http://www.heise.de/kiosk/archiv/ct/2007/5/46_kiosk
http://www.heise.de/ct/artikel/Hausrecht-fuer-Forenbetreiber-290882.html
Bei der Registrierung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande, der dem User das Recht einräumt, seine Meinungen in diesem Forum zu verbreiten, so lange dabei die Forenregeln eingehalten werden.
http://www.heise.de/ct/artikel/Hausrecht-fuer-Forenbetreiber-290882.html
Bei der Registrierung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande, der dem User das Recht einräumt, seine Meinungen in diesem Forum zu verbreiten, so lange dabei die Forenregeln eingehalten werden.
Allerdings können hierbei einzelne Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam sein, falls diese nicht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch konform sind.
Und es gibt die Möglichkeit, im Vertragstext jeglichen Anspruch auf Nutzung des Forums auszuschließen; also sich jede Art von Willkürlichkeit vorzubehalten. Ob dies dann aber mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbar wäre, weiß ich nicht.
Und es gibt die Möglichkeit, im Vertragstext jeglichen Anspruch auf Nutzung des Forums auszuschließen; also sich jede Art von Willkürlichkeit vorzubehalten. Ob dies dann aber mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch vereinbar wäre, weiß ich nicht.