Jobgeile Justizangehörige der deutschen Justiz treiben durch Rechtsbeugung junge Menschen in den Tod, um auf diese Weise absichtlich möglichst viele Unrechtsurteile zu sprechen, um so ihre persönliche Existenzgrundlage zu sichern.
 
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Beitrag 1792 von UFO-Peter » 13.07.2017, 19:57

Jobgeile Justizangehörige der deutschen Justiz treiben durch Rechtsbeugung junge Menschen in den Tod, um auf diese Weise absichtlich möglichst viele Unrechtsurteile zu sprechen, um so ihre persönliche Existenzgrundlage zu sichern.

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DasErste.de - Ratgeber - Recht - Überwachungskamera (29.01.2011) • www.ard.de

Irgendwann im Sommer 2010: Der Fahrraddieb kam am helllichten Tag. Locker hängt die Zigarette im Mundwinkel. Gelassen holt der Dieb einen Bolzenschneider aus dem Rucksack, ein Blick links, ein Blick rechts, dann schneidet er das Fahrradschloss durch und verstaut das Arbeitsgerät wieder. Dann noch ein prüfender Fingerdruck auf den Vorderreifen, jawohl, es ist genug Luft drauf, man will sich ja schließlich nicht unnütz abstrampeln – und stolz radelt der dreiste Dieb davon. [...]

Es gibt eine Videoaufzeichnung der Tat, gefilmt aus dem Computerladen, vor dessen Tür sich das Geschehen abspielte. Die Kamera war genau auf den Fahrradständer gerichtet, zeigte also den gesamten Bürgersteig vor dem Laden. Das Fahrrad gehörte übrigens der Nachbarin des Ladenbesitzers. Die war natürlich froh, als sie mit dem auf CD gebrannten Film zur Polizei gehen konnte. Gleichzeitig stellte der Ladenbesitzer das Video auf der Internetplattform YouTube ins Netz in der Hoffnung, dass jemand den Dieb erkennen würde. Schließlich hatte er sich schon oft genug über Diebstahl und Sachbeschädigung geärgert. Und es passierte tatsächlich Einiges. [...]

Der Besitzer des Computerladens bekam kurze Zeit später Post. Allerdings war es kein Glückwunschschreiben. Das Landesamt für Datenschutz schickte ihm eine Bußgeldandrohung und die Aufforderung zur Stellungnahme. Durch die Medienberichterstattung hatten sie im Amt davon erfahren, dass hier jemand einen Gehsteig überwacht, mithin einen öffentlichen Raum. Das ist verboten. Der Ladenbesitzer zeigt sich überrascht. Gleichzeitig wird der Fall des geständigen Diebes vor dem Amtsgericht Erfurt verhandelt. Am Ende steht eine Geldbuße von 1.800 Euro. Die Hetzjagd der Medien und die Zurschaustellung des Diebes im Internet werden strafmildernd berücksichtigt (AZ: 180 JS 26290/10 50 DS).

Ein "Fahrraddieb" sei durch dieses Überwachungsvideo öffentlich an den Pranger gestellt worden, was aber meines Erachtens völliger Unsinn ist, weil man nicht weiß, warum der "Dieb" das Fahrrad entwendete. Vielleicht hatte er gesehen, dass die Bremsen defekt waren; oder das Versagen der Bremsen aufgrund eines Defektes drohte, sodass er gegebenenfalls mit dieser Tat Menschenleben gerettet haben könnte.

Es ist also auf dem Video kein Diebstahl erkennbar, sondern nur eine Entwendung. Und ob diese eine Heldentat oder eine Straftat war, kann nur auf polizeilichem und gerichtlichen Weg geklärt werden, sodass es meines Erachtens völlig unverständlich ist, warum das Gericht die Veröffentlichung dieses Videos als strafmildernd wertete.

Auch die anschließende Benutzung des Fahrrades ist kein sicheres Indiz dafür, dass der Täter von einem verkehrstechnisch einwandfreien Fahrrad ausgegangen war. Auch ist nicht auszuschließen gewesen, dass der Täter ein vermeintlich gestohlenes Fahrrad erkannte und es deswegen entwendete.

Indem das Amtsgericht Erfurt mit dieser Begründung der Strafmilderung erst dafür sorgte, dass dadurch solche Videos von Vielen als Darstellung einer Diebstahlshandlung interpretiert werden, werden auf solchen Videos dargestellte "Täter" doch erst dadurch an den Pranger gestellt, wodurch dann erst in dessen Folge rechtswidrige Angriffe auf die im Video dargestellte Person provoziert werden.

Schließlich stellt auch keiner jemand an den Pranger, wenn er ein Video veröffentlicht, wo nur zu sehen ist, wie eine Person einer anderen eine Tasse Kaffee einschenkt. Stellt sich später gerichtlich heraus, dass der Kaffee vergiftet war, kann man doch nicht demjenigen, der dieses Video veröffentlichte, vorwerfen, dass er mit diesem Video den Kaffeeeinschenker in aller Öffentlichkeit an den Pranger stellen wollte.

Im Prinzip genauso verhält es sich auch mit der Veröffentlichung des Videos mit der Entwendung. Auch hier konnte die videoveröffentlichende Person nicht ahnen, dass es sich bei dieser Tat um eine Diebstahlshandlung handelt.

Denn schließlich gilt bei allen Taten grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Mehr noch; es galt sogar auch die Vermutung, dass es sich hier bei diesem Täter um einen Helden handelt.

Darüber hinaus ist die Veröffentlichung so eines Überwachungsvideos sowieso keine Anprangerung, weil diese Privatperson kaum jemand kennt, außer einiger Bekannter und Verwandter. Ganz anders wäre es, wenn mit dem Video Name, Anschrift und Telefonnummer veröffentlicht worden wären.

Auf diese Weise ist dieses Urteil des Erfurter Amtsgerichts völlig unglaubwürdig. Es darf doch nicht sein, dass Rechtsbeuger über Schuld oder Unschuld befinden dürfen. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass solche meines Erachtens offensichtlich völlig unfähigen Richter in der Gesellschaft nicht ihr Unwesen treiben können.

Ich selbst wurde am 21.3.1997 vom Amtsgericht Mühlhausen wegen (angeblichen) "räuberischen Diebstahls" im minderschweren Fall verurteilt, was am 2.4.1997 rechtskräftig wurde (Aktenzeichen 250 Js 58043/95). Die Frage des Richters, ob ich das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen Zustand bei der Polizei abgab, beantwortete ich, dass die Rückbremse defekt war, was anscheinend keinen interessierte.

Man konnte es sehen, dass hinten der Bowdenzug derart ausgefranst war, dass einige der Drähtchen ins Leere ragten, sodass bei einer starken Bremsung die Stahlsehne drohte zu reißen.
Obwohl diese Tat auf diese Weise nachweislich meinerseits keinen üblen Hintergrund hatte, wurde ich nicht nur verurteilt, sondern meine Aussage vom Gericht auch als geständige Einlassung im Sinne der Anklage gewertet.

Es würde hier zu weit gehen, die ganze haarsträubende Ungerechtigkeit in diesem Verfahren gegen mich aufzuzählen. Nicht nur, dass der Richter Rüdiger Richel am Ende des Gerichtsverfahrens mein Schlusswort einfach abbrach und sein eigenes hielt. Auf diese Weise hatte er die Verfassung des Freistaats Thüringen gebrochen, falls damals schon der Artikel 88 so lautete:

Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches
Gehör. Das Recht auf Verteidigung darf nicht beschränkt
werden. Jeder kann sich eines rechtlichen Beistandes bedienen.

Auf diese Weise missachtete Richter Richel sogar die Thüringer Verfassung. Und einen rechtlichen Breistand hatte ich praktisch nicht wirklich, weil mein Pflichtverteidiger gegen mich arbeitete, indem er bei der Verhandlung mir ärgerlich ins Wort fuhr, dass meine Tat zweifellos strafrechtlich Diebstahl sei.

Das Gericht schickte die Unterlagen an mich, wobei es diese an die falsche Adresse versendete, sodass ich von diesem Zeitpunkt polizeilich als geflohen angesehen wurde. Auch fragte das Gericht nicht beim Einwohnermeldeamt nach, wo ich gemeldet war. Dies geschah, um so das Verfahren zu verschleppen.

Zwei Jahre später wurde ich urplötzlich verhaftet. Dem Ermittlungsverfahren wurde zwar augenblicklich Fortgang gewährt, aber schon wenige Wochen nach der Festnahme fand die Gerichtsverhandlung statt, also fast ohne voriges Ermittlungsverfahren.

Diese offensichtliche Verfahrensverschleppung von Seiten des Mühlhäuser Amtsgerichts war anscheinend entsprechend geplant, um mich auf diese Weise praktisch fast ohne vorheriges Ermittlungsverfahren zu verurteilen, mit mir also kurzen Prozess zu machen.

Auf diese Weise weiß ich nun leider nicht, ob ich überhaupt verurteilt wurde; denn es könnte schließlich sein, dass man sich bei der Urteilsverkündung versehentlich versprochen und bei der schriftlichen Ausfertigung ebenfalls versehentlich verschrieben haben könnte.

Richter Rüdiger Richel sagte während der Verhandlung auch, dass er und ich ungefähr gleich alt seien. Und erfragte dann, was er sei und was ich bin. Diese Bemerkungen zeigten auf eindrucksvolle Weise, dass für ihn seine Stellung als Richter viel bedeutet; sodass klar ist, dass er ein großes persönliches Interesse daran hat, möglichst viele Unrechtsurteile zu sprechen.

Denn schließlich sichert die Existenz von vielen Kriminellen die Jobs bei der Justiz, und nicht die Rechtschaffenen. Eigentlich hätte sich unter diesem Umstand Richter Rüdiger Richel selbst als für voreingenommen aus der Verhandlung zurückziehen müssen.

Aber auch die Jobs der Rechtsanwälte verdanken ihre persönliche Existenzgrundlage nur dem Vorhandensein von Kriminellen. Gäbe es sie nicht, würde keiner einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Mein Pflichtanwalt Peter Bellstedt (Mühlhausen) sagte bei dieser Verhandlung aus, dass meine Tat zweifellos den Straftatbestand des Diebstahls erfülle. Und unmittelbar nach der Verhandlung fragte mein Pflichtverteidiger den Richter, ob sein Gehalt auch pünktlich vom Gericht eingezahlt werden würde.

Wie wir sehen, hat der Staat aus dem Rechtswesen, seien es Rechtsanwaltschaften, Staatsanwaltschaften; Schöffen oder Richter, ein Geschäft gemacht. Wo aber aus dem Recht ein Geschäft gemacht wird, ist das Recht nichts. Und in manchen Fällen geht das sogar so weit, dass billigend in Kauf genommen wird, dass dadurch, wie in diesem Fall, sogar auch Menschen in den Tod getrieben werden.

Übrigens hatte ich Anzeige gegen den Richter Rüdiger Richel und gegen meinen Pflichtanwalt Peter Bellstedt erstattet, was aber leider beides von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (gez. Montag) abgeschmettert wurde. Auch die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der Generalstaatsanwalt der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft (im Auftrag Bechtelsheimer) fand nichts zu beanstanden. Es gelten anscheinend nicht die Gesetze; sondern der ungeschriebene Grundsatz, dass schließlich keine Krähe einer anderen ein Auge aushackt.

Vorsitzender Richter: Rüdiger Richel
Schöffen: Herr Beume und Herr Hunold
Staatsanwaltschaft: Frau Ringel
Urkundsbeamtin: Justizangestellte Pittack
Pflichtverteidiger: Peter Bellstedt

Alle wegen Fahrraddiebstahls Verurteilten, sollten bei ihren Unterlagen nachschauen, ob das Gericht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch nachgewiesen hatte, dass sich das "gestohlene" Fahrrad zum Zeitpunkt in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand befand. Falls dies nicht geschah, liegt meines Erachtens der Verdacht auf Rechtsbeugung im besonders schweren Fall vor.

Das Amtsgericht Mühlhausen erteilte mir rechtskräftig das Recht und die Pflicht, alle Gesetze dieses Landes zu ignorieren.

Frage an die Christlich Demokratische Union (CDU): Ist unsere jobgeile und dadurch voreingenommene Unrechtsjustiz mit christlichem Weltbild vereinbar?

Richterin beugte das Recht, damit der Verurteilte seine Schusswaffe behalten konnte, damit der Verurteilte dann zwei Stunden später den Kläger erschießen konnte, was er dann natürlich auch tat.




Offene E-Mail an Frontal21 (ZDF) vom 24.10.2012:

Hallo,

dass scharenweise Männer in Chats unterwegs sind, um minderjährige Mädchen kennenzulernen, ist doch auch voll verständlich. Schließlich wird man in Deutschland nicht für das Übertreten von Gesetzen verurteilt, sondern für das Einhalten.

Zwei mal wurde ich freigesprochen, als ich in beiden Fällen wegen ***** ***** angeklagt wurde, obwohl oder weil ich alles zugab. Ich kann Sie aber beruhigen, weil ich nämlich nur ein offensichtlich schlechtes Gesetz übertrat.

Aber wegen räuberischen Diebstahls im minderschweren Fall wurde ich verurteilt, weil ich einem Jungen sein Fahrrad wegnahm, das augenscheinlich nur noch ein einziges Gerippe war und auch die Hinterradbremse defekt war.

Anstatt immer oberflächlich herumzuargumentieren; wie wäre es, wenn Sie in Ihrer Sendung mal die ganze Wahrheit sagten? Dass in Deutschland Menschen dazu verurteilt werden, Kinder zu ermorden. Gruß übrigens an Anders Breivik! Vielleicht wurde er zuvor ja auch dazu verurteilt, Menschen zu ermorden.
Dass nämlich die BRD ein Verbrecher- und Mörderstaat ist, deren Richter alle absichtlich Unrechtsurteile sprechen, weil sie jobgeil sind. Schließlich leben Richter von der Kriminalität und nicht von rechtschaffenen Menschen.

Mir ist natürlich bewusst, dass Sie in einer Ihrer nächsten Sendungen darüber nicht berichten werden, weil in diesem Staat die Kapitalisten dafür sorgen, dass über die wirklich schlimmen Dinge nicht berichtet wird. So einfach ist das eben im Kapitalismus.

Falls Sie diese E-Mail wieder ignorieren sollten, wie damals meine E-Mail vom 14.10.2011, wo ich Ihnen genau dies schon mal schrieb, sollten Sie wissen, dass dies dann auch viele andere Menschen erfahren werden, wie Sie berichten.

Dass es Ihnen gegebenenfalls egal ist, dass ich 1997 vom Mühlhäuser Amtsgericht dazu verurteilt wurde, Kinder zu ermorden. Wenn Sie weiterhin glauben sollten, dass Ihnen dies egal sein kann, haben Sie sich geschnitten.

Denn diesmal werde ich diese E-Mail an Sie als offene E-Mail auch in meinem Internetforum veröffentlichen. Überlegen Sie es sich also diesmal bitte sehr gut, ob Sie gegebenenfalls wieder nicht über diesen Fall berichten werden.

Hochachtungsvoll




Offene E-Mail an Frontal21 (ZDF) vom 17.5.2013:

Betreff: Ihre Sendung in meinem Forum

Sehr geehrte Redakteure,

hiermit setze ich Sie davon in Kenntnis, dass ich Ihre Sendung auf der eigentlich ganz gut besuchten Startseite meines Forums (etwa 150 Gäste pro Tag) in einem leider eher negativen Zusammenhang erwähne.

http://weltrettungsforum.w4f.eu/i
Damit dies so bleibt, empfehle ich Ihnen, weiter so standhaft zu bleiben. Und lieber zum Hundertsten mal über eine medizinische Fehlbehandlung zu berichten, anstatt über dieses Justizverbrechen.

Ich sende Ihnen das Licht unserer im himmlischen und göttlichen Auftrag stehenden außerirdischen Meister!

Peter Stolz




Strafgesetzbuch § 242 – Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Aber, was ist, wenn ich einem anderen sein Fahrrad wegnehme, weil beispielsweise dessen Bremsen defekt sind? Steht das auch unter Strafe, wenn ich dies unterlasse?

Natürlich nicht. Da gibt es kein spezielles Strafgesetz, das regelt, dass ich bestraft werden muss, wenn ich dies unterlasse. Aber was ist wichtiger?

Dass man jemand was wegnimmt, um eine Gefahr abzuwenden? Oder, dass man jemand was nicht wegnimmt, um es sich nicht anzueignen?

Im ersten Fall wird mir jeder normal und klar denkende Mensch bestätigen, dass es sogar außerordentlich wichtig ist, dass man gegebenenfalls Jemandem was wegnimmt, um eine drohende Gefahr abzuwenden.

Dass es aber vergleichsweise sogar fast unwichtig ist, wenn Jemand was wegnimmt, um es sich (gegebenenfalls nur vorübergehend) anzueignen.

Da kommt eben einfach die Polizei und sorgt dafür, dass der Bestohlene sein Eigentum zurück erhält. Wo ist da überhaupt das Problem?

Dies bedeutet also, dass man im Zweifelsfall einem Anderen besser die Sache wegnimmt; als dass man riskiert, dass Personen zu Schaden kommen durch diese Sache.

Dieser Paragraph des Strafgesetzbuches stellt die Sache aber ganz anders dar. Der "Dieb", wie man einen Menschen verächtlich nennt, der einem Anderen was wegnimmt, wird von vorn herein kriminalisiert.

Während demgegenüber in dem Fall, dass bei einer drohenden Gefahr Jemandem eine Sache weggenommen werden müsste, dieser Paragraph überhaupt keine Strafandrohung bei Unterlassung ausspricht.
Wie wir sehen, geht es den Machern dieses Paragraphen nicht um Recht und Ordnung. Sondern, nur um Beruhigung der Lage, falls es diesbezüglich irgendwie 'brenzlig' ist.

Wer einem anderen was wegnimmt, egal warum, wird durch diesen Paragraphen einfach vorverurteilt. Während demgegenüber Demjenigen, der es unterlässt, einem anderen was wegzunehmen, um eine drohende Gefahr abzuwenden, keine Strafe angedroht wird.


§ 243 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls

4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient

Hier im Prinzip das gleiche. Auch hier wird von vorn herein Derjenige kriminalisiert, der aus einer Kirche was wegnimmt.

Nur, dass es hier noch viel schlimmer ist, weil der Gesetzgeber weiß, dass Kruzifixe Darstellungen eines altrömischen Folterinstruments sind, die von den Kirchlichen entsprechend verehrt werden.

Und, obwohl solche Reliquien also zur Gewalt aufrufen, und deswegen aus Kirchengebäuden entfernt werden müssten, bedroht der Unrechtsstaat BRD Jedem mit Bestrafung, der es wagt, das zu tun, was zweifelsfrei getan werden müsste.

Hinzu kommt in diesem Fall sogar der erschwerende Umstand, dass diese kirchlichen Kruzifixe die religiösen Gefühle von Christen verletzen, was übrigens auch eine Straftat ist.

Hier haben wir sogar den besonder schweren Fall, dass ein Paragraph des Strafgesetzbuches es unter Strafe stellt, was dagegen zu unternehmen, um die Verletzung zwei weiterer Paragraphen (§ 111 StGB + § 166 StGB) zu verhindern.

Wenn, wie in diesem Fall, sogar ein Paragraph des Strafgesetzbuches zwei anderen widerspricht; ist es da sinnvoll, überhaupt noch Strafgesetze einzuhalten? Ich meine, nein. Und jeder sachkundige Rechtsanwalt wird mir da bestimmt zustimmen.

Wir sehen also schon an diesen zwei Beispielen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist, sondern ein Unrechtsstaat, dem anscheinend die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger völlig egal zu sein scheint.


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