Der entsetzliche Tod der kleinen Leonie (2) geht ganz Österreich nahe. Jetzt ermittelt die Justiz, welche Schuld sie dem Vater anlasten wird, der sein Kind beim Duschen verbrüht hat – Fahrlässigkeit oder Quälerei. Wie er mit der Schuld lebt: Vater zur Strafdusche: "Ich bin kein Monster."
Seine Stimme stockt, er steht unter Schock und weiß nicht, wie sein Leben weitergehen soll, nachdem er seiner Tochter den Tod gebracht hat. Im "Heute"- Interview sprach Alex S. (26) erstmals darüber, dass er die kleine Leonie (2) mit kaltem Wasser anspritzen wollte, weil das Kind tobte – dabei aber vermutlich den falschen Hahn aufgedreht hatte.
Erst am nächsten Tag habe sich gezeigt, dass Leonie schwer verletzt war. Da brachte der Vater das Mädchen ins Spital – aber es war zu spät. Eine Tragödie haarsträubender Erziehung – und ein furchtbarer Fehler. Alex S. weiß es, dennoch gibt seine Version dem Fall eine entscheidende Wende.
Denn ursprünglich stand der Wiener in Verdacht, er habe sein Kind absichtlich unter heißes Wasser gestellt. Also laufen Ermittlungen wegen "Quälens einer unmündigen Person (mit Todesfolge)". Strafe: bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die tödliche "Dusche" war laut Verteidiger ein "Unfall." Der Vater erhält Morddrohungen.
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat die Verbrennungen des kleinen Opfers untersucht. Ist sein Gutachten mit den Angaben des Vaters vereinbar, erwartet dessen Verteidiger Roland Friis eine Anklage wegen "fahrlässiger Tötung". Strafdrohung: maximal ein Jahr Haft. Friis: "Es war ein Unfall." Der Prozess wird ’s zeigen; Tod nach Strafdusche: "Bei 65 Grad wird die Haut gekocht."
Auch in Deutschland könnte man fast 'problemlos' ein Kind unter eine heiße Dusche stellen, um es so zu ermorden, ohne nur wegen Fahrlässigkeit mit Todesfolge verurteilt zu werden. Schließlich müsste ja der Staatsanwalt nachweisen, dass der Täter nicht die Hähne verwechselte; was aber praktisch unmöglich ist.
Genauso 'problemlos' könnte man auch jemanden erschießen. Man bräuchte sich nur damit herausreden, dass man doch gar nicht abdrücken wollte; sondern, dass man plötzlich und unerwartet eine Krampf im Finger hatte, sodass dadurch der Abzug getätigt wurde.
Oder, man hat in der einen Hand ein Handy, während man mit der anderen Hand die Waffe auf das Opfer richtet. Man könnte dann vor Gericht schwören, dass man versehentlich die Knöpfe auf dem Händy mit dem Abzug der Waffe verwechselte (bedauerlicher Unfall).
Und, so nur eine Verurteilung wegen Bedrohung mit Todesfolge möglich wäre. In keiner der 5 Weltreligionen (Christentum, Judentum, Buddhismus, Hinduismus und Islam) gibt es auch nur ansatzweise irgendein (göttliches) Gebot, das den Nachweis einer entsprechenden Schuld als Voraussetzung für eine Verurteilung fordert.
Solchen Blödsinn gibt es nur in gottlosen weltlichen Ländern, wo leider die Hirne so vieler Menschen mit Alkohol, Tabakrauch und anderen Drogen zerfressen sind. Und dann wundern sich solche gottlosen Länder, dass sie von religiös radikalen Menschen gehasst werden bis aufs Blut.
Gerechte Urteile sind in so einem Unrechtsstaat kategorisch ausgeschlossen, sodass in solchen Fällen meines Erachtens eigentlich nur Selbstjustiz die einzige Möglichkeit ist, dass Mörder und Totschläger so ihre (gerechte) Strafe erhalten. In diesem Fall hatte der Verbrecher sogar schon zugegeben, dass er sein Kind mit kaltem Wasser quälen wollte. An Unterkühlung kann man schließlich genauso sterben, wie an Verbrühung.
Recht und persönliche Freiheit verkommen in einem gottlosen Staat zur Prinzipienreiterei, in dem der Richter auch darüber bestimmt, welche "Erziehungsberechtigten" einem Kind jeweils zugewiesen werden; oder, welcher Betreuer dem Betreuten jeweils zugewiesen wird; welches 'Recht' also jeweils gebeugt wird in so einem Sklavenstaat.
Oder, man hat in der einen Hand ein Handy, während man mit der anderen Hand die Waffe auf das Opfer richtet. Man könnte dann vor Gericht schwören, dass man versehentlich die Knöpfe auf dem Händy mit dem Abzug der Waffe verwechselte (bedauerlicher Unfall).
Und, so nur eine Verurteilung wegen Bedrohung mit Todesfolge möglich wäre. In keiner der 5 Weltreligionen (Christentum, Judentum, Buddhismus, Hinduismus und Islam) gibt es auch nur ansatzweise irgendein (göttliches) Gebot, das den Nachweis einer entsprechenden Schuld als Voraussetzung für eine Verurteilung fordert.
Solchen Blödsinn gibt es nur in gottlosen weltlichen Ländern, wo leider die Hirne so vieler Menschen mit Alkohol, Tabakrauch und anderen Drogen zerfressen sind. Und dann wundern sich solche gottlosen Länder, dass sie von religiös radikalen Menschen gehasst werden bis aufs Blut.
Gerechte Urteile sind in so einem Unrechtsstaat kategorisch ausgeschlossen, sodass in solchen Fällen meines Erachtens eigentlich nur Selbstjustiz die einzige Möglichkeit ist, dass Mörder und Totschläger so ihre (gerechte) Strafe erhalten. In diesem Fall hatte der Verbrecher sogar schon zugegeben, dass er sein Kind mit kaltem Wasser quälen wollte. An Unterkühlung kann man schließlich genauso sterben, wie an Verbrühung.
Recht und persönliche Freiheit verkommen in einem gottlosen Staat zur Prinzipienreiterei, in dem der Richter auch darüber bestimmt, welche "Erziehungsberechtigten" einem Kind jeweils zugewiesen werden; oder, welcher Betreuer dem Betreuten jeweils zugewiesen wird; welches 'Recht' also jeweils gebeugt wird in so einem Sklavenstaat.
Zwei junge Männer stehen an einer Häuserwand. An der Wand entdeckt der eine von beiden einen Weberknecht beziehungsweise Kanker (Spinnentier), dem er auf der Stelle die Beinchen ausreißt, worauf ihn der andere schlägt.
Der Schläger wird verurteilt, sodass im Urteil geschrieben steht, dass laut Zeugenaussage der Schläger zuerst einem Kanker alle Beinchen ausriss und dann den anderen jungen Mann schlug, weil dieser das verhindern wollte. Und, dass der Täter geständig sei.
Aber, wie kam es zu diesem Ergebnis? Die Tat des Tierquälers ist erst mal juristisch gesehen keine Straftat, weil das Verstümmeln oder Töten eines Spinntieres kein Straftatbestand ist, sodass dadurch gegen ihn nicht ermittelt wird.
Aber, gegen den Schläger wird ermittelt, weil dieser juristisch gesehen völlig ohne Grund zuschlug. Weil der Schläger nicht nur seine Tat zugab, sondern auch beteuerte, dass ihm dies auch leid tut, ist er somit auch geständig.
Der Schläger wird verurteilt, sodass im Urteil geschrieben steht, dass laut Zeugenaussage der Schläger zuerst einem Kanker alle Beinchen ausriss und dann den anderen jungen Mann schlug, weil dieser das verhindern wollte. Und, dass der Täter geständig sei.
Aber, wie kam es zu diesem Ergebnis? Die Tat des Tierquälers ist erst mal juristisch gesehen keine Straftat, weil das Verstümmeln oder Töten eines Spinntieres kein Straftatbestand ist, sodass dadurch gegen ihn nicht ermittelt wird.
Aber, gegen den Schläger wird ermittelt, weil dieser juristisch gesehen völlig ohne Grund zuschlug. Weil der Schläger nicht nur seine Tat zugab, sondern auch beteuerte, dass ihm dies auch leid tut, ist er somit auch geständig.
Weil der Tierquäler in diesem Verfahren als Zeuge auftritt, und die Aussage eines völlig unbescholtenen Zeugen glaubwürdiger ist, als die eines Schlägers, glaubt der Richter natürlich ihm.
Und, weil der Tierquäler wütend ist auf den Schläger, nutzt er natürlich diese Situation, um dem Schläger auch noch die Schuld an dem gequälten Spinntier in die Schuhe zu schieben, und sich selbst als Tierschützer darzustellen.
Obwohl zwar rechtlich alles in Ordnung ist, fühlt sich der Richter trotzdem nicht ganz wohl mit diesem Urteil, weswegen er dieses einfach von den beiden Schöffen unterschreiben lässt, ohne es selbst zu unterschreiben, um mit dieser Sache möglichst nichts zu tun zu haben.
Schon diese frei erfundene Geschichte lässt erahnen, dass auch dann, wenn zumindest das Gericht alles 'richtig' macht, also, wirklich den Gesetzen entsprechend handelt, trotzdem 'Recht' schlimmstes Unrecht sein kann.
Und, weil der Tierquäler wütend ist auf den Schläger, nutzt er natürlich diese Situation, um dem Schläger auch noch die Schuld an dem gequälten Spinntier in die Schuhe zu schieben, und sich selbst als Tierschützer darzustellen.
Obwohl zwar rechtlich alles in Ordnung ist, fühlt sich der Richter trotzdem nicht ganz wohl mit diesem Urteil, weswegen er dieses einfach von den beiden Schöffen unterschreiben lässt, ohne es selbst zu unterschreiben, um mit dieser Sache möglichst nichts zu tun zu haben.
Schon diese frei erfundene Geschichte lässt erahnen, dass auch dann, wenn zumindest das Gericht alles 'richtig' macht, also, wirklich den Gesetzen entsprechend handelt, trotzdem 'Recht' schlimmstes Unrecht sein kann.