töten." - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

Verurteilung trotz Alibi? DNA-Test immer wieder abgelehnt? Wenn in einem Land eine unabhängige Justiz ihr Unwesen treibt, deren Berufsrichter und andere Justizbeamte, Rechtsanwälte und Polizisten ein persönliches Interesse an Fehlurteilen haben, weil diese schließlich der Kriminalität ihre Existenzgrundlage verdanken, ist das Recht nichts.
Der Grundsatz "Wir brauchen eine unabhängigere Justiz" ist falsch, weil wir eine gerechtere Justiz brauchen. Nein, auch dies stimmt noch nicht ganz. Wir brauchen nur gerechtere Urteile. Und auch das stimmt noch nicht ganz, weil es laut Jesus Christus Urteile überhaupt nicht mehr geben dürfte.

Sondern nur noch gerichtliche Entscheidungen. "Richtet nicht, auf dass Ihr nicht gerichtet werdet!" Was bildest Du Mensch Dir überhaupt ein, dass Du über einen anderen urteilst? Dies muss endlich aufhören! Anstatt zu urteilen, sollten Gerichte nur entsprechende Entscheidungen beschließen. Wir brauchen unvoreingenommene Anwälte und Richter anstatt unabhängige.

http://weltrettungsforum.w4f.eu/60

Vom Opfer zum Täter - ZDF.de
Vom Opfer zum Täter – Notwehr und Zivilcourage vor Gericht
von Dana Nowak, Astrid Randerath und Iris Wohsmann

Zivilcourage zeigen, nicht wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen - einfacher gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der Anklagebank.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst wenn jemand die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation noch Notwehr war oder nicht - und ganz plötzlich werden die Opfer zu Tätern abgestempelt.

Versuchter Totschlag?

So sorgte im vergangenen Jahr der Fall des Münchners Sven G. für Aufsehen. Der Informatik-Student war vom Münchner Schwurgericht zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er an einer U-Bahnstation einen jugendlichen Angreifer mit einem Messer schwer verletzt hatte. Zwar milderte der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung des Schwurgerichtes ab, jedoch nur hinsichtlich des Strafmaßes - Sven G. wurde zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt, der Haftbefehl aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt saß Sven G. bereits 20 Monate in Haft. Die Tat aber wertete der BGH wie das Gericht in der vorherigen Instanz als versuchten Totschlag.

Dabei habe er doch in Notwehr gehandelt, verteidigte sich Sven G. stets. Im März 2008 war der als ruhiger Zeitgenosse geltende Hobby-Angler nachts mit Freunden auf dem Weg zur U-Bahn, als ihnen eine Gruppe Jugendlicher entgegen kam. Darunter der als "geübter Schläger" bekannte 17-jährige Mergim S.. Der war betrunken, pöbelte, randalierte - und schlug plötzlich einen Freund von Sven G. zu Boden. Dann wandte er sich dem damals 30-Jährigen zu, versuchte, auch ihn zu schlagen. Der verängstigte Sven G. griff zu einem Messer und stach es dem Angreifer in den Hals. Der 17-Jährige überlebte nur knapp die Attacke.

"Grenzen überschritten"

Sven G. habe die Grenzen des Notwehrrechts "weit überschritten", urteilten sowohl die Richter im Münchner Schwurgericht als auch in Karlsruhe. Er habe den Tod von Mergim S. "billigend in Kauf" genommen. Der Mainzer Strafrechtler Professor Volker Erb sieht das ganz anders. Er hat den Fall Sven G. wissenschaftlich für eine Fachzeitschrift analysiert und kommt zu dem Ergebnis, "dass für Sven G. kein gleichermaßen erfolgversprechendes anderes Mittel zur Verfügung stand, um diesen Angriff abzuwehren." Er habe sich also nicht strafbar gemacht. Sein Vorgehen sei "notwehrrechtlich gerechtfertigt" gewesen.

"Notwehr setzt die Notwehrlage voraus", erklärt Erb gegenüber Frontal21. "Das heißt, wir brauchen einen gegenwärtigen gesetzeswidrigen Angriff, eine gerade in diesem Moment unmittelbar bevorstehende Verletzung, und in dieser Situation darf ich mich nach dem Gesetz mit den erforderlichen Mitteln zu Wehr setzen."

"Völlig realitätsfremd"

Seines Erachtens sei das Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen ausgegangen. "Dass man einen kampferprobten Schläger einfach von sich stößt und damit den Angriff beendet, das scheint völlig realitätsfremd." Zudem sei nicht nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht annahmen, dass er sich in "großer Angst" befunden habe. Denn das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet. "Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat", so Erb.

Für den Strafrechtler steht fest: "Sven G. war und ist das Opfer", sogar "im doppelten Sinne." Denn er sei zum einen Opfer des Schlägers und zum anderen Opfer eines Fehlurteils. An dessen Folgen habe Sven G. noch schwer zu tragen, glaubt der Jurist. "Vorstrafe wegen versuchten Totschlags, das ist eine schwere Bürde für die Zukunft."

Am 13. Oktober 2011 habe ich an die Redaktion von Frontal21.de folgende E-Mail geschickt.

Betreff: Vom Opfer zum Täter – Notwehr und Zivilcourage vor Gericht

Hallo,

betreffs Ihrer Sendung "Vom Opfer zum Täter – Notwehr und Zivilcourage vor Gericht" vor etwa einem Jahr, mache ich Ihnen den Vorschlag, diese Sendung noch einmal in einer wahrheitsgemäßeren Form neu zu verfassen und zu senden, weil in Wirklichkeit rechtlich alles ganz anders war.

Wir erinnern uns. Ein Student eilte einer soeben überfallenen Frau zu Hilfe, indem er den Täter verscheuchte und dann stellte; wobei er ihn wegschuppste. Böser böser Student, so was auch. Tatsächlich machte er sich aber strafbar, weil er versuchte zu helfen in so einer Situation.

Bekanntlich haben wir hier in diesem Unrechtsstaat nicht den Grundsatz "Auge um Auge", sondern man ist rechtlich verpflichtet, sich gegebenenfalls totschlagen zu lassen. Dies ist deswegen so, weil man sich nur bei einem gegenwärtigen Angriff wehren darf.

Wenn also eine Person eine andere geschlagen hatte, darf nur festgenommen, aber nicht zurückgeschlagen werden, weil in dieser Situation der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist. Blöd nur, dass dann der Täter erneut zuschlagen könnte, wo dann das Opfer eben halt Pech hätte.

Nach einem etwaigen zweiten Schlag gilt wieder dasselbe wie nach dem ersten Schlag, dass man nämlich nicht zurückschlagen darf. Auf diese Weise hat der Täter die Möglichkeit, das Opfer totzuschlagen, ohne dass im Sinne der Notwehr geholfen werden darf.

Nun zurück zu dem Fall, wo der Student verzweifelt versuchte zu helfen. Er wusste, dass, wenn er in dieser Situation versucht zu helfen, dass ihm durch das Gesetz auf die zuvor beschriebene Weise die Hände gebunden sein werden.

Er wusste, dass, wenn der Täter beispielsweise auf ihn einschlagen würde, dass er dann natürlich zurück schlagen müsste, um sein Leben zu schützen, was man aber nicht darf.

Trotzdem entschloss er sich zu helfen, wodurch er billigend in Kauf nahm, dass er voraussichtlich das Gesetz übertreten würde. Und genau dies ist der Knackpunkt, wodurch sich dieser Student im Sinne des Gesetzes "schuldig" machte.

Die Justiz hatte also völlig gerecht geurteilt, zumindest im Sinne des Gesetzes, die Sie leider völlig zu Unrecht beschuldigten, was ich nicht in Ordnung finde. Sie sollten deswegen diesen Beitrag unbedingt zurücknehmen, indem sie diesen in einer entsprechend korrigierten Form neu senden.

Mit freundlichen Grüßen


Es ist nicht nur so, dass Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter ein persönliches Interesse daran haben, dass im Land genug Kriminalität und Verbrechen geschehen, damit deren Jobs gesichert sind, sondern ich glaube, dass diese Berufsgruppen ein Interesse haben, dass es so viel wie möglich Kriminalität und Verbrechen gibt.

Dann sind nämlich Rechtsanwaltschaften und Justiz überlastet, sodass sie gar nicht mehr in der Lage sind, alle Fälle abzuarbeiten, wodurch man sich dann die schönsten Fälle heraussuchen kann, was dann ein viel angenehmeres Arbeiten ist.

Auf diese Weise kommen dann nur noch die Fälle vor Gericht, wo dann die Angeklagten so richtig schön smarte und angenehme Typen sind, wo es sich dann sehr angenehm arbeiten lässt; wo dann aber oftmals die schlimmsten Verbrecher um ihre Strafe herumkommen, was dann wiederum zu mehr Kriminalität führt.

Es ist ja schon heute so, dass die Justiz selbst zu einer Verbrecherorganisation verkommen ist, was ich in aller Öffentlichkeit bezeugen kann. Die Verwahrlosung der Justiz ist ja schon so weit vorangeschritten, dass Richter aus ihrer kriminellen Grundausstellung gar keinen Hehl daraus machen.

Als ich vor einigen Jahren in Worbis vor Gericht stand, gab der vorsitzende Richter während der Verhandlung zu, dass er es mit meinem Pflichtverteidiger abgesprochen hatte, mich zu erpressen, damit ich gestehen sollte, um den Zeugen die Aussage zu ersparen.

Und im Jahr 1979 gab Richter Rüdiger Richel seine Jobgeilheit offen zu während der Verhandlung, indem er mich fragte, was ich sei und was er sei, wo er auf diese Weise zugab, dass es ihm nicht um das Recht geht, sondern nur um seinen Job.

Auf diese Weise sendete er auch ein Signal an meinen damaligen Mühlhäuser Pflichtverteidiger Peter Bellstedt, dass er wie er auch, nicht an Recht und Gesetz interessiert ist, sondern nur an seinem Job.

Dieser wiederum reagierte auf dieses Signal seinerseits mit einem entsprechenden Signal an den Richter; indem er ihn unmittelbar nach der Verhandlung fragte, ob auch sein Geld pünktlich eingezahlt werden wird.

Dass sich Pflichtverteidiger und Richter auf diese Weise in verschleierter Form gegenseitig entsprechende Signale sendeten, um sich auf diese Weise zugunsten ihres Jobs abzusprechen, und dass meine diesbezügliche Strafanzeige und die anschließende Beschwerde einfach abgeschmettert wurden, zeigt meines Erachtens auf alarmierende Weise, dass unsere Justiz zweifelsfrei nicht nur völlig verwahrlost ist, sondern schon lange selbst zu einer Verbrecherorganisation mutiert ist.

Am 14. Oktober 2011 sendete ich folgende E-Mail an Frontal21.de (ZDF).

Betreff: In der Zwickmühle zwischen Bibel (göttliche Gebote), Justiz und Strafgesetzbuch; so ein Mist auch.

Hallo,

vielleicht sind Sie ja an meinem Fall interessiert, weil ich ein potentieller "Krimineller" bin, der jederzeit wieder "zuschlagen" könnte. Aber keine Sorge; ich übertrete selbstverständlich keine guten Gesetze, sondern gegebenenfalls nur die schlechten.

Schon zwei mal wurde ich erwischt und war auch geständig; aber entweder wurde das Verfahren eingestellt ohne jede Auflage, oder ich wurde auflagenlos freigesprochen.

Im Jahr 1997 nahm ich einem Jungen sein Fahrrad weg, bei dem die Hinterradbremse defekt war, und nahm es vor seinen Augen in meine Wohnung, weswegen ich wegen räuberischen Diebstahls im minder schweren Fall rechtskräftig verurteilt wurde.

http://weltrettungsforum.w4f.eu/423

Was würden sie tun, wenn Sie aus Gewissensgründen glauben, ein Gesetz übertreten zu müssen? Und Sie bisher in schon zwei solchen Fällen strafrechtlich nicht belangt wurden? Sie aber demgegenüber schon ein mal rechtskräftig verurteilt wurden als angeblich geständig, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind?

Wenn ich also weiß, dass, wenn ich das Gesetz erneut übertrete, ich voraussichtlich wieder freigesprochen werde; ich aber voraussichtlich wieder schuldig gesprochen werde, wenn ich das Gesetz nicht übertrete; wäre ich da nicht blöd, wenn ich das Gesetz weiterhin nicht übertreten würde?

Es handelt sich um ein Gesetz, das so in der Bibel beziehungsweise bei den göttlichen Geboten im Alten Testament nicht existiert, und ich auch sonst völlig davon überzeugt bin, dass dieses Gesetz ein schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, weswegen ich es natürlich nicht einhalten will.

Mit freundlichen Grüßen




Warum ist das eigentlich so, dass eine Tat, die aus Wut geschieht, dem Täter umso mehr Strafe angedroht wird, eben weil sie aus dieser Wut heraus begangen wurde; und demgegenüber eine Tat umso weniger hart bestraft wird oder sogar überhaupt nicht, wenn beispielsweise ein Kleptomane wieder mal gestohlen hat?
In dem einen Fall sind es Gefühle, die zur Tat motivierten, und im anderen Fall auch; sodass so gesehen die unterschiedliche Behandlung solcher Fälle eigentlich völlig unlogisch erscheint. Bedenkt man aber, dass Wut im Gegensatz zur Stehlsucht in der Regel Menschen betrifft, die zuvor Opfer einer Straftat geworden sind, wird es klar.
Schließlich treffen aus einer Wut heraus begangene Taten in der Regel Straftäter, was die überaus jobgeilen Justizangehörigen gar nicht leiden können; denn den Kriminellen verdanken Richter und Anwälte schließlich ihre ach so tollen Jobs. Der Kleptomane gilt als krank, während der Wütende als gesund gilt, was dann als Ausrede herhalten muss.





Seit fast sechs Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der Psychiatrie, weggesperrt von der Justiz. Er sei gemeingefährlich, leide an der Wahnvorstellung, dass seine Frau und andere Schwarzgeld in die Schweiz gebracht hätten.
Diese Behauptung hatte Gustl Mollath in einer detaillierten Anzeige gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Jahr 2003 geäußert. Er lieferte Namen von angeblichen Schwarzgeldkunden, nannte Kontaktpersonen in der Schweiz, legte Dokumente vor.
Dennoch sah die Staatsanwaltschaft Nürnberg keine Anhaltspunkte für Ermittlungen. REPORT MAINZ ist seinen Hinweisen nachgegangen und auf erstaunliche Indizien gestoßen.



01.12.2011 Rechtsextremismus: Ermittlungspanne bei Sachsens Verfassungsschutz • rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg • www.kontraste.de

Monatelang hatte die Staatsanwaltschaft Dresden verdeckt gegen die rechtsextreme Gruppe Terror Crew Muldental ermittelt, doch dann wurden die Rechtsextremen gewarnt, bevor Hausdurchsuchungen stattfinden konnten – ausgerechnet vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz.

Die Stadt Leisnig in Sachsen vor elf Tagen. Ein unangekündigter Aufmarsch von Rechtsextremisten. Sie filmen sich selbst, stellen das Video ins Internet. Die Empörung über die Mordserie durch Neonazis scheint sie nicht zu kümmern. Auch in anderen Städten gab es ähnliche Aufmärsche.

Ihre Parole: „Die Demokraten sind unser Unglück."Wie kann es angehen, dass Neonazis heute in Deutschland solche Aktionen ungehindert ausführen können, erst recht, wenn man weiß, dass militante Rechte in Deutschland massiv aufrüsten? Die Behörden haben allein in den vergangenen zwei Jahren über 800 Waffen von Rechtsextremisten beschlagnahmt.

Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheitsbehörden ist erschüttert. Zu Recht? Unsere KONTRASTE-Autoren Caroline Walter und André Kartschall zeigen an zwei krassen Beispielen, wie unfassbar lax Verfassungsschützer und Richter in Sachsen mit dem Thema Rechtsextremismus umgehen. […]

Doch nicht nur der Verfassungsschutz versagt beim Kampf gegen Rechtsextremismus – sondern immer wieder auch die Gerichte in Sachsen. Es geht um die rechtsextremistische Kameradschaft „Sturm 34“, eine verbotene Gruppierung, benannt nach einer SA-Brigade aus dem Dritten Reich.

„Sturm 34“ terrorisierte eine ganze Region in Sachsen. Die Mitglieder patrouillierten durch die Straßen, überfielen organisiert und gezielt Andersdenkende. Auch von Ausländern geführte Läden wurden von ihnen angegriffen. Die Rädelsführer wurden zwar vor Gericht gestellt. Doch das Landgericht Dresden urteilte: „Sturm 34“ ist keine kriminelle Vereinigung.

Der Fall landete beim Bundesgerichtshof – und der watschte das Landgericht ab: „Sturm 34“ sei eindeutig eine kriminelle Vereinigung und dass Landgericht Dresden müsse neu verhandeln. Das war bereits 2009.

Aber die Rädelsführer von „Sturm 34“ wurden bis heute nicht verurteilt. Ein Unding: Seit über eineinhalb Jahren liegt der Fall jetzt beim Landgericht in der Schublade.

Ralf Högner, Pressesprecher Landgericht Dresden
„Als dieses Verfahren einging, war die Kammer mit anderen Verfahren ausgelastet. Und daran hat sich bis heute nichts geändert.“
KONTRASTE
„Das heißt: Seit eineinhalb Jahren gibt es in dieser Kammer einen Stau und deswegen werden diese rechtsextremen Rädelsführer nicht verurteilt?“

Ralf Högner, Pressesprecher Landgericht Dresden
„Ja. Das ist die bittere Wahrheit.“

KONTRASTE
Insgesamt sind seit den Taten, darunter schwere Körperverletzungen, fünf Jahre vergangen. Nach KONTRASTE-Informationen sind die Rädelsführer von „Sturm 34“ weiter in der rechtsextremen Szene aktiv, wie diese Fotos belegen. Kein Wunder, vor der Justiz mussten sie sich ja nicht verantworten. Der Pressesprecher des Landgerichts findet das noch nicht mal besonders schlimm.

Ralf Högner, Pressesprecher Landgericht Dresden
„Man wird sowieso sagen müssen, dass diese Fünf, wenn sie zeitnah verurteilt worden wären, heute auch nichts anderes täten.“

KONTRASTE
„Das ist ja ein Resignieren und ein Spekulieren.“

Ralf Högner, Pressesprecher Landgericht Dresden
„Wenn Sie sagen, die machen das immer noch. Wenn sie schneller verurteilt worden wären, was wäre dann?“

KONTRASTE
„Dann wären sie vielleicht im Gefängnis gewesen und hätten gar keine Zeit gehabt, weiterzumachen?“

Ralf Högner, Pressesprecher Landgericht Dresden
„Sie wären schon wieder auf freiem Fuß.“

KONTRASTE
Ein Richter, der am Sinn der Strafverfolgung zweifelt – ein Unding. Für Kerstin Köditz ist das jahrelange Verschleppen solcher Verfahren ein katastrophales Signal an die rechtsextreme Szene. Die Landtagsabgeordnete beobachtet seit Jahren das Versagen der sächsischen Gerichte, unter dem vor allem die Opfer leiden.

Kerstin Köditz (Die Linke) MdL Sachsen
„Ich hab sehr viele Freunde dort in der Region, die auch heute noch Angst vor Übergriffen haben; und leider auch heute noch mit Übergriffen leben müssen. Auch erst vor kurzem ist wieder ein Angriff passiert. Und das sollten sich die Gerichte mal überlegen, welches Signal sie damit nach außen senden, dass gerade die Rädelsführer im Grunde nicht ihrer gerechten Strafe zugeführt werden.“

KONTRASTE
Übrigens: Wann der Prozess nun endlich stattfinden soll, konnte uns das Landgericht immer noch nicht sagen.




Kabarettist Dieter Hildebrandt

60 Prozent der Deutschen haben Vertrauen in die Gerichte und 40 Prozent hatten bereits mit ihnen zu tun.

Thomas Stadler
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Oder es in Ordnung wäre, dass im Gegensatz zur ehe­ma­ligen DDR, Menschen so wenig ver­dienen, dass es nicht zum Leben reicht und vieler­orts unver­schuld­ete Ob­dach­losig­keit herrscht; während dem­gegen­über einige wenige Multi­million­äre in uner­mess­lichem Reich­tum schwelgen.
 
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